Beiträge von Banane
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Nun wohne ich hier erst seit Juni, die Miete versteht sich als Pauschalmiete (also inkl. aller Nebenkosten, die auch nicht explizit mit aufgeführt sind). Wie lange kann die Kaution wirklich komplett einbehalten werden, auch wenn das Zimmer nach mir direkt wieder vermietet wird. Von meiner aktuellen Mitbewohnerin weiß ich, dass die vorherige Bewohnerin des Zimmers ihre noch nicht zurück erhalten hat. Ich vermute leider auch, dass er sie nicht angelegt sondern ausgegeben hat. Habe ich hier irgendwelche konkreten Argumentationsmöglichkeiten?
Wenn ich die letzten Tage richtig recherchiert habe kann ja scheinbar nicht die komplette Kaution ewig einbehalten werden.
Bei einer Pauschalmiete gibt es keine NK-Abrechnung, da ja die NK mit der Mietzahlung abgegolten sind. Wenn keine Mietrückstände bestehen, keine Schäden bei Auszug zu verzeichnen sind, keine NK-Nachzahlung zu erwarten ist, wäre die Kaution
eigentlich unverzüglich zurückzuzahlen.
Hätte der VM die Kaution Deiner Freundin nicht rechtsmäßig angelegt, würde er sich nach § 266 STGB strafbar gemacht haben.
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§ 553 BGB
Sie müssen Ihrem Vermieter mitteilen, wer der vorgesehene Untermieter ist. Angaben über die Einkommensverhältnisse und die Kreditwürdigkeit des Untermieters kann der Vermieter aber nicht verlangen.(BGH, Urteil vom 15. November 2006, Az. XII ZR 92/04).
Eine Ausweiskopie von Ihnen müssen Sie nicht abgeben. Ich bezweifle ob nach 3 Jahren Mietzeit eine Selbstauskunft und Schufaauskunft gegeben werden muss. Sicher ist, er kann nachträglich keinen Nachweis einer Haftpflicht verlangen.
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Hat er alles gemacht! Meine frage ist nun ob ich zum 29.12 31.12 01.01 oder 02.01 raus muss. Kuendigung ist auf den 31.12 und er schreibt das die Schlusselubergabe am 29.12. zu erfolgen hat.
Nach § 193 BGB heißt es u.a.: Der Mieter darf die Mietzeit voll ausschöpfen und ist nicht verpflichtet die Wohnung früher zu verlassen."
Du musst also nicht vor dem 31.12.17 ausziehen, kannst und darfst natürlich. Solltest Du erst am 2.1.18 ausziehen, bin ich nicht zu 100% sicher, ob es da nicht wieder eine Schlinge gibt, wie z.B. ob der VM für die 2 Tage in 2018 was berechnen könnte.
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Über Euren Rat wäre ich mehr als dankbar
Mein Rat: Alles, was Du behauptest muss Du-insbesondere vor Gericht- auch beweisen können. Davon hängt das Gelingen oder Verlieren eines Prozesses ab.
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Hallo,
mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarf auf den 31.12 gekündigt und hat geschrieben dass die Wohnung am 29.12 übergeben werden muss (30.12 und 31.12 sind Sa und So). Ist dies zulässig? Kann ich Wiederspruch einlegen ggf. auch so dass die Kündigung komplett ungültig ist und er mir erneut kündigen muss?
Der VM muss für den Eigenbedarf genau die Person benennen, die diese Wohnung beziehen soll, Name, Anschrift, Verwandschafstsverhältnis bzw. anderer Grund weshalb Eigenbedarf. Es muss auf das gesetzliche Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
Spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter seinen Widerspruch schriftlich erklären (§ 574 BGB)
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Hallo, bei mir fand eine sogenannte Vorbesichtigung nach Kündigungsbestätigung statt. Diese Besichtigung hatte folgendes Ergebnis: Ich soll den kompletten Fußboden (Laminat, Linoleum) entfernen, sowie die EBK inkl. Herd, Spülmaschine etc. und die Fließen in der Küche. Erspart blieb mir das entfernen der kompletten Badausstattung inkl. Duschtasse, Fließen. Auch die Heizung darf noch drin bleiben, da mein Vormieter eine Genehmigung zum Einbau hatte. Jedoch ist die Therme mit 3 Jahren noch recht neu. Ist dies so alles rechtens? Grundsätzlich ist es mein Eigentum aber ich hatte auch auf einen Nachmieter gehofft welcher die Sachen übernimmt und ich zudem früher aus dem Vertrag komme. Nunmehr muss ich die normale Kündigungsfrist absitzen und muss alles rausreißen und sogar die Fließen abklopfen obwohl eine sofortige Sanierung nach Auszug angedacht ist. Muss ich in den sauren Apfel beißen?
Gerade wegen der anschließenden Sanierung der Wohnung möchte der VM möglicherweise diese geräumt haben. Alles, was von Dir in die Wohnung eingebracht wurde muss wieder entfernt werden. Ansonsten hätte ja der VM diese Arbeit.
Ich nehme an, dass es im MV keine anderslautenden Vereinbarungen gibt.
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Heißt er konnte von den Kosten während der Abrechnungsfrist nichts wissen
Natürlich weiß der VM, dass die Rechnung für den Schornsteinfeger noch aussteht. Er hätte sich in der Tat um die Rechnung bemühen müssen. Verweigert der Schorni die Rechnung rechtzeitig zu stellen bekommt er auch kein Geld.
Andererseits hätte der M. keinen Nachteil die Rechnung aus 2015 noch in 2016 mit den NK zu bezahlen, sofern der M. in 2015 schon im Haus wohnte. Ob die u.d.U. rechtens wäre kann ich nicht genau sagen. Meiner Meinung schon.
Das der Schornsteinfeger 2015 da war war dem Vermieter mit Sicherheit bekannt. Folglich hätte er lange genug Zeit gehabt die Rechnung anzufordern.
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Oje, das wird ja immer schlimmer mit unserer Banane.
Hamburger, Du setzt dich immer mehr der Lächerlichkeit aus. Lese doch die Beiträge ganz und versuche diese auch zu verstehen.
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Der Vermieter will keine Ablöse zahlen und verlangt von dem Mieter, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das wäre allerdings schwierig, da der alte Teppichboden ja vollverklebt war und daher nur in Fetzen abgegangen ist
Da verlangt der VM eine Unmöglichkeit was zu vernachlässigen wäre. Der VM hat Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der Schaden, also Wegnahme des Teppichs, nicht eingetreten wäre. Das nennt man Naturalrestitution (§ 249 BGB). Den 20-30 Jahre alten Teppich wieder in die Wohnung zu bringen ist ja nicht möglich, weshalb Du einen entsprechenden Geldbetrag zu leisten hättest. Und was wäre dieser alte, zerschlissene Teppich noch wert? NICHTS!
Nun sind aber auch Gesetze gelegentlich auslegbar, und meine Empfehlung wäre, dem VM Deinen Teppich für kleines Geld in der Wohnung zu belassen. Oder hättest Du dafür eine Verwendung, würde der für Dich in irgend einer Weise zu verwerten sein.?
Musst halt abwägen und um Disput mit dem VM zu vermeiden sich mit ihm einigen.
Kann der Mieter also das Zimmer ohne Teppichboden hinterlassen oder muss er dem Vermieter seinen Teppichboden umsonst überlassen.
Der VM war sichtlich mit dem Austausch des Teppichbodens einverstanden und hat somit wenig Chancen für die Wiederherstellung, d.h. nach meinem Dafürhalten keinen Ersatz von Dir.
Der Mieter soll entweder mit dem alten Teppich leben - oder den auf eigene Kosten austauschen. Der Mieter tauscht den Teppichboden aus
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Wenn ein Mieter allerdings eine Historie hast, aus jeder Mücke eine Elefanten zu machen und solche Aktionen sich häufen, könnte es durchaus ihm angelastet werden.
Soviel Quatsch.
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Schweinchenfan , korrekt.
Er könnte für eine Mieterhöhung auch noch 3 Vergleichswohnungen benennen, mit genauer Bezeichnung, Anschrift, etc. Beweist sich für den VM gelegentlich als recht schwierig.
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Aus "Spiegel online"
Nein. Bezieht der Frisör sein Wasser über den allgemeinen Anschluss des Hauses, muss der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung von den Wasserkosten aller Mieter einen Teil für das Gewerbe abziehen. Solange Ihr Vermieter den Fehler nicht korrigiert hat, können Sie den Wasseranteil, den Sie nachzahlen sollen, einbehalten."
Nur ein Beispiel. Bis der VM diese Unregelmäßigkeit korrigiert kann der M die Wasserzahlung einstellen.
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Danke euch. Banane, hast du hierzu vielleicht eine Idee? Das Problem ist, dass man nicht genau angeben kann, wie viel Wasser er verbraucht und dann bin ich mir ziemlich sicher, dass er lowballen wird und mir 5€ pro Jahr gibt.
Wenn Dein VM unerlaubt Dein Wasser verbraucht ist das Wasserdiebstahl. Im Grunde genommen müsstest Du aufgrund dessen kein Wasser bezahlen. Wieviel denn auch, wenn der VM mit dranhängt am WZ, wie will der VM exakt Deinen Verbrauch berechnen?
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Jetzt wohne ich schon zwei Jahre hier und bezahle jeden Monat brav meine Wasserkostenpauschale. Jedes Jahr wurde die Wasseruhr dann abgelesen und nach dem Zählerstand berechnet
Das fragst du uns, wenn dein Vermieter dich beklaut? Du solltest doch so viel Mut haben und deinem Vermieter den Marsch blasen. Und frage jetzt bitte nicht, wieviel du verlangen kannst, das musst du dir selbst ausrechnen.
Wenn Du eine Pauschale bezahlen würdest wäre es egal wer sonst noch Wasser verbraucht. Ich nehme an Du zahlst eine monatliche Vorauszahlung und am Ende wird nach Verbrauch lt.Zähler abgerechnet. Wenn dem so ist, würde ich das gleiche schreiben wie Köbes.
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Du hast freiwillig die Wohnung renoviert. Hättest Du das auch getan in dem Wissen, dass Du nach 2 Jahren die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommst? Hier wäre evtl. der Anspruch auf Rückzahlung Deiner Unkosten. Nun stellt sich die Frage ob bei Einzug die Wohnung renovierungsbedürftig war. Wenn nicht, hast Du wahrscheinlich wenig Chancen auf Rückforderung, wenn Deine Renovierung nur für Dich eine ganz private Verschönerung war. Vielleicht gibt es noch weitere Antworten mit evtl. einer gesetzlichen Aussage. Ich kenne leider keine.
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. Das wäre wohl auch kein Thema, aber einige der Mitbewohner schmeißen auch Verpackungen mit Lebensmittelresten in die Säcke oder kompl. falsche Sachen und somit kam es nicht nur zu unertragbaren Gerüchen, sondern im Sommer auch dazu, dass 1000 Kleinfliegen sich im Keller über die Säcke hermachten
Auch ohne Lebensmittelreste stinken diese Säcke zum Himmel sofern diese nicht richtig verschlossen werden. Z.B. Verpackungen, in denen Fleisch , Wurst o.ä. verpackt war, spült kein Mensch vor der Entsorgung, und genau das wäre nötig um den Gestank zu verbannen. Wer kennt dieses Problem nicht. Ich bin selbst VM und habe den Mietern einen größeren Behälter außerhalb des Hauses bereitgestellt für diese Säcke.
Darauf hin schrieb ich den Verwalter an und bat um eine Lösung des Problems, da die Säcke am Ende ja auch andere Tiere (Mäuse und Ratten usw.) anlocken könnten und die am Ende dann im Keller einziehen
Es gibt keine Vorschrift für den VM einen Behälter außerhalb bereit zu stellen, leider. Die einzig machbare Lösung ist, den gelben Sack zu gut wie möglich zu verschließen.
Grundsätzlich haben wir einen Platz wo alle Container stehen (Restmüll-Container, Biotonnen und Altpapier-Container). Nur für gelebe Säcke gibt es (in meinen Augen) keine gangbare Lösung
Noch nicht. Ich denke diesbezüglich muss sich die zuständige Stelle mal Gedanken machen. Die gelbe Tonne wäre die Abhilfe, nur ist dies wiederum ein Platzproblem.
Kann man den Verwalter/Vermieter nicht dazu bringen eine Lösung außerhalb der Wohnungen/außerhalb des Hauses zu schaffen (z.B. auf dem Müllplatz einen SammelContainer hinstellen).
Wie oben schon geschrieben. Es ist noch freiwillig, gibt keine Vorschrift.
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Davon mal abgesehen so ein Aktion für 300€ von einer Firma zu verlangen grenzt gefühlt schon an eine Aufforderung zur Schwarzarbeit.
Kommt ganz drauf an wie viel qm zu streichen sind, es geht um nur eine Wand.
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Er schlug mir also vor das ich normal kündige, was ich nach Absprache mit meinem Bruder dann auch tat, da sich mein Bruder dann natürlich sofort eine neue Wohnung suchen wollte. Nicht erst bis zur Eigenbedarfkündigung bei mir einziehen und dann wieder umziehen, ist ja auch verständlich.
Dass man auf ein "Wort" nicht von jedem Menschen bauen kann sollte man wissen. Nur schriftlich ist Sache.
Jetzt schrieb er mir jedoch, dass ich ihm bitte Samstage nenne, an denen die Wohnungsbesichtigungen stattfinden können
Zum Trost; auch Vermietern geht es gelegentlich so mit Mietern. Es wird leider alles -fast alles- zum eigenen Vorteil ausgenutzt.
Über diese Umstände wusste er natürlich bescheid und hat es eben ausgenutzt.
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