Einzug 6/2016 - Schornsteinfeger hat Rechnung für 2015 zu spät geschickt, wird in 2016 umgelegt!

  • Hallo und guten Morgen,

    somit werde ich an der Umlage der Kosten beteiligt, obwohl ich persönlich keine Leistung erhalten habe.

    Die Hausverwaltung sagt, dass es leider nicht möglich ist, das anders abzurechnen.

    Das will mir ehrlich gesagt nicht in den Kopf.

    Im Jahr 2016 müssen also zwei Schornsteinfegerrechnungen beglichen werden.

    Im Jahr 2015 ist keine Rechnung angefallen. Die Nebenkosten für die anderen Mieter waren in 2015 jedoch nicht geringer und weisen auch kein Guthaben aus.

    Kann mir das jemand erklären, so dass ich das verstehe?

  • Der Vermieter darf Betriebskosten auch nach der Abrechnungsfrist umlegen wenn er die Verspätung nicht zu verschulden hat.

    Heißt er konnte von den Kosten während der Abrechnungsfrist nichts wissen.

    Das der Schornsteinfeger 2015 da war war dem Vermieter mit Sicherheit bekannt. Folglich hätte er lange genug Zeit gehabt die Rechnung anzufordern.

    Einfach abwarten und dann sagen die Rechnung kam zu spät ist keine nachvollziehbare Entschuldigung.

  • Heißt er konnte von den Kosten während der Abrechnungsfrist nichts wissen

    Natürlich weiß der VM, dass die Rechnung für den Schornsteinfeger noch aussteht. Er hätte sich in der Tat um die Rechnung bemühen müssen. Verweigert der Schorni die Rechnung rechtzeitig zu stellen bekommt er auch kein Geld.

    Andererseits hätte der M. keinen Nachteil die Rechnung aus 2015 noch in 2016 mit den NK zu bezahlen, sofern der M. in 2015 schon im Haus wohnte. Ob die u.d.U. rechtens wäre kann ich nicht genau sagen. Meiner Meinung schon.

    Das der Schornsteinfeger 2015 da war war dem Vermieter mit Sicherheit bekannt. Folglich hätte er lange genug Zeit gehabt die Rechnung anzufordern.

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