Hallo Zusammen,
ganz neu im Forum angemeldet, da es dieses Thema wohl noch nirgens gab...
Folgendes ist passiert:
Über einen Zeitraum von einigen Tagen floss das Wasser in Küche und Badezimmer immer schlechter ab.
An einem Sonntag floss dann gar nichts mehr ab, beziehungsweise sehr langsam...
Montags (nach einigen Versuchen die Rohre mit dem "Pömpel frei zu bekommen) riefen wir dann die Vermieterin.
Diese schickte nach weiteren versuchen mit dem Pömpel einen Handwerker.
Als der Handwerker eintraf war das Wasser abgelaufen und... staute sich nicht mehr. Mehrere Versuche (überall
Wasser an) sind fehlgeschlagen. Eigentlich eine gute Lösung.
Doch jetzt kam die Rechung der Rohrreinigung, da das Rohr wieder frei ist müsse der Mieter die Kosten tragen.
Kann uns hier vielleicht jemand weiterhelfen, ob das so gerechtfertigt ist oder ob das vom Vermieter getragen werden
muss. (Vielleicht mit gesetzlicher Grundlage?)
Vielen Dank schon mal vorab.
Liebe Grüße Nephilim mit Engel ![]()