Rohr wieder frei wer zahlt?

  • Hallo Zusammen,

    ganz neu im Forum angemeldet, da es dieses Thema wohl noch nirgens gab...

    Folgendes ist passiert:

    Über einen Zeitraum von einigen Tagen floss das Wasser in Küche und Badezimmer immer schlechter ab.

    An einem Sonntag floss dann gar nichts mehr ab, beziehungsweise sehr langsam...

    Montags (nach einigen Versuchen die Rohre mit dem "Pömpel frei zu bekommen) riefen wir dann die Vermieterin.

    Diese schickte nach weiteren versuchen mit dem Pömpel einen Handwerker.

    Als der Handwerker eintraf war das Wasser abgelaufen und... staute sich nicht mehr. Mehrere Versuche (überall

    Wasser an) sind fehlgeschlagen. Eigentlich eine gute Lösung.

    Doch jetzt kam die Rechung der Rohrreinigung, da das Rohr wieder frei ist müsse der Mieter die Kosten tragen.

    Kann uns hier vielleicht jemand weiterhelfen, ob das so gerechtfertigt ist oder ob das vom Vermieter getragen werden

    muss. (Vielleicht mit gesetzlicher Grundlage?)

    Vielen Dank schon mal vorab.

    Liebe Grüße Nephilim mit Engel ;)

  • Hallo,

    die Kosten sind vom Vermieter zu tragen, es sei denn er könnte nachweisen, dass die Verstopfung von dir verursacht wurde (geht hier logischerweise nicht mehr).

    Ist aus Vermietersicht natürlich ärgerlich, wenn ein Handwerker wegen nichts kommen muss, allerdings passiert wo etwas ab und zu, ohne dass jemand etwas dafür kann. Der Vermieter sollte doch froh sein, dass die Sache ohne massiven Eingriff beseitigt werden konnte.

    Wenn ein Mieter allerdings eine Historie hast, aus jeder Mücke eine Elefanten zu machen und solche Aktionen sich häufen, könnte es durchaus ihm angelastet werden.

    Gruß

    H H

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Historire ist bisher nicht vorhanden daher sollte es eigentlich kein Problem sein...

    Hättest du noch vielleicht noch einen Tipp wie man es am besten kommunizieren könnte?

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