WG: ein gemietetes Zimmer nicht voll nutzbar

  • Hallo,

    seit Mitte Juni wohne ich in einer WG zur Untermiete. Der Hauptmieter (mein Untervermieter) hat in der gleichen Wohnung noch ein Zimmer, dass er nutzt.

    Ich selbst habe 2 Zimmer gemietet mit einer gesamten Wohnfläche von ca. 25 m². (+ natürlich den gemeinsam genutzten Flächen wie Küche, Bad, Flur usw.)

    Raum 1 ist ca. 10 m² groß und von mir nicht voll nutzbar. Vom Vermieter steht noch ein großer Kleiderschrank über die komplette Längsseite des Raumes der 1/3 der Fläche einnimmt und teilweise mit den Dingen des Vermieters zugelagert ist.

    Raum 2 nimmt den Rest der Fläche in Anspruch, ist möbliert mit einer Couch, einem großen Tisch und Stühlen. Mündlich abgesprochen war, dass der VM alle 2-3 Monate mal ein WE da ist und diesen Raum mitnutzt, dann aber vorab Bescheid gibt. Sonst ist er mir zur alleinigen Nutzung übertragen. Da ich selbst unter der Woche wenig da bin, den Raum aber gerade am WE dringend zum Lernen benötige konnte ich mich damit sehr gut arrangieren. Seit 2 Monaten ist es jetzt aber so, dass der VM jedes WE da ist und ich den Raum nicht mehr wirklich nutzen kann. Mein Vermieter rennt in Unterwäsche darin herum, stellt ihn mit allem möglichen Zeug zu, sein Hund veranstaltet jedes Mal einen enormen Lärm wenn jemand draußen an der Straße vorbeiläuft, ... was zur Konsequenz hat, dass ich inzwischen mit meinem Studienstoff enorm zurückhänge (ich studiere neben meiner Ausbildung), am WE keinen Besuch mehr einladen kann (der kleine Raum wird vom überdimensionalen Kleiderschrank und meiner Matratze eingenommen und es will auch nicht jeder meinen Vermieter in Unterhosen sehen) und ich mir die letzten 3 Wochen schon einen Mini-Büroraum angemietet habe, um überhaupt wieder aufholen zu können.

    Laut schriftlichem Mietvertrag zahle ich eine Pauschalmiete (inkl. Nebenkosten) für 25 m² aufgeteilt auf die beiden Räume + Mitnutzung der Gemeinschaftsräume. Dadurch, dass mein VM nun jede Woche da ist kann ich vor allem den großen Raum nicht mehr vernünftig nutzen. Habe ich hier eine Möglichkeit zur Mietminderung oder Mietanpassung auf den kleinen Raum? Ich hätte kein Problem damit mir für das WE noch einen Minibüroraum stundenweise zu mieten, aber zusammen mit der kompletten Miete wird mir das dann doch zu viel. Gibt es sonst alternative Optionen? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor.

    Wenn es keine Möglichkeiten gibt bleibt mir die Kündigung. Hier sehe ich das nächste Problem auf mich zukommen, ich bin für 1 Jahr gebunden bzw. darf nicht kündigen. Welche Möglichkeiten habe ich dann? Rein vom schriftlichen Vertrag her habe ich meine Räume aber doch eigentlich noch gar nicht wirklich bezogen. Weder der große Schrank (darf nicht abgebaut werden) noch die Dauernutzung des großen Raumes Vermieterseitig ist darin vorgesehen.

    Über Tipps bin ich dankbar ;)

  • Hallo,

    du solltest die Mängel schriftlich dem Vermieter anzeigen, Abstellung fordern und eine Mietminderung ankündigen.

    Du kannst allerings nur wirklich etwas gegen die Nutzung deines Raumes machen. Dass dein Vermieter zu oft da ist, ist kein Mangel, auch wenn du es anderes erwartet hast.

    Gruß

    H H

  • Hi,

    danke dir für deine Nachricht. Dass mein Vermieter so oft da ist stört mich generell ja nicht, hätte ich einen Raum zum Arbeiten wäre ja alles ok und das Chaos ließe sich ausschließen.

    Um wie viel % oder € wäre eine angekündigte Mietkürzung denn angemessen?

    Wenn es darauf rauslaufen sollte, dass wir uns (trotz der im Mietvertrag festgehaltenen Regelung, dass eine Kündigung beidseitig erst ab Juli nächsten Jahres möglich ist) letzten Endes darauf einigen können das Mietverhältnis früher (also zeitnah) zu beenden: wie ist es mit der Rückzahlung meiner Kaution?

    Ich habe mehrfach gelesen, dass der Vermieter dafür bis zu 6 Monate oder länger Zeit hat (je nach Jahresabrechnungen hinsichtlich der Nebenkosten. Nun wohne ich hier erst seit Juni, die Miete versteht sich als Pauschalmiete (also inkl. aller Nebenkosten, die auch nicht explizit mit aufgeführt sind). Wie lange kann die Kaution wirklich komplett einbehalten werden, auch wenn das Zimmer nach mir direkt wieder vermietet wird. Von meiner aktuellen Mitbewohnerin weiß ich, dass die vorherige Bewohnerin des Zimmers ihre noch nicht zurück erhalten hat. Ich vermute leider auch, dass er sie nicht angelegt sondern ausgegeben hat. Habe ich hier irgendwelche konkreten Argumentationsmöglichkeiten?

    Wenn ich die letzten Tage richtig recherchiert habe kann ja scheinbar nicht die komplette Kaution ewig einbehalten werden.

  • Nun wohne ich hier erst seit Juni, die Miete versteht sich als Pauschalmiete (also inkl. aller Nebenkosten, die auch nicht explizit mit aufgeführt sind). Wie lange kann die Kaution wirklich komplett einbehalten werden, auch wenn das Zimmer nach mir direkt wieder vermietet wird. Von meiner aktuellen Mitbewohnerin weiß ich, dass die vorherige Bewohnerin des Zimmers ihre noch nicht zurück erhalten hat. Ich vermute leider auch, dass er sie nicht angelegt sondern ausgegeben hat. Habe ich hier irgendwelche konkreten Argumentationsmöglichkeiten?

    Wenn ich die letzten Tage richtig recherchiert habe kann ja scheinbar nicht die komplette Kaution ewig einbehalten werden.

    Bei einer Pauschalmiete gibt es keine NK-Abrechnung, da ja die NK mit der Mietzahlung abgegolten sind. Wenn keine Mietrückstände bestehen, keine Schäden bei Auszug zu verzeichnen sind, keine NK-Nachzahlung zu erwarten ist, wäre die Kaution

    eigentlich unverzüglich zurückzuzahlen.

    Hätte der VM die Kaution Deiner Freundin nicht rechtsmäßig angelegt, würde er sich nach § 266 STGB strafbar gemacht haben.

  • Um mal wieder auf eine sachliche Ebene zurueckzukehren, der §266 StGB sagt:

    "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Fettschreibung von mir. Um sich strafbar zu machen, muss also dem Mieter ein Nachteil enstehen. Hat der Vermieter genug Geld, um die Rueckzahlung der Kaution aus eigenen Mittel sicherzustellen = nicht strafbar. Ist der Vermieter pleite oder ueberschuldet = strafbar.

    So lautet zumindest die einhellige Einschaetzung der Experten nach dem Urteil des BGH aus dem Jahre 1995 (5 StR 371/95, NJW 1996, 65).

    cu

    Guenni

  • Kaution wird angelegt (Quelle: Finanztip aktualisiert am 16.5.2017

    Der Vermieter darf Ihre Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist. Falls der Vermieter in Insolvenz gerät, ist die Kaution vor den Gläubigern geschützt und Sie bekommen Ihr Geld wieder zurück.

    Und ich denke, genau das ist der Grund weshalb der VM die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss. Auch ein VM kann sehr schnell in Insolvenz geraten und das Geld/Kaution wäre für den Mieter evtl. verloren.

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