Beiträge von liesbeth80

    Übergabeprotokoll:

    Sofern es sich um die Feststellung der Zählerstände (Strom, Gas, Heizung) handelt, macht ein Übergabeprotokoll Sinn. Sie dürfen dieses jedoch nicht unterschreiben, wenn Arbeiten aufgeführt sind, die aus Ihrer Sicht nicht geschuldet werden. In diesem Fall sollten Sie lieber auf ein unterzeichnetes Protokoll verzichten.

    Schönheitsreparaturen

    Wenn der Mietvertrag keine bzw. keine wirksamen Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthält, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen (renovieren).

    Es kommt auf den genauen Wortlaut an, ob die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag wirksam ist.

    Unwirksam sind in Formularmietverträgen vor allem Regelungen, nach denen die Räume unabhängig vom Zustand der Wohnung beim Auszug oder nach Ablauf bestimmter Fristen (sogenannter starrer Fristen) zu renovieren sind.

    Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass sich der Mieter zeitanteilig an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt, wenn er schon vor Ablauf der üblichen Fristen auszieht (Quotenklausel). Für die Wirksamkeit der Quotenklausel kommt es wiederum auf den genauen Wortlaut an.

    Das Versiegeln von Parkettböden, das Streichen der Außenfenster und Außenfassade gehört nicht zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen.

    Durch ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll werden die auszuführenden Schönheitsreparaturen für beide Vertragsparteien verbindlich festgelegt.

    Schadensersatzansprüche wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen verjähren innerhalb von einem halben Jahr nach Rückgabe der gemieteten Räume.

    Was meint ihr hierzu ? Habe ich eben gefunden....(Fachanwalt für Mietrecht)

    Guten Morgen !

    Ich habe in den nächsten Tagen eine Wohnungsübergabe vor mir. Schönheitsreparaturen wurden ausgeführt (malern...).
    Jetzt ist es so, dass der Mieterschutzverein meinte, dass wir nicht malern hätten müssen. (lt. BGH Urteil .... wir haben die Wohnung damals unrenoviert übernommen)

    Meine eigentliche Frage:

    Was sollte ich nach eurer Meinung beim Übergabeprotokoll beachten? Wenn ich unterschreibe, akzeptiere ich ja auch die Schönheitsreparatur. Oder ? Das könnte ja bedeuten, dass ich evtl. Kosten vom Vermieter nicht mehr einfordern kann.

    Danke für eure Meinung.

    Hallo !

    Ich habe eine Frage zu d. neuen Urteil des BGHs zwecks Schönheitsreparaturen.

    Mir wurde vor ca. 5 Jahren eine Wohnung unrenoviert übergeben. Der Vormieter hat einfach die Wohnung nicht gemalert und wir konnten es nicht mehr verlangen bzw. er hätte es nicht mehr geschafft, da am nächsten Morgen der große LKW kam. Im Übergabeprotokoll steht, dass dies mit 50 Euro abgegolten ist. D.h. für Farbe. Uns blieb nix anderes übrig und wir haben unterschrieben.

    Könnte evtl. das Neue Urteil für uns gelten oder ist es evtl. hinfällig, da wir dies ja im Übergabeprotokoll akzeptiert haben? Der Vermieter würde ja jetzt eine Wohnung in einem besseren Zustand bekommen, als wir sie erhalten haben.

    Danke für eure Meinung.

    MFG

    Danke für die Aussage.

    Es ist so, dass wir bis vor ca. 1/2 Jahr eine Garage hatten. Die benötigt jetzt der Vermieter. (Eigenbedarf)

    Den Stellplatz haben wir jetzt bekommen, da es eindeutig im Mietvertrag steht. Der Stellplatz ist übrigens sehr klein. Er entspricht nicht den Mindestmaßen. 2,3 m (normaler Pkw-Stellplatz) ,Länge 5 m. Die Kinder sind auch nicht mehr unter 7 Jahren. Mit 12 kann man einige Dinge einschätzen. Aber wer zahlt die entstandenen Schäden?

    Der Stellplatz wird überquert. Es soll sich ja auch jeder frei bewegen können, aber es wird keine Rücksicht genommen, nicht mal von Erwachsenen Leuten. Das ist ärgerlich.

    Der Vermieter sagt: Kinder können machen was sie wollen. Was so nicht ganz stimmt.

    Ich sage ja meinem Kind auch, es soll nicht an den anderen Autos spielen. Wir haben ein Riesen Grundstück. Mit viel Platz zum Spielen.

    Hallo !

    Wir haben im Mietvertrag einen Autostellplatz. Dieser ist sehr knapp in der Breite. Hinzu kommt, dass am Stellplatz einen Treppe ist, die zum 1. OG und zum DG führt. Man muss also weiter vorn parken um die Türe auf zu bekommen.

    Es ist so, dass es 2 Zugänge zum Garten gibt. Einmal bei uns am Auto entlang und noch einen anderen. (der groß ist) Wir haben auf unserem Stellplatz noch ein kleines Gartenhäuschen stehen. Jetzt geht jeder am Auto vorbei. Dh. die Kinder fahren mit den Rollern, der Vermieter mit den Mülltonnen. (er könnte auch den anderen Weg nehmen). Jetzt haben wir an der Seite schon ein paar Kratzer. Keiner war es natürlich!

    Können wir verlangen, dass der anderen Weg benutzt wird. Wir haben ja den Stellplatz im Mietvertrag. Die andere Mieterin hat ein Carport. Wir laufen ja auch nicht durch das Carport, aber ihr Kind mit dem Roller am Auto entlang. (Übrigens die Kinder sind 11 und 12 Jahre alt)

    Will auch nicht kleinlich sein, aber es ist schon ärgerlich wenn man am neuen Auto Kratzer hat. Der Vermieter sagt, sein Grundstück er kann machen was er will. Aber wenn man vermietet, haben die Mieter auch Rechte & Pflichten.

    Danke für Eure Hilfe.

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