Übergabeprotokoll unterschreiben oder nicht ?

  • Guten Morgen !

    Ich habe in den nächsten Tagen eine Wohnungsübergabe vor mir. Schönheitsreparaturen wurden ausgeführt (malern...).
    Jetzt ist es so, dass der Mieterschutzverein meinte, dass wir nicht malern hätten müssen. (lt. BGH Urteil .... wir haben die Wohnung damals unrenoviert übernommen)

    Meine eigentliche Frage:

    Was sollte ich nach eurer Meinung beim Übergabeprotokoll beachten? Wenn ich unterschreibe, akzeptiere ich ja auch die Schönheitsreparatur. Oder ? Das könnte ja bedeuten, dass ich evtl. Kosten vom Vermieter nicht mehr einfordern kann.

    Danke für eure Meinung.

  • Andersrum wird's rund: Wenn beide Parteien das Protokoll unterschreiben, wird beiderseits der IST-Zustand festgehalten und bestätigt.

    Eine Kopie des Protokolls solltet Ihr Euch als Nachweis geben lassen.

    Wenn der Vermieter Euch aufgefordert hatte, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, habt Ihr mit dem unterschriebenen Protokoll den Nachweis und Ihr könntet Schadensersatz für die Ausgaben fordern.

  • Zitat

    Schönheitsreparaturen wurden ausgeführt (malern...).

    Habt ihr das freiwillig gemacht, weil ich gedacht habt, ihr müsst malern? Oder wollte der Vermieter dies ausdrücklich so?

    Bei ersterem könnt Ihr schon mal keine Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen.

    Zitat

    Wenn ich unterschreibe, akzeptiere ich ja auch die Schönheitsreparatur. Oder ?

    In einem Übergabe-/Abnahmeprotokoll wird der Ist-Zustand der Wohnung erfasst. Nicht mehr und nicht weniger.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo !

    Der Vermieter hat es verlangt. Und da wir auch jetzt erst vom BGH Urteil gehört haben, war es schon zu spät.

    Der Vermieter verlangt noch mehr.... Gemeinschaftsflur malern... Haben wir natürlich nicht gemacht... ;)

  • Übergabeprotokoll:

    Sofern es sich um die Feststellung der Zählerstände (Strom, Gas, Heizung) handelt, macht ein Übergabeprotokoll Sinn. Sie dürfen dieses jedoch nicht unterschreiben, wenn Arbeiten aufgeführt sind, die aus Ihrer Sicht nicht geschuldet werden. In diesem Fall sollten Sie lieber auf ein unterzeichnetes Protokoll verzichten.

    Schönheitsreparaturen

    Wenn der Mietvertrag keine bzw. keine wirksamen Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthält, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen (renovieren).

    Es kommt auf den genauen Wortlaut an, ob die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag wirksam ist.

    Unwirksam sind in Formularmietverträgen vor allem Regelungen, nach denen die Räume unabhängig vom Zustand der Wohnung beim Auszug oder nach Ablauf bestimmter Fristen (sogenannter starrer Fristen) zu renovieren sind.

    Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass sich der Mieter zeitanteilig an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt, wenn er schon vor Ablauf der üblichen Fristen auszieht (Quotenklausel). Für die Wirksamkeit der Quotenklausel kommt es wiederum auf den genauen Wortlaut an.

    Das Versiegeln von Parkettböden, das Streichen der Außenfenster und Außenfassade gehört nicht zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen.

    Durch ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll werden die auszuführenden Schönheitsreparaturen für beide Vertragsparteien verbindlich festgelegt.

    Schadensersatzansprüche wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen verjähren innerhalb von einem halben Jahr nach Rückgabe der gemieteten Räume.

    Was meint ihr hierzu ? Habe ich eben gefunden....(Fachanwalt für Mietrecht)

    Einmal editiert, zuletzt von liesbeth80 (28. April 2015 um 11:32)

  • Meiner Meinung nach bezieht sich das nur auf noch nicht ausgeführte SchönRep:
    Durch ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll werden die auszuführenden Schönheitsreparaturen für beide Vertragsparteien verbindlich festgelegt.

    Ihr habt Eure ja schon erledigt.

  • Ja, ich habe meine Schönheitsreparaturen erfüllt, die aber lt. Mieterverein hätten nicht gemacht werden müssen.

    Ich will die Kosten dafür, vom Vermieter wieder haben. Deswegen will ich keine Fehler machen und irgendwas unterschreiben, was mir danach das Genick bricht.

  • Dann verweigere die Unterschrift.

    Mach Dein eigenes Protokoll, wo Du festhälst, dass die Wohnung von Dir renoviert wurde. Mit aussagekräftigen Fotos und von mehreren Zeugen unterschreiben lassen. Die Rechnungen von der Renovierung aufbewahren.
    Das wirst Du dann alles für Deine Forderung brauchen.

  • liesbeth80,
    im ÜP werden alle Vereinbarungen die Mietsache betreffend festgehalten, und zwar in zwei Ausfertigungen mit jeweils Originalunterschriften.
    Wenn Du noch zusätzliche Arbeiten gemacht hast, war das ja sehr nett...
    Auch wenn der VM dies "verlangt" hat, würde ich wegen der unsicheren Beweislage kein Bohei draus machen und es einfach abhaken.

  • Zitat

    Jetzt ist es so, dass der Mieterschutzverein meinte, dass wir nicht malern hätten müssen. (lt. BGH Urteil .... wir haben die Wohnung damals unrenoviert übernommen)

    Ich würde gar nicht alles glauben, was der Mieterschutzbund sagt. Kannte der Mitarbeiter den Zustand Eurer Wohnung/Tapeten? Mustertapeten, farbintensive Wände, bzw. beschädigte Tapeten hätte der Vermieter beispielsweise gar nicht hinnehmen müssen.

    Um hier eine klare Aussage zu treffen, hätte der Kollege des Mieterschutzbundes Eure Wohnung eigentlich persönlich begutachten müssen. Hat er das? Ansonsten würde ich dessen Meinung mal als Spekulation bezeichnen, mal davon abgesehen, dass das benannte Urteil des BGH noch gar nicht veröffentlicht wurde und demnach noch gar keine Aussage zum Wortlaut getroffen werden kann.

    Ich würde die Sache ebenso abhaken. Was habt Ihr denn für Farbe ausgegeben? Lohnt es sich, wegen den paar EUR schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde gar nicht alles glauben, was der Mieterschutzbund sagt. Kannte der Mitarbeiter den Zustand Eurer Wohnung/Tapeten? Mustertapeten, farbintensive Wände, bzw. beschädigte Tapeten hätte der Vermieter beispielsweise gar nicht hinnehmen müssen.

    Um hier eine klare Aussage zu treffen, hätte der Kollege des Mieterschutzbundes Eure Wohnung eigentlich persönlich begutachten müssen. Hat er das? Ansonsten würde ich dessen Meinung mal als Spekulation bezeichnen, mal davon abgesehen, dass das benannte Urteil des BGH noch gar nicht veröffentlicht wurde und demnach noch gar keine Aussage zum Wortlaut getroffen werden kann.

    Ich würde die Sache ebenso abhaken. Was habt Ihr denn für Farbe ausgegeben? Lohnt es sich, wegen den paar EUR schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen?

    Das stimmt. Bunte Farben, Mustertapeten, "moderne" Striche, Quadrate, Rechtecke, etc. muss der Vermieter nicht hinnehmen und sind vom Mieter zu beseitigen.

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