Guten Morgen !
Ich habe in den nächsten Tagen eine Wohnungsübergabe vor mir. Schönheitsreparaturen wurden ausgeführt (malern...).
Jetzt ist es so, dass der Mieterschutzverein meinte, dass wir nicht malern hätten müssen. (lt. BGH Urteil .... wir haben die Wohnung damals unrenoviert übernommen)
Meine eigentliche Frage:
Was sollte ich nach eurer Meinung beim Übergabeprotokoll beachten? Wenn ich unterschreibe, akzeptiere ich ja auch die Schönheitsreparatur. Oder ? Das könnte ja bedeuten, dass ich evtl. Kosten vom Vermieter nicht mehr einfordern kann.
Danke für eure Meinung.