Hallo !
Wir haben im Mietvertrag einen Autostellplatz. Dieser ist sehr knapp in der Breite. Hinzu kommt, dass am Stellplatz einen Treppe ist, die zum 1. OG und zum DG führt. Man muss also weiter vorn parken um die Türe auf zu bekommen.
Es ist so, dass es 2 Zugänge zum Garten gibt. Einmal bei uns am Auto entlang und noch einen anderen. (der groß ist) Wir haben auf unserem Stellplatz noch ein kleines Gartenhäuschen stehen. Jetzt geht jeder am Auto vorbei. Dh. die Kinder fahren mit den Rollern, der Vermieter mit den Mülltonnen. (er könnte auch den anderen Weg nehmen). Jetzt haben wir an der Seite schon ein paar Kratzer. Keiner war es natürlich!
Können wir verlangen, dass der anderen Weg benutzt wird. Wir haben ja den Stellplatz im Mietvertrag. Die andere Mieterin hat ein Carport. Wir laufen ja auch nicht durch das Carport, aber ihr Kind mit dem Roller am Auto entlang. (Übrigens die Kinder sind 11 und 12 Jahre alt)
Will auch nicht kleinlich sein, aber es ist schon ärgerlich wenn man am neuen Auto Kratzer hat. Der Vermieter sagt, sein Grundstück er kann machen was er will. Aber wenn man vermietet, haben die Mieter auch Rechte & Pflichten.
Danke für Eure Hilfe.