Hallo !
Ich habe eine Frage zu d. neuen Urteil des BGHs zwecks Schönheitsreparaturen.
Mir wurde vor ca. 5 Jahren eine Wohnung unrenoviert übergeben. Der Vormieter hat einfach die Wohnung nicht gemalert und wir konnten es nicht mehr verlangen bzw. er hätte es nicht mehr geschafft, da am nächsten Morgen der große LKW kam. Im Übergabeprotokoll steht, dass dies mit 50 Euro abgegolten ist. D.h. für Farbe. Uns blieb nix anderes übrig und wir haben unterschrieben.
Könnte evtl. das Neue Urteil für uns gelten oder ist es evtl. hinfällig, da wir dies ja im Übergabeprotokoll akzeptiert haben? Der Vermieter würde ja jetzt eine Wohnung in einem besseren Zustand bekommen, als wir sie erhalten haben.
Danke für eure Meinung.
MFG