Stellplatz für Auto auch Durchgang ?

  • Hallo !

    Wir haben im Mietvertrag einen Autostellplatz. Dieser ist sehr knapp in der Breite. Hinzu kommt, dass am Stellplatz einen Treppe ist, die zum 1. OG und zum DG führt. Man muss also weiter vorn parken um die Türe auf zu bekommen.

    Es ist so, dass es 2 Zugänge zum Garten gibt. Einmal bei uns am Auto entlang und noch einen anderen. (der groß ist) Wir haben auf unserem Stellplatz noch ein kleines Gartenhäuschen stehen. Jetzt geht jeder am Auto vorbei. Dh. die Kinder fahren mit den Rollern, der Vermieter mit den Mülltonnen. (er könnte auch den anderen Weg nehmen). Jetzt haben wir an der Seite schon ein paar Kratzer. Keiner war es natürlich!

    Können wir verlangen, dass der anderen Weg benutzt wird. Wir haben ja den Stellplatz im Mietvertrag. Die andere Mieterin hat ein Carport. Wir laufen ja auch nicht durch das Carport, aber ihr Kind mit dem Roller am Auto entlang. (Übrigens die Kinder sind 11 und 12 Jahre alt)

    Will auch nicht kleinlich sein, aber es ist schon ärgerlich wenn man am neuen Auto Kratzer hat. Der Vermieter sagt, sein Grundstück er kann machen was er will. Aber wenn man vermietet, haben die Mieter auch Rechte & Pflichten.

    Danke für Eure Hilfe.

  • Zitat

    Will auch nicht kleinlich sein,

    Und warum erzählst du dann hier deine Leidensgeschichte? Für solche Geschichten, "die das Leben schreibt", wäre doch BILD, RTL2 oder Das grüne Blatt viel besser. Denn dein Problem hat mit Mietrecht nichts zu tun.

  • Ist doch keine Leidensgeschichte. Es geht um den Stellplatz der im Mietvertrag steht. Also gehört es zum Mietrecht.

    Würde es Ihnen Gefallen wenn ständig "Dinge" kaputt sind und keiner wars? Sicher nicht ...

  • Ich weiß nicht, ob ein mitgemieteter Autostellplatz überhaupt eine Fläche ist, die niemand anderes als der Mieter überqueren darf. Zudem klingt es hier fast so, als würde niemand den Stellplatz überqueren, sondern lediglich an ihm und dem darauf stehenden Auto (wenn auch sehr dicht) vorbeigehen. Wenn das so ist, hast Du gar keine Handhabe.

    Natürlich muss jeder, der da lang geht, entsprechende Vorsicht walten lassen, nicht Dein Auto zu beschädigen. Doch mietrechtlich betrachtet hast Du einen Stellplatz für Dein Auto gemietet, aber keine Schutzzone gegen spielende Kinder und Mülltonnen ziehende Vermieter um das Auto herum. Normalerweise hat man so einen Stellplatz und die Umgebung auch vorher (also bei Mietvertragsabschluss) in Augenschein genommen, so dass Du es vielleicht sogar vorher hättest ahnen können, in welchen "Gefahren" Dein Auto auf einem so knappen Stellplatz schwebt.

    Wenn ich also die Lage dort bei Dir nicht völlig falsch einschätze, sehe ich wenig Chancen - außer halt dem Gespräch mit Vermieter und Nachbarn - diese "Gefahren" abzustellen.

  • Danke für die Aussage.

    Es ist so, dass wir bis vor ca. 1/2 Jahr eine Garage hatten. Die benötigt jetzt der Vermieter. (Eigenbedarf)

    Den Stellplatz haben wir jetzt bekommen, da es eindeutig im Mietvertrag steht. Der Stellplatz ist übrigens sehr klein. Er entspricht nicht den Mindestmaßen. 2,3 m (normaler Pkw-Stellplatz) ,Länge 5 m. Die Kinder sind auch nicht mehr unter 7 Jahren. Mit 12 kann man einige Dinge einschätzen. Aber wer zahlt die entstandenen Schäden?

    Der Stellplatz wird überquert. Es soll sich ja auch jeder frei bewegen können, aber es wird keine Rücksicht genommen, nicht mal von Erwachsenen Leuten. Das ist ärgerlich.

    Der Vermieter sagt: Kinder können machen was sie wollen. Was so nicht ganz stimmt.

    Ich sage ja meinem Kind auch, es soll nicht an den anderen Autos spielen. Wir haben ein Riesen Grundstück. Mit viel Platz zum Spielen.

  • Wenn es gesetzliche Mindestmaße für einen zu vermietenden PKW-Stellplatz gibt, so kannst Du m.E. auf die Zuweisung eines solchen pochen, da Du ja einen gemietet hast.

    Ich verstehe allerdings nicht, wie ein Stellplatz zu klein sein kann für ein Auto, aber dennoch noch Leute mit Mülltonnen im Schlepptau auf ihm langlaufen können, wenn eben dieses Auto da steht.

    Entstandene Schäden bezahlt der Verursacher, wenn er denn nachweisbar bekannt ist.

    Für Deine Aussagen bezogen auf "Keine Rücksicht", "Ärgerlich", "Kinder können (nicht) machen was sie wollen" und "Ich sage meinem Kind ja auch" habe ich 300% Verständnis. Aber was helfen Dir jetzt Deine Aussagen und mein Verständnis ...? Will sagen: Wir können hier nicht über laufende und (nicht) stattgefundene Erziehung von Kindern und Vermietern diskutieren.

  • Hat jemand noch ein paar vernünftige Aussagen bzw. Tipps?


    Ich gehe davon aus, dass Du den SP und die Umgebung vor Anmietung besichtigt hast. Mehr muss ich da wohl nicht sagen...

  • Sie haben laut Mietvertrag das Recht auf den Ihnen zugewiesenen Platz ein Auto abzustellen.
    Nicht mehr, nicht weniger. Unannehmlichkeiten müssen Sie zwischen den Mitbewohnern klären; dafür ist das Mietrecht nicht zuständig.

  • Sie haben laut Mietvertrag das Recht auf den Ihnen zugewiesenen Platz ein Auto abzustellen.
    Nicht mehr, nicht weniger. Unannehmlichkeiten müssen Sie zwischen den Mitbewohnern klären; dafür ist das Mietrecht nicht zuständig.


    Notfalls umsteigen von Trabbi auf S-Klasse, dann passt niemand mehr dran vorbei.

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