Beiträge von achilles1978

    Ich werde später Stellung nehmen,. Jedoch werde ich erstmal andere Schritte einleiten. Hiermit weise ich sie darauf hin, dass Sie meine Persönlichkeitsrechte und die meiner Frau verletzen und sich iim strafrechtlichen Rahmen bewegen.
    Später erläutere ich gerne weiteres. (Hinter meinen Aussagen stehen: Gesundheitsamt, also ein Amtsarzt, Verbraucherschutz, Hausarzt, die Hausverwaltung des Vermieters samt des Hausmeisters (!), Energieberater und der Verbraucherschutz,vier Vormietparteien (dadurch auch schriftliche und fotografische Dokumentation von 2007) sowie die Maklerin, die Nachbarn, andere juristische Berater die vorliegenden offensichtlichen Baumängel und Nässe in den Wänden, die nach der kosmetischen Verschleierung wieder hervorbrechen und messbar sind etc. später dann mehr zu der Fehldarstellung des Sachverhalts und meiner Person und dem statistisch und wissenschaftlich falschen Angaben, die Sie hier von sich geben. Es erscheint mir jedoch eine Auserinandersetzung mit Ihnen nicht hilfreich aufgrund Ihres Verhaltens.

    Ich werde später Stellung nehmen. Jedoch werde ich erstmal andere Schritte einleiten.
    Hiermit weise ich sie darauf hin, dass Sie die Persönlichkeitsrechte meiner Frau und mir erheblich verletzen und sich im strafrechtlichen Rahmen bewegen. Nur eins: meine Frau hat das für mich gepostet, sie war länger im Krankenhaus und hatte einfach Angst), da wir ja ausziehen wollen, aber .....
    Später erläutere ich gerne weiteres. (Hinter meinen Aussagen stehen: Gesundheitsamt, also ein Amtsarzt, Verbraucherschutz, Hausarzt, die Hausverwaltung des Vermieters samt des Hausmeisters (!), Energieberater und der Verbraucherschutz,vier Vormietparteien (dadurch auch schriftliche und fotografische Dokumentation von 2007) sowie die Maklerin, die Nachbarn, andere juristische Berater die vorliegenden offensichtlichen Baumängel und Nässe in den Wänden, die nach der kosmetischen Verschleierung wieder hervorbrechen und messbar sind etc. später dann mehr zu der Fehldarstellung des Sachverhalts und meiner Person und dem statistisch und wissenschaftlich falschen Angaben, die Sie hier von sich geben. Es erscheint mir jedoch eine Auserinandersetzung mit Ihnen nicht hilfreich bzw. dem Zwecke dienlich aufgrund Ihres Verhaltens bisher! Schade!

    Ich werde später Stellung nehmen, die 100% das Gegenteil bestätigt. Jedoch werde ich erstmal andere Schritte einleiten. Hiermit weise ich sie darauf hin, dass Soe meine Persönlichkeitsrechte verletzen und sich iim strafrechtlichen Rahmen bewegen.
    Später erläutere ich gerne weiteres. (Hinter meinen Aussagen stehen: Gesundheitsamt, also ein Amtsarzt, Verbraucherschutz, Hausarzt, die Hausverwaltung des Vermieters samt des Hausmeisters (!), Energieberater und der Verbraucherschutz,vier Vormietparteien (dadurch auch schriftliche und fotografische Dokumentation von 2007) sowie die Maklerin, die Nachbarn, andere juristische Berater die vorliegenden offensichtlichen Baumängel und Nässe in den Wänden, die nach der kosmetischen Verschleierung wieder hervorbrechen und messbar sind etc. später dann mehr zu der Fehldarstellung des Sachverhalts und meiner Person und dem statistisch und wissenschaftlich falschen Angaben, die Sie hier von sich geben. Es erscheint mir jedoch eine Auserinandersetzung mit Ihnen nicht hilfreich aufgrund Ihres Verhaltens.

    Der Makler ist nicht Ihr Vermieter. Diese Zusage ist also, mietrechtlich gesehen, Luft.


    Sie hätten bereits bei Bekanntwerden den Mietvertrag wieder fristgerecht kündigen können.
    Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines Attestes über eine erhebliche Gesundheitsgefährdung möglich und dieses muß von einen Amtsarzt ausgestellt sein.
    Den Makler können Sie hier aber nur zivilrechtlich belangen. Keine Beweise. Vergessen Sie das!


    Der Eigentümer allein bestimmt wer was tut. Niemand verlangt von Ihnen das Sie sich ein luxuriöseres Auto anschaffen sollen, weil es besser zum Haus passt.

    Schimmel ist immer eine schwierige Problematik. Bis auf wenige Ausnahmen liegt der Schimmelbefall meistens beim Wohnungsnutzer.
    Aus der Ferne kann sowie eine Schuld nicht festgestellt werden.

    Teils teils..z.B. Makler als Zeuge ist relevant, aber ja nicht mietrechtlich.... Grundaussagen sind Nonsens! Soweit hab ich mit durch Studium, Anwalt, Verbraucherschutz , Gesundsheitsamt und das Recht gekämpft! Trotzdem danke!

    Hallo,
    ich wende mich an dieses Forum, weil ich mittlerweile ratlos bin. Wir haben Schimmel in der Wohnung und der Vermieter schickt uns immer wieder den Hausmeister, der nicht wirklich hilft :mad:.

    Wir sind vor 3 Jahren in eine neue Wohnung gezogen und waren damit wirklich glücklich: Sie ist schön groß und war kostengünstig. Das einzige was uns stutzig machte, war dass die Vormieterin plötzlich ausgezogen ist, ohne wirklichen Grund.
    Im ersten Winter war nichts zu sehen, keine Feuchtigkeit, kein Schimmel, alles war super. Im 2. Winter wurde es allerdings besonders kalt und man merkte schon, dass die Fenster stark beschlugen und sich an den oberen Ecken der Außenwände langsam Schimmelflecken bildeten. Wir haben umgehend den Vermieter in Kenntnis gesetzt, der uns den Hausmeister schickte. Der meinte wir würden nicht richtig lüften und müssten mehr heizen, auf genauere Fragen wich er immer wieder aus. Er hat auch unsere Haustieren eine Mitschuld eingeräumt, es sind 4 Kaninchen die ohne einen Käfig gehalten werden. Allerdings sehe ich nicht, wie Kaninchen in einem Käfig weniger Feuchtigkeit produzieren, als Kaninchen ohne einen Käfig :confused:. ER meinte es würde reichen, wenn wir den Schimmel mit einem Produkt im Handel entfernten und Anti-Schimmel-Farbe auftragen würden.

    Er verließ uns also nur mit der Info wir müssten mehr lüften und mehr heizen. Wir holten uns ein Thermometer mit Hygrometer und heizten auf ca. 18-20 Grad und mussten bis zu 6 mal lüften, um die Luftfeuchtigkeit unter 60% zu halten. Die Wäsche wurde im Dachboden getrocknet, außer im Winter, da sie dann einfriert. Außerdem rückten wir alle Möbel 10 cm von der Wand weg. Außerdem haben wir alle Flecken mit einem Produkt aus dem Handel behandelt. Das Überstreichen der Flecken haben wir allerdings gelassen, da wir die Flecken weiter beobachten wollten. Sie waren da schon etwa bis zu 1m im Durchmesser

    Im darauffolgenden Winter wurde es noch schlimmer: Wir verbrauchten mindestens eine Rolle Küchenkrepp am Tag, um die Fenster zu trocknen, der Schimmel breitete sich über die halbe Außenwand aus und wurde schwarz. Also kontaktierten wir den Vermieter nochmals. Der Hausmeister kam diesmal mit einem "Techniker" und hat die Feuchtigkeit der Wände im Bad gemessen (wo es merkwürdigerweise am wenigsten schlimm ist), da er keine Leiter hatte um auch in den anderen Räumen zu messen. Er hat uns abermals erklärt wir würden uns falsch verhalten. Er hat uns folgende Vorschläge gemacht:
    - 6 mal am Tag lüften ist zuviel (auch diesmal ist er auf genauere Fragen ausgewichen)
    - mehr heizen (Er meinte genaueres könne er nicht sagen)
    - nach duschen/baden alle Wände manuell trocknen und den Lappen sofort entsorgen, damit die Feuchtigkeit nicht wieder in die Raumluft geht.
    - Keine Wäsche in der Wohnung trocknen (müssen wir bei niedrigen Temperaturen aber)
    - Fenster sofort trocknen
    - nach dem Kochen lüften
    - Schimmelflecken wieder behandeln und überstreichen
    Der "Techniker" stand die ganze Zeit vor der Tür und telefonierte und wirkte total desinteressiert. Ich habe immer noch keine Ahnung wer das war.

    Diesen Winter ist es noch schlimmer geworden, obwohl wir 2-3 mal am Tag lüften, wir immer auf 20-22 Grad heizen und immer aufpassen, dass nicht zuviel Feuchtigkeit in die Raumluft entweicht. Nach dem Kochen lüften wir immer die ganze Wohnung, sowie nach dem duschen/baden. Die Ecken an den Außenwänden sind schon richtig schwarz und langsam kommt die Vermutung, dass immer wiederkehrende Gesundheitsprobleme, die den Arzt ratlos zurückließen vom Schimmel kommen. Das Problem ist, dass wir keine Ahnung haben woher die Feuchtigkeit kommt, zumal der Schimmel zuerst in Räumen auftrat, in denen wir uns am Wenigsten aufhalten. Die schwammigen Aussagen des Hausmeisters halfen bisher gar nicht.
    Topfpflanzen haben wir vor langer Zeit schon abgeschafft und auch große Bilder sind nicht vorhanden, wo sich Feuchtigkeit sammeln könnte.
    Wir haben jetzt aber große Angst, dass wir vielleicht doch Schuld am Schimmel sind, in diesem Fall wären wir finanziell ruiniert, da ja alles saniert werden müsste. Aber so geht es nicht weiter, ich werde alle paar Wochen krank und auch mein Arzt weiß nicht mehr weiter. Und der Vermieter hilft überhaupt nicht :(.
    Was könnte man nun tun? Wenn ein Gutachter beauftragt wird, wer bezahlt ihn dann? Für ein Auszug fehlt das Geld, wie auch für einen Gutachter... Zumal man dann ja auch erstmal um die Kaution streiten muss, die man für die nächste Wohnung braucht.

    Dazu kommt, dass der Vermieter die Miete nun so weit erhöht hat, dass wir laut Mietspiegel die höchste Miete zahlen und so toll ist weder die Gegend hier, noch die Ausstattung der Wohnung.

    Der Verbraucherschutz bietet eine Vorortbesichtigung mit Beratung. Vor Gericht kann dies zwar nicht angebracht werden, aber für Ihre eigene Einschätzung bezüglich Ihrer Schuld oder vorhandener Baumängel ist das eine bezahlbare Angelegenheit!
    Das Gänze kostet 45 € und klärt jedoch Ihre Unsicherheit bezüglich Baumängeln, eigener Schuld und ungefährer Einschätzung der Mangelangelehnheit.

    Die Aggression entsteht durch Panik heraus, eigentlich versucht er mit steinzeitlichen Methoden an sein Recht zu kommen mit einer dissozialen Verhaltensweise, die letztendlich einen Strafbestand erfüllt. Ich denke jedoch nicht, dass Drohungen Ihrerseits Ihnen helfen. Schreiben Sie doch die Vermieterin an, zeigen trotz allem Verständnis (ich denke, die Frau hat nur Panik, das Geld nicht zu erhalten oder juristische evtl. zwecklose Umwege zu laufen)!)
    Ich denke, wenn Sie sich entschuldigen, Verständnis und Reue zeigen trotz dieses unrechtmäßigem Verhaltens und schriftlich eine Vereinbarung festhalten,....also je nach Interaktion erreichen Sie mehr als mit Gegendruck. Je größer die Verzweiflung nicht an ihr Geld zu kommen oder weitere Einbußen zu befürchten,desto eher die Bereitschaft der Dame Sie dafür büßen zu lassen. Wenn es nur um das Geld geht und Sie einsichtig sind ohne das Verhalten des anderen negativ zu bewerten , sogar -wenn auch vorgeheuchelt - Verständnis für einen Wutausbruch bei der Geldmenge aufbringen, was man eigentlich nicht haben müsste, desto eher erhalten Sie Frieden und bewirken Einsichtigkeit und Einlenken bei der Gegenpartei. Das ist wie bei Kindern! Jeder möchte sich verstanden fühlen! Sollten hier jedoch andere Gründe vorliegen bzw. werden Sie wirklich bedroht, können Sie jederzeit eine Strafanzeige stellen, jedoch haben Sie dann Ihr anderes Ziel verwirkt!

    Die letzten vier Postigs stammen von Dir. Was willst Du Oberschlaumeier eigentlich erreichen?

    Ich glaube, solche Äußerungen in Foren nerven so ziemlich viele ....außerdem kann ich keine Halbwahrheiten ohne Hinterfragung stehen lassen, es war irgendwie klar das kein Interesse an Tatsachen, Ergänzungen oder Einschränkungen bzw. detaillierte Kenntnis der sehr allgemein formulierten Statements besteht...wie sich ein Klischee bestätigt, Wahnsinn. Ich will nichts erreichen, nur sagen, wenn Kappes, Kappes ist, das hier ist doch ein Mietrecht-Hilfe Forum oder? Also mir geht es um die Menschen und das Mietrecht!

    Damit es Wichtigtuern wie Dich ermöglicht wird, sich durch das Ausgraben von zwei Jahre alten Themen interessant zu machen.


    Wichtigtuer sind hier andere, scheint ein Hobby von vielen zu sein. Diese Menschen werden auch immer persönlich. Die Informationen können andere Menschen beeinflussen, man könnte in Foren so schnell richtige Ergebnisse finden, wenn das überflüssige Posting und "ichweißvonnixabersagtrotzdemiwaszuallem"aufhören würde...sucht euch doch soziale Kontakte oder spielt Lego, wie kann man Spaß dran haben, wenn sich jemand in einem Forum öffnet, was er meistens nicht aus Spaß macht... in einem Fachforum dazu...wohlgemerkt...ständig Nonsens zu posten...? Schade, dass Informationsquellen so verschandelt werden!

    Schade für Sie. Leider wurde Ihre Wunschantwort nicht gefunden. Kann vorkommen.

    Schade, dabei haben Sie jemand anderes im Forum die Frage richtig beantwortet, ich wollte nur nicht, dass er den Strom durch die Nebenkostenabrechnung einziehen lässt, da dies nicht rechtens ist. Gilt dann die Abmahnung der Nachforderung überhaupt? Sie wird als Mietrückstand gekennzeichnet, verstehen Sie mich nicht falsch, der Mann ging einer Unterredung aus schlechtem Gewissen aus dem Weg, wir haben unser Geld noch nicht von ihm, wir wollten es und haben es ja bereits bezahlt, nur ich will nicht unberechtigt die Anwaltsgebühren bezahlen, die das ganze immer noch als Rückstand der Betriebskosten kennzeichnen.

    Hallo torben,

    wie naiv bist Du eigentlich?
    JEDER Makler wird die Frage nach Schimmel verneinen, denn ... denk' nach!
    Wenn Du die Suchfunktion hier im Forum bzw. bei einer Suchmaschine "Schimmel" eingibst, wirst Du Leselektüre bis nach Ostern finden.

    "bis zu unserem Einzug soll die Wohnung also Schimmelfrei sein."
    - Habt Ihr das schriftlich?

    "Allerdings erschließt sich mir die Vorgehensweise unseres Vermieters nicht:"
    - Muss auch nicht, ist VM-Sache, da er es zugesagt hatte.

    "Kann ich jetzt ohne finanzielle Einbußen fristlos kündigen und die Maklercourtage zurück verlangen, oder ggf. vom Vermieter ein Gutachten über den Schimmelbefall oder dessen Bereinigung fordern?"
    - Wie sagte Bohlen?: Viermal Nein.

    "Nur erfuhr ich all diese Dinge eben erst NACH Vertragsunterzeichnung!"
    - P.P., willkommen im Leben...:o

    "würde einfach nur gerne wissen, was Sie dazu sagen können, bzw. uns raten würden."
    - Einen guten Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

    Was Sie hier schreiben stimmt rechtlich so nicht und verunsichert den Ratsuchenden, hier sind Menschen die in einer manchmal verzweifelten Situation nach Hilfe und Tipps suchen.

    Wir haben das gleiche Problem, bitte kontaktieren Sie uns doch. Sollte der Schimmel unsachgemäß entfernt werden, riet uns der Verbraucherschutz zu einer Anzeige wegen "akuter Gesundheitsgefährdung", sollte ein Schaden entstehen haben Sie ein Anrecht auf Schmerzensgeld.
    Schimmel ist keine Kleinigkeit, sondern kann toxisch sein und Ihnen und Ihrer Familie erheblichen Schaden zufügen. Bei einem Allergiker reichen kleinste Mengen an Sporen auch nichttoxischen Schimmels um lebensbedrohliche Erkrankungen entstehen zu lassen. Außerdem wird die Verbreitung sowie andere Gefahren in feuchten Wänden unterschätzt.
    Wichtig ist neben Schimmeluntersuchungen zudem auch die mikrobielle Gefahr, die nicht zu unterschätzen ist.
    Gerne schicke ich Ihnen Unterlagen.

    Chamun:

    "Berny stell dir vor dein hab und gut ist in der Wohnung, un d dann bekommste erst den Vertrag zu sehen, 10 tage nach bezug der Wohnung."
    Das ist nicht normal, denn Du lieferst Dich dann ja aus. *kopfschüttel*

    "*** Mir fällt gerade auf das ich schreibe als ob ich *Paul bin, sorry."
    Mit solch einem Durcheinander - speziell Deinem Thema - werde ich mich nicht (mehr) befassen.
    Wende Dich an einen Juristen. Die warten darauf um prima Geld zu verdienen...

    Juhu, auf den Tipp kommt er nach solchen Kommentaren von allein...schade, warum gibt es denn so Foren?

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