Hallo ich habe folgende Frage und auch Problem.
Ich habe am 3.12.2013 meine Wohnung schriftlich zum 1.3.2014 gekündigt. Mein damaliger vermieter hat diese Kündigung auch angenommen und das Mietverhältnis ist natürlich nun seit 7Tagen beendet.
Die Kaution wurde damals vom Jobcenter auf Dahrlehen genemight und diese forderten die Kaution bei meinen Vermieter schriftlich zurück.
Nun bekam ich vor kurzen ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich nun die Kaution bis Mitte April zurückzahlen soll.
Nach einen Gespräch mit einen der Sekretärinnen meines Vermieters, habe ich erfahren das diese die Kaution zwar zurückzahlen wollen, aber da noch nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erstellt wurde noch warten wollen um notfalls gegenzurechnen.
Nun ist meine Frage (da seit mitte Februar auch schon der Nachmieter drin wohnt), in wieweit mein Vermieter das recht hat meine Kaution einzubehalten???
Ich kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt.