Kaution nach Mietverhältnis einbehalten?

  • Hallo ich habe folgende Frage und auch Problem.

    Ich habe am 3.12.2013 meine Wohnung schriftlich zum 1.3.2014 gekündigt. Mein damaliger vermieter hat diese Kündigung auch angenommen und das Mietverhältnis ist natürlich nun seit 7Tagen beendet.

    Die Kaution wurde damals vom Jobcenter auf Dahrlehen genemight und diese forderten die Kaution bei meinen Vermieter schriftlich zurück.

    Nun bekam ich vor kurzen ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich nun die Kaution bis Mitte April zurückzahlen soll.

    Nach einen Gespräch mit einen der Sekretärinnen meines Vermieters, habe ich erfahren das diese die Kaution zwar zurückzahlen wollen, aber da noch nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erstellt wurde noch warten wollen um notfalls gegenzurechnen.

    Nun ist meine Frage (da seit mitte Februar auch schon der Nachmieter drin wohnt), in wieweit mein Vermieter das recht hat meine Kaution einzubehalten???

    Ich kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt.

  • Hallo daniel84,

    "Ich habe am 3.12.2013 meine Wohnung schriftlich zum 1.3.2014 gekündigt."
    - Wird wohl sinngemäss der 28.02.2014 gewesen sein.

    "Die Kaution wurde damals vom Jobcenter auf Dahrlehen genemight und diese forderten die Kaution bei meinen Vermieter schriftlich zurück."
    - Verstehe.

    "Nun bekam ich vor kurzen ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich nun die Kaution bis Mitte April zurückzahlen soll."
    - Dem JC sollte der Sinn einer Mietsicherheit ("Kaution") wohl bekannt sein, nämlich dass sie zur Sicherung etwaiger Ansprüche des VM an den M nach Beendigung des Mietverhältnisses dient. Hierzu gehören auch Nachzahlungsansprüche ggü. dem M aus noch nicht terminlich beendeten Betriebskostenabrechnungzeiträumen. So könnte bspw. (wie es meistens der Fall ist) der gegenwärtige Abrechnungszeitraum am 31.12.2014 enden, UND dann hätte der VM noch Zeit bis zum 31.12.2015, Nachforderungen durchzusetzen. Der VM darf aber nur etwa soviel Kaution zurückbehalten, wie noch an Nachzahlungsforderungen (etwas aufgerundet) zu erwarten ist.

    "Nach einen Gespräch mit einen der Sekretärinnen meines Vermieters, habe ich erfahren das diese die Kaution zwar zurückzahlen wollen, aber da noch nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erstellt wurde noch warten wollen um notfalls gegenzurechnen."
    - Richtig.

    "in wieweit mein Vermieter das recht hat meine Kaution einzubehalten???"
    - Wurde nun erklärt.

    "Ich kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt."
    - Dann wird es Zeit, öfters in diesem Forum zu Gast zu sein, und sei es nur als Leser...:)

  • Zitat

    in wieweit mein Vermieter das recht hat meine Kaution einzubehalten???

    Erst mal bis zu 6 Monate um zu prüfen ob er noch Ansprüche hat.

    Ansprüche können sein:

    1. Schäden/Verdeckte Mängel

    2. Mietrückstände

    3. Evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen

    4. Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

    Zitat

    Ich kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt.

    Dann hatte der Vermieter entweder keinerlei Ansprüche mehr, er war unwissend diesbezüglich und/oder Du hast einfach Glück gehabt.


    Zitat

    Die Kaution wurde damals vom Jobcenter auf Dahrlehen genemight und diese forderten die Kaution bei meinen Vermieter schriftlich zurück.

    Das Darlehen hast Du doch bekommen, nicht der Vermieter.

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