Beiträge von ekdül

    Hallo Syker,
    Danke für die Antwort.

    Der Euro-Wert für die Warwasserbereitung ist durch den Vermieter nicht geschätzt. Der Gesamtwert in Euro für die Warmwasserbereitung ergibt sich aus der Berechnung nach der HKVO. Dies ist insoweit mit Brennstoffkosten, Heizungswartung... errechtnet worden, in den Betrag für die Heizung und die Warmwasserbereitung. Das ist schon insoweit in Ordnung.

    Der der Euro-Wert für die Warmwasserbereitung ja gleich bleibt, ergibt sich ja mit weniger m³ ein höherer Wert pro m³.

    Die Aufteilung 70% und 30% ist OK, das ist klar.

    Also auf den Abrechnungen der einzelnen Mieter wird der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Mieters angegeben. ( ist bei jedem so um die 30 m³ ), nur die m³ der 2 anderen Mieter sind dann 6 m³ und 4 m³.
    Bei der eigenen Abrechnung hat der der hier mit 4 m³ auftaucht, dann seine tatsächlichen ca. 30 m³.
    Dieses bei jedem Mieter.

    Auf diese Weise würde der Vermieter ( mit diesen hier gerundeten Zahlen ) von jedem Mieter 750,- € von jedem Mieter für`s Warmwasser erhalten, statt von jeden Mieter 375,- € wenn alles richtig ist. Also ein unberechtigtes Plus für den Vermieter von
    1125, - €.

    Wenn die Mieter Ihre Abrechnungen nicht verglichen hätten wäre es niemandem aufgefallen.

    ekdül

    Hallo,
    in einem von 3 Familien bewohnten Haus sind lt. Rechnung der Wasserwerke und Zählerstand Hauszähler 275 m³ Wasser verbraucht worden.
    Wenn alle Mieter Ihre bei der Ablesung aufgenommenen Zählerstände (jeweils Kalt- und Warmwasser in der Wohnung sowie Kaltwasser in der Waschküche ) zusammenrechnen kommen 270 m³ zusammen. Dies kann sicher durch Ungenauigkeiten der Zähler zustande kommen.

    Das Problem ist aber die Abrechnung!
    Hier wird mit einem Gesamtwasserverbrauch aller Mieter von 160 m³ gerechnet. Hierdurch erhöht sich der Wert der für die Berechnung des Preises für Warmwasser pro m³ enorm!
    Der Vermieter rechnet einen Warmwasserverbrauch des gesamten Hauses von 40 m³ in der Abrechnung. Wobei er für den m³ Warmwasser 25,- € annimmt. 70 % werden nach Verbrauch abrechnet und 30 % nach Wohnfläche.
    Wobei aber lt. den Warmwasserzähler in den Wohnungen der Mieter 80 m³ Warmwasser verbraucht worden.
    Dies würde ja den Preis pro ³m auf 12,50 € senken.
    Besonders delikat, bei den Abrechnungen jeden einzelnen Mieters ist der jeweils eigene Verbrauch bei knapp 30 m³ und der Verbrauch der 2 anderen Mieter der Rest bis 40 m³.
    Dies ist erst aufgefallen als die Mietparteien ihre Abrechnungen verglichen haben. Bis dahin haben diese sich über den geringen Verbrauch der Nachbarn gewundert.

    Was ist in diesem Falle zu unternehmen?
    Der Vermieter als auch die Abrechnungsfirma betonen so ist alles korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben und den abgelesenen Werten und die Mieter würden sich gegenseitig falsche Werte vorgeben.

    Die 3 Mietparteien empfinden dies schlicht als Betrug!

    Ist in solch einem Fall die Abrechnung insgesamt überhaupt wirksam?

    Hinweis: Die angegeben Werte sind gerundete Zahlen, da zig Nachkommastellen unübersichtlich wären.

    Danke für Eure Bemühungen

    ekdül

    Hallo,
    in einem von 3 Familien bewohnten Haus sind lt. Rechnung der Wasserwerke und Zählerstand Hauszähler 275 qm Wasser verbraucht worden.
    Wenn alle Mieter Ihre bei der Ablesung aufgenommenen Zählerstände (jeweils Kalt- und Warmwasser in der Wohnung sowie Kaltwasser in der Waschküche ) zusammenrechnen kommen 270 qm zusammen. Dies kann sicher durch Ungenauigkeiten der Zähler zustande kommen.

    Das Problem ist aber die Abrechnung!
    Hier wird mit einem Gesamtwasserverbrauch aller Mieter von 160 qm gerechnet. Hierdurch erhöht sich der Wert der für die Berechnung des Preises für Warmwasser pro qm enorm!
    Der Vermieter rechnet einen Warmwasserverbrauch des gesamten Hauses von 40 qm in der Abrechnung. Wobei er für den qm Warmwasser 25,- € annimmt. 70 % werden nach Verbrauch abrechnet und 30 % nach Wohnfläche.
    Wobei aber lt. den Warmwasserzähler in den Wohnungen der Mieter 80 qm Warmwasser verbraucht worden.
    Dies würde ja den Preis pro qm auf 12,50 € senken.
    Besonders delikat, bei den Abrechnungen jeden einzelnen Mieters ist der jeweils eigene Verbrauch bei knapp 30 qm und der Verbrauch der 2 anderen Mieter der Rest bis 40 qm.
    Dies ist erst aufgefallen als die Mietparteien ihre Abrechnungen verglichen haben. Bis dahin haben diese sich über den geringen Verbrauch der Nachbarn gewundert.

    Was ist in diesem Falle zu unternehmen?
    Der Vermieter als auch die Abrechnungsfirma betonen so ist alles korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben und den abgelesenen Werten und die Mieter würden sich gegenseitig falsche Werte vorgeben.

    Die 3 Mietparteien empfinden dies schlicht als Betrug!

    Ist in solch einem Fall die Abrechnung insgesamt überhaupt wirksam?

    Hinweis: Die angegeben Werte sind gerundete Zahlen, da zig Nachkommastellen unübersichtlich wären.

    Danke für Eure Bemühungen

    ekdül

    Danke, erst einmal für die Antworten.
    Im aktuellen Fall handelt es sich um eine Rechnung der Klärgruben Wartung. Identische Rechnungsnummer und identisches Rechnungsdatum! In den genannten Abrechnungen zum Ansatz gebracht!
    Also, dann wohl doch § 263 StGB.
    In den Vorjahren war es einmal eine Rechnung eines anderen Gebäudes, des selben Vermieters.
    Damals wurde mir die Rechnung in vergrößerter Kopie vorgelegt! So vergrößert das die Adresse des Gebäudes nicht mehr auf der Kopie war! Adresse wurde handschriftlich daneben geschrieben. Es war eine Rechnung der Wasserwerke, jedoch mit völlig anderer Kundennummer! Ein Anruf meinerseits bei den Wasserwerken ordnete diese Rechnung einem anderen Gebäude des Vermieters zu.
    Die Erklärung des Vermieters, welche mir schriftlich vorliegt! - Die Wasserwerke haben grundsätzlich das falsche Gebäude berechnet -
    Nur das mir die korrekte Rechnung der Wasserwerke in Anrechnung gebracht wurde und die nachweislich manipulierte Rechnung!

    Etwas viel Dreistigkeit, welche eigentlich von öffentlichem Interesse sein müsste?

    Mit freundlichen Grüßen

    ekdül

    Hallo,
    mein Vermieter hat ein und dieselbe Rechnung in 2 Abrechnungen zum Ansatz gebracht.
    Sowohl in der Nebenkostenabrechnung 2010/11 als auch in der 2011/12.
    Bei der Einsicht die Rechnungen ist mir dies aufgefallen.
    Dies ist nicht das erste mal, das der Vermieter Rechnungen doppelt bzw. von anderen Gebäuden zur Anrechnung bringt.
    Bei Nachfragen wird mir nur erklärt, ich wäre von grenzenlosem Misstrauen beseelt und alles ist in Ordnung.

    Kann ich so etwas als Betrug zur Anzeige bringen?
    Oder wird so etwas als Versehen abgetan?

    Danke für Euer Bemühen

    Mit freundlichen Grüßen

    ekdül

    Hallo,
    mir ist erst jetzt aufgefallen, das sowohl die jetzige, als auch die vorherige Nebenkostenabrechnung mit den Werten ungeeichter Wasserzähler erfolgte.
    Es gibt einen Warmwasserzähler welcher nur bis 2009 beglaubigt ist.
    Zwei Kaltwasserzähler ( Wohnung und Waschraum/Waschmaschine ) beglaubigt bis 2010.
    Jeweils bis Monat März die Eichmarke.
    Nun sind die Abrechnung 2011, als auch 2012 erfolgt mit den Werten der ungeeichten Zähler!
    Muss ich die Abrechnung 2012 zahlen bzw muss diese erst geändert werdenß Was ist mit der bereits gezahlten Nachzahlung 2011?

    Ist das Abrechnen mit ungeeichten Zählern eine Ordnungswidrigkeit o.ä.?

    Danke
    ekdül

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