Hallo Syker,
Danke für die Antwort.
Der Euro-Wert für die Warwasserbereitung ist durch den Vermieter nicht geschätzt. Der Gesamtwert in Euro für die Warmwasserbereitung ergibt sich aus der Berechnung nach der HKVO. Dies ist insoweit mit Brennstoffkosten, Heizungswartung... errechtnet worden, in den Betrag für die Heizung und die Warmwasserbereitung. Das ist schon insoweit in Ordnung.
Der der Euro-Wert für die Warmwasserbereitung ja gleich bleibt, ergibt sich ja mit weniger m³ ein höherer Wert pro m³.
Die Aufteilung 70% und 30% ist OK, das ist klar.
Also auf den Abrechnungen der einzelnen Mieter wird der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Mieters angegeben. ( ist bei jedem so um die 30 m³ ), nur die m³ der 2 anderen Mieter sind dann 6 m³ und 4 m³.
Bei der eigenen Abrechnung hat der der hier mit 4 m³ auftaucht, dann seine tatsächlichen ca. 30 m³.
Dieses bei jedem Mieter.
Auf diese Weise würde der Vermieter ( mit diesen hier gerundeten Zahlen ) von jedem Mieter 750,- € von jedem Mieter für`s Warmwasser erhalten, statt von jeden Mieter 375,- € wenn alles richtig ist. Also ein unberechtigtes Plus für den Vermieter von
1125, - €.
Wenn die Mieter Ihre Abrechnungen nicht verglichen hätten wäre es niemandem aufgefallen.
ekdül