Hallo,
mir ist erst jetzt aufgefallen, das sowohl die jetzige, als auch die vorherige Nebenkostenabrechnung mit den Werten ungeeichter Wasserzähler erfolgte.
Es gibt einen Warmwasserzähler welcher nur bis 2009 beglaubigt ist.
Zwei Kaltwasserzähler ( Wohnung und Waschraum/Waschmaschine ) beglaubigt bis 2010.
Jeweils bis Monat März die Eichmarke.
Nun sind die Abrechnung 2011, als auch 2012 erfolgt mit den Werten der ungeeichten Zähler!
Muss ich die Abrechnung 2012 zahlen bzw muss diese erst geändert werdenß Was ist mit der bereits gezahlten Nachzahlung 2011?
Ist das Abrechnen mit ungeeichten Zählern eine Ordnungswidrigkeit o.ä.?
Danke
ekdül