Beiträge von Syker

    Ok, was ist wenn ich von dieser Sonderkündigung gebrauch mache. Kann ich dann auch 3 Monate zum Ausziehen angeben oder muss ich die 2 Monate einhalten?


    Hallo lacrima,

    Oder als Alternative einen Aufhebungsvertrag abschließen,
    dann aber darauf achten das die zu zahlende Miete ab November nochmal vereinbart ist.
    Sonst tritt auch dabei die Mieterhöhung ab November in kraft.

    VG Syker


    Liege ich richtig in der Annahme, dass wir die nächsten 2 Monate (also Sep + Okt) als Überlegungszeit haben und somit auch das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des Oktobers kündigen können?

    Hallo Lacrima,

    Du liegst m.E. nicht ganz richtig.
    Zwar gibt es diese Überlegungsfrist,
    und auch das Sonderkündigungsrecht,
    aber deine Fristen stimmen so nicht.

    Du hast im August das Erhöhungsverlangen bekommen.
    Dann müsstest du die neue Miete zu Beginn des 3 Monats bezahlen.
    Es sei denn es ist im erhöhungsverlangen etwas anderes angeben.

    erster Monat ist August, zweiter ist September, dritter Monat ist Oktober.

    Dann hast du eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Monats,
    also bis Ende September und der ist vorbei.
    Gleiches gilt für die Sonderkündigung die du im September hättest zum 30.11. hättest erklären müssen.

    Du kannst aber unabhängig davon immer
    nach den gesetzlichen und MV-Vereinbarungen ohne Gründe kündigen.

    VG Syker


    In der Nebenkostenabrechnung 2014, die ich Mitte November 2015 erhalten habe, musste ich feststellen, dass sich die Kosten für die Gartenpflege verdreifacht haben und mir für ein kleines Blumenbeet vor dem Haus deutlich zu hoch erscheinen.

    Aber Allfrrrrreeeeed,
    Hoffe du nimmst mir diesen Kalauer nicht über ;)


    Das ist subjektiv ...
    reicht so also nicht.



    Also habe ich mir bei der Immobiliengesellschaft die Belege angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf insgesamt zwei Belegen nicht konkret ausgewiesen wird, dass die Arbeiten auch das Haus betreffen, in dem ich wohne.

    Das ist schon mal gut gewesen.
    Das da auf 2 Rechnungen die Adresse nicht drauf steht ist meiner Meinung nach kein Mangel an den Rechnungen



    Da die Eigentümerin selbst in der Nachbarschaft wohnt und hier noch weitere Häuser besitzt, könnten die Arbeiten ohne weiteres auch an einem der Häuser oder womöglich im Garten der Eigentümerin durchgeführt worden sein.

    Das wäre wohl Betrug...
    Da auf den Rechnungen das nicht konkret draufsteht,
    und du das so nicht prüfen kannst.
    Muss der VM darüber Auskunft geben.



    Dies habe ich bei der Immobiliengesellschaft bemängelt und um Klärung gebeten. Die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen und mir anschließend eine Rückmeldung geben. Diese Rückmeldung steht trotz mehrmaliger (!!!) Erinnerung bis heute aus.

    Dein VM ist dein Ansprechpartener



    Die Nebenkosten werden per Lastschrift beglichen, der Lastschrift habe ich nicht widersprochen, sondern ganz normal bezahlt.

    Das wäre auch schlecht gewesen,
    denn selbst eine fehlerhafte Abrechnung ändert nichts an deren Fälligkeit.



    Ich habe der Sachbearbeiterin der Immobiliengesellschaft jedoch mündlich mitgeteilt, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin und um Klärung gebeten. Gilt dies bereits als Widerspruch?

    Theoretisch Ja
    Praktisch nicht zu beweisen.
    Darum praktisch mit einem Einwurfeinschreiben widersprechen,
    und die konkrete Begründung nicht vergessen.

    erscheint zu hoch reicht nicht.
    Dann schon eher das Rechnungen abgerechnet wurde,
    die das Objekt nicht betreffen o.ä.



    Innerhalb der Frist von 12 Monaten habe ich nun noch ca. 2 Wochen Zeit zum Widerspruch. Sollte ich dies noch schriftlich tun oder ist der Zug durch meine Zahlung ohnehin abgefahren?

    Nein die Frist läuft trotz Zahlung noch,
    also schnell sein.



    Weiterhin habe ich nun die Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Die Kosten für die Gartenpflege sind ähnlich hoch und aus meiner Sicht völlig ungerechtfertigt, da nichts gemacht wurde und ich teilweise Unkraut sogar selbst auf dem Gehweg zum Haus beseitigt habe.

    Wieder subjektiv,
    Belege ansehen und konkreten Fehlern widersprechen.



    Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Sollte ich nochmal einen Gesprächstermin mit der Hausverwaltung vereinbaren, mir die Belege für 2015 anschauen und meinen Unmut kundtun?

    Kannst auch den Kopf in den Sand stecken

    VG Syker


    und du bist ein mündiger VM und weißt, dass du erst dem Mieter die Möglichkeit geben musst, Abhilfe zu schaffen.
    Einfach Firma beauftragen und dem Mieter die Rechnung in die Hand drücken ist unzulässig.

    Hallo zusammen,

    also bei den Tapeten bin ich bei Akkarin,
    aber der Schaden an den Türen und dem PVC ist offenbar Schadensersatz und keine Schönh.Rep.

    Mich macht aber stutzig dass das Schreiben vom 27.06.2016 offenbar nicht da ist.
    Ich könnte mir das als vielversprechenden Anhaltspunkt bei einer Gerichtsverhandlung vorstellen.
    Stichwort beweissichere Zustellung.

    VG Syker

    Grundsätzlich finde ich Ihren Gedanke mit der Körpertemperatur nicht schlecht, allerdings würde dies ´meiner Meinung nach nur funktionieren, wenn sich alle Personen in einem Raum oder einer Wohnung aufhalten. Unsere zwei seperaten Wohnungen lagen übereinander abgegrenz mit einem offen Flur.

    Doch das funktioniert auch.
    Du musst bedenken,
    das die Energie die der Mensch in den Raum bringt
    muss nicht vom HK in den Raum gebracht werden.



    Der Widerspruch wurde ordnungsgemäß eingereicht und auch vom Gericht akzeptiert.

    Ok das ging jetzt aus den bisherigen Beiträgen nicht hervor.



    Im Moment zahlen wir wie gesagt einen Abschlag von 30,00 Euro jeden Monat. Wir sind auch wie gesagt gern dazu bereit die Nebenkosten zu zahlen, allerdings sind die Umstände und die Höhe von unserer Seite, von Seiten unseres Anwaltes und unserer Stadtwerke sehr fragwürdig. Daher haben wir als Mieter das Recht die Sache auch prüfen zu lassen.
    Dieser eine Gaszähler bezieht sich auf das ZFH. Wie unser Vermieter diese Kosten damals berechnet hat, können wir nicht nachvollziehen, da wir nur eine Abrechnung bekommen haben, wo der Verbrauch von 51.000 kwh vermerkt ist.
    Nochmal zum Vergleich:
    Unsere erste Wohnung war 65 qm groß, Abschlag Gas 90,00 Euro - jedes Jahr Geld zurück bekommen.
    Zweite Wohnung war 75 qm groß, Abschlag 170,00 Euro - Nachzahlung 1.200,00 Euro.
    Unser jetziges Haus ist 110 qm groß, Abschlag 120,00 Euro - 238,00 Euro Rückerstattung.

    Vorauszahlungen und Nachzahlung/Rückzahlungen sind relativ,
    wie verhält es sich mit den Gesamtkosten?

    Natürlich ist das prüfen und ggf. Widersprüche stellen euer Recht.
    Bedenke aber das eine BK-Abrechnung i.d.R. 30 Tage nach Zustellung fällig ist.
    Also unabhängig von der Prüfung und des evtl. Widerspruchs ist die Nachzahlung fällig.

    Wir können hier gerne mal über deine Abrechnung schauen,
    am besten einscannen oder Bilder hochladen und persönliche Dinge unkenntlich machen.



    Vergleicht man alles, ist es doch normal, dass man stutzig wird. Würde sich die Zahlen nur minimal unterscheiden, hätten wir nie etwas zu beanspruchen gehabt, aber da bei dem Verbrauch alle Zahlen so extrem weit auseinander gehen, dass selbst unsere Stadtwerke stutzig sind, geht man davon aus, dass hier etwas nicht stimmt. Ich werfe unsere Vermieter auch keine beabsichtige Schuld zu, sondern vermute, dass mit dem Haus oder der Heizungsanlage etwas nicht stimmt.

    Die Zahlen die du bringst sagen nichts aus,
    und du vergleichst immer Äpfel mit Birnen


    Doch, diese gab es. Diese hatten wir auch in der 65 qm Wohnung. Die Werte die dort abgelesen wurden waren aber otopisch. Beim Auszug ist uns auch aufgefallen, dass der Heizkörper im Wohnzimmer und im Kinderzimmer heiß blieb, obwohl die Heizkörper ausgestellt waren. Dieses haben wir dem Vermieter natürlich auch mitgeteilt, was kommentarlos abgewunken wurde. Wir haben uns natürlich geärgert, warum uns das nicht schon eher aufgefallen ist, denn in den Sommermonaten waren diese kalt.

    Ja was denn nun immer heiß oder doch nicht?
    Und was ist mit den Abgelesenen Einheiten der HKV?

    VG Syker

    Hallo Enidan1606,


    Erklären Sie mir bitte die Tatsache, dass der Vermieter im Jahr 2012-2013 allein im Haus 55.000 kWh Gas verbraucht hat??? Und mir uns 51.000 kWh?

    Jeder Bewohner hat eine Körpertemperatur von rund 37°C,
    wir alle wirken also gewissermaßen wie ein Heizkörper.
    Grundsätzlich ist es also logisch das weniger Gas verbraucht wird,
    wenn mehr Bewohner in einem Objekt wohnen...

    Des weiteren gibt es auch immer jährliche Schwankungen beim Verbrauch
    aufgrund der unterschiedlichen klimatischen Bedingen in den unterschiedlichen Jahren.

    Deine hier angeführte Differenz beträgt ja nicht mal 10%.
    Liegt m.E. also im normalen Rahmen.


    Ein Widerspruch wurde ordnungsgemäß eingereicht!

    Und welche konkrete Begründung wurde da angeführt?
    Hast du da auch geschrieben das das je nicht sein könnte?
    Als VM würde ich so ein schreiben in der Rundablage "P" entsorgen...

    Wo wir auch grad an der beweissicheren Zustellung sind,
    dieses Thema kannst du ja mal googlen.


    Laut Aussage der Stadtwerke bei uns, ist nur ein Gaszähler gemeldet! Wie dann damit abgerechnet wurde ist selbst denen unerklärlich!

    ? Im jetzigen Haus, oder beim VM ?
    im 6 und 9 Parteien Haus in WEG meiner Objekte ist auch je nur ein Gaszähler installiert.
    Also nichts ungewöhnliches.
    Da du ja in einem ZFH gewohnt hast,
    wäre auch die MV-Vereinbarungen zu den BK / HK interessant.

    VG Syker

    Natürlich bekämet Ihr recht, wenn Ihr einen halbwegs tüchtigen Anwalt hättet.

    Recht worin bitte schön???

    Die Familie von der TE hat scheinbar Kosten für 51.000 kwh Gas verursacht und will jetzt nicht zahlen...
    Und als Begründung zählt ein Haus wo in einem ganz anderen Abrechnungs/Nutzungszeitraums
    "nur" 12.500 kwh was auch immer angefallen sind.

    M.E. muss man sich nicht wundern wenn ein Mahnbescheid kommt.
    Ich lese auch nichts von einem ordnungsgemäßen Widerspruch

    VG Syker


    In dem Vertrag wurde damal eine individuelle Vereinbarung eingebaut in der steht, dass die Wohnung in vollrenoviertem vom Malermeister durchgeführten Zustand und besenrein übergeben werden muss.
    Mit mir wurde diese Vereinbarung allerdings nicht persönlich getroffen. Ich Dussel habe lediglich einen Übernahme Vertrag von meinem Vermieter unterschrieben.

    Ich wäre euch für jeden Rat dankbar


    Hallo Davinho89,

    Wenn es sich tatsächlich um eine Individuelle Vereinbarung handelt,
    dann könnte das gültig sein.
    Das kann dir aber nur ein Fachanwalt sicherer bewerten.

    Eine formularmäßige Klausel ist mit ziemlicher Sicherheit ungültig.

    Schäden im Treppenhaus sind von Schadensverursacher zu tragen.

    Vg syker

    Das ist nun nur noch die logische Antwort auf die sehr trivial gehaltenen Rückfragen. Ich denke, dass hier einen Menge Personen den eindeutig, bereits an der Formulierung erkenntlichen Bedienungsfehler erkannt haben. Da Du nun leider keine Antwort mehr erhalten wirst, solltest Du als Selfie-Holzrussin folglich Papa Putin fragen.

    Hallo zusammen,

    Ein Bedienfehler ist naheliegend zumal die Wärme Tagsüber nicht reicht.
    Ich könnte mir aber auch vorstellen das der TE gar keinen Nachttarif mit seinem EVU vereinbart hat.
    Quasi auch ein Bedienfehler ;)

    VG Syker

    Wenn das bis nächsten Monat nicht läuft werde ich die auch in Anspruch nehmen, hab einen Radiator aufgestellt der hat einen Instigierten Stromzähler (3500Watt Durchsatz) die kosten stell ich denen in Rechnung Verarschen kann ich auch gut, so langsam wirds Kriminell.

    Hallo HansBöcklerPlatz,

    Mietminderung und Schadensersatz zusammen für den selben Grund ist doppelt gemoppelt.

    VG Syker


    Eine Mietpartei droht nun eine Mietminderung an, da es über den Flur bis zu ihr stinkt. Der Grund ist eine einzelne Nachbarmieterin, die ein sehr unhygienisches Verhalten, auch rein körperlich, aufweist.
    Nun besteht dieser Zustand bereits seit etlichen Jahren. Kann daher die Beschwerde jetzt immer noch vorgebracht werden mit Mietminderungsrecht?
    danke

    Hallo nouvaleur,

    Ja sofern der Mangel bei Einzug nachweislich noch nicht vorhanden war.
    Im Gegenzug macht der Stinker sich schadensersatzpflichtig

    VG Syker

    Abend, ich weiß langsam nicht mehr weiter.

    Ich auch nicht ... schon wieder so ein hingerotzter Beitrag ...


    Ich bin im Mai in ein hochhaus gezogen (Innenstadt)
    Seit Mai funktioniert die Heizung nicht man sagte mir das sie ab Oktober funktioniert. Seit September ist es reltiv kalt und man benötigt grade in dieser höhe sehr windig eine Heizung,

    Wo wohnst du das es oben so windig ist???



    am ersten oktober ging sie wie erwartet nicht ich hab die haus verwaltung informiert zitat "Es kann an dem außentemeratur fühler liegen ich prüfe das" ich habe auf eine Reperatur Gedrändt

    OK



    was man ignorierte darauf hin habe ich die miete für Oktober mit einem Formlosen schreiben um 50% gemindert

    Ähhm für Anfang Oktober sind 50% schon sehr happig,
    pass auf das das nicht zum Bumerang wird.



    dann erhielt ich einen anruf das eine firma beauftragt wird die hat sich dann am selben tage gemeldet und es qurde ein termin für den nächsten tag vereinbart die firma schickte jemanden der hier an allen heizungen rum geschraubt hatte und meinte alle sollten in den nächsten 2 sfundne wieder laufen

    Gut


    ich abgewartet und keine meiner heizungen ging bis zum Abend 16C in der Wohnung dann habe ich den Notdienst der vermietung informiert die haben dann auch wieder jemanden los geschickt

    Wieviel Zeit zwischen dem ersten Monteur und dem Anruf beim Notdienst?
    Um wieviel Uhr Notdienst informiert?



    der mir sagte die heizung wäre nicht richtig angeschlossen (Vor & rücklauf vertauscht) und sie würden heute wieder kommen um das zu beheben. Und heute waren sie wieder da und sagten mir zitat "Das hier ist ein einrohrsystem die können nur mit einer heizung richtig heizen wenn 2 oder mehr an sind baut die pumpe im keller nicht mehr genug druck auf"

    Da hat einer das Einrohrheizsystem nicht verstanden.
    Das ist quasi eine Reihenschaltung.
    Ich würde mal Infos besorgen wer vor dir in der Reihe ist.
    wenn der seine HK zu hat weil ihm zu warm ist kommt bei dir auch nichts mehr an.



    die bauweise wäre dafür verantwortlich ich habe klar gemacht das ich mind. 20 grad in meiner wohnung möchte wie ist mir egal aber das ist zu erbringen

    Genaugenommen 18 Grad in Schlafräumen und 20 Grad in Wohnräumen.



    ich wurde zum vermieter verwiesen der natürlich nur bis 12 uhr erreichbar ist.

    Genau der VM ist dein Ansprechpartner.
    EinwurfEinschreiben haben keine Mittagspause...



    Ich schreibe das grade bei 16C Raum Temperatur. Ich weiß nicht mehr wie ich vorgehen soll ich kann nachvollziehen das es ne scheiß Situation ist wenn es an der Bauweise

    Nun du machst eine Mietminderung.

    Das nächste wäre Selbstvornahme,
    Ich wüsste aber nicht wie das konkret aussehen könnte...
    Du kannst ja schlecht eine neue Heizung installieren lassen

    Evtl. noch das Heizen per Heizlüfter,
    aber der kostet deinen Strom...



    liegt aber ich zahl 200€ nebenkosten damit die bude warm ist und sie ist kalt.

    200€ Vorauszahlung ist recht relativ,
    und sagt überhaupt nichts aus...


    Sorry für die beschissene tipfehler & interpunktion die finger sind kalt.

    Abwarten und Tee ähh nee besser nen Grog trinken. ;)



    Ich werde morgen das die verwaltung aufsuchen und missverständlich klar machen das die bude auf mind. 20C beheizbar sein muss. Nur wird das vermutlich keine anhörung finden genau wie die mietminderung scheinbar keinen interessiert, wie soll ich Vorgehen? Radiator aufstellen und stromkosten an den vermieter übergeben?

    Ich persönlich denke das zur Not auch ein Hotel auf Kosten des VM her muss.
    Aber sowas weil es ein großes Kostenrisiko ist,
    sollte unbedingt mit einem Fachanwalt abgestimmt sein.



    Ein anwalt kann ich mir im momment nicht leisten bin azubi komm grad so klar.

    Schlecht, aber da gibt es auch Hilfen.
    Google mal Beratungshilfe oder Beratungshilfeschein

    VG Syker

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