Liege ich richtig in der Annahme, dass wir die nächsten 2 Monate (also Sep + Okt) als Überlegungszeit haben und somit auch das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des Oktobers kündigen können?
Hallo Lacrima,
Du liegst m.E. nicht ganz richtig.
Zwar gibt es diese Überlegungsfrist,
und auch das Sonderkündigungsrecht,
aber deine Fristen stimmen so nicht.
Du hast im August das Erhöhungsverlangen bekommen.
Dann müsstest du die neue Miete zu Beginn des 3 Monats bezahlen.
Es sei denn es ist im erhöhungsverlangen etwas anderes angeben.
erster Monat ist August, zweiter ist September, dritter Monat ist Oktober.
Dann hast du eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Monats,
also bis Ende September und der ist vorbei.
Gleiches gilt für die Sonderkündigung die du im September hättest zum 30.11. hättest erklären müssen.
Du kannst aber unabhängig davon immer
nach den gesetzlichen und MV-Vereinbarungen ohne Gründe kündigen.
VG Syker