Hausverwaltung fordert 3000€ per Mahnbescheid! Hilfe!

  • Guten Tag,

    3 Monate nach meinem Auszug aus meiner ersten Wohnung in der Ich ca 4 Jahre gewohnt habe bekam Ich nun einen gerichtlichen Mahnbescheid mit einer Gesamtforderung von ca 3000€!

    Die Hauptforderung setzt sich folgender Maßen zusammen:

    1.gem Schreiben Mangelbes. Wände/Tapeten vom 27.06.16 (873,90€)
    (Zur Wohnungsabnahme waren alle Wände von mir geweißt. Es gab ein Paar stellen an denen mein Kater die Tapete aufgekratzt hat aber das hat man nach dem ich drübergestrichen hatte nicht mehr gesehen.)

    2. gem Schreiben ReparaturPVC-Beleg vom 27.06.16 (563,44€)
    (Ich habe ca 4,5 Jahre in der Wohnung gewohnt und an den Stellen an denen ein Tisch stand oder zb. die Waschmaschine war der Bodenbelag aufgekratzt. Aber über 500€?)

    3. gem Schreiben Türen/Klempnerarbeiten vom 27.06.16 (1444,81€)!!!
    (man muss dazu sagen es waren wirklich 2 Türen (Pressspantüren wie im Neubaublock üblich) kaputt und mir war bewusst dass diese ausgetauscht werden müssen. Da ich finanziell zur Zeit des Umzugs nicht wirklich Geld übrig hatte und Revovieren, Arbeit und Umzug unter einen Hut zu bringen für mich anstrengend genug war, hab Ich entschlossen dafür die Kaution zu nutzen. Es gibt im Bauhaus hochwertigere Türen für ca 60€! Warum Klempnerarbeiten angeblich von Nöten waren ist mir ein Rätsel!)

    4.gem. Schreiben Kosten Wohnungsreinigung vom 27.06.16 (159,76€)
    (Ich hab nach der Renovierung die gesamte Wohnung gewischt und weil ich danach noch mit Schuhen drin war sogar 1 Stunde vor Wohnungsabnahme gekehrt. Die sanitären Anlagen waren ebenfalls sauber!)

    der Rest sind kleine Posten wie ein verlorener Schlüssel, das ist ja okay.
    Dazu kommen dann natürlich noch die Anwalts und Gerichtskosten!

    Dumm wie Ich bin gibt es kein Übergabeprotokoll. Der Vertreter der Vermieter kam in die Wohnung hat sich umgeschaut, die Zählerstände abgelesen und mir die Schlüssel abgenommen.
    Es war wie gesagt meine erste Wohnung und ich hatte keine Ahnung wie wichtig das ist!


    Dazu kommt noch dass ich kein Schreiben von 27.06.16 bekommen habe! Prinzipiell hat man mir da einfach unrealistisch hohe Summen in Rechnung gestellt für eine Leistung die nicht nachvollziehbar ist!

    Nun hab Ich erstmal Widerspruch eingelegt!
    Das Problem ist dass Ich keine RSV habe und einen Anwalt kann Ich mir auch nicht leisten.
    Ich hab schon geschaut ob man irgendwo noch eine RSV abschließen kann aber rückwirkend wird da niemand dafür aufkommen.


    Meine Fragen:

    Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?
    Hab Ich irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
    Hab Ich überhaupt eine Chance vor Gericht gegen einen Firmenanwalt irgendetwas zu erreichen?
    Könnt Ihr mir bitte irgendeinen Rat geben wie Ich vorgehen sollte?
    Es muss doch irgend eine Möglichkeit geben wie Ich mich wehren kann!?

    Ich bin wirklich am verzweifeln und für jeden Rat den Ich von euch bekommen kann extrem Dankbar.


    LG Billy

  • Hallo Billyboy,

    Dir kann, glaube ich, geholfen werden. Vorab: Hier im Forum gibt es keine (da verboten!) Rechtsberatung.

    "3 Monate nach meinem Auszug aus meiner ersten Wohnung in der Ich ca 4 Jahre gewohnt habe bekam Ich nun einen gerichtlichen Mahnbescheid mit einer Gesamtforderung von ca 3000€!
    Die Hauptforderung setzt sich folgender Maßen zusammen:
    1.gem Schreiben Mangelbes. Wände/Tapeten vom 27.06.16 (873,90€)
    2. gem Schreiben ReparaturPVC-Beleg vom 27.06.16 (563,44€)
    3. gem Schreiben Türen/Klempnerarbeiten vom 27.06.16 (1444,81€)!!!
    4.gem. Schreiben Kosten Wohnungsreinigung vom 27.06.16 (159,76€)
    (Zur Wohnungsabnahme waren alle Wände von mir geweißt. Es gab ein Paar stellen an denen mein Kater die Tapete aufgekratzt hat aber das hat man nach dem ich drübergestrichen hatte nicht mehr gesehen.)
    Dumm wie Ich bin gibt es kein Übergabeprotokoll. Der Vertreter der Vermieter kam in die Wohnung hat sich umgeschaut, die Zählerstände abgelesen und mir die Schlüssel abgenommen."
    - Zeugen, Photos etc. hast Du nicht? Etwas unterschrieben?

    "Meine Fragen:
    Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?"
    - Was, bitte?

    "Hab Ich irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen?"
    - Du hast bereits richtig gehandelt.

    "Hab Ich überhaupt eine Chance vor Gericht gegen einen Firmenanwalt irgendetwas zu erreichen?"
    - Wieso nicht?

    "Könnt Ihr mir bitte irgendeinen Rat geben wie Ich vorgehen sollte?
    Es muss doch irgend eine Möglichkeit geben wie Ich mich wehren kann!?"

    - Die Klageschrift abwarten und sich dann hier wieder melden.

    "Ich bin wirklich am verzweifeln und für jeden Rat den Ich von euch bekommen kann extrem Dankbar."
    - Hier bist Du nicht alllein...

  • Zitat

    Nun hab Ich erstmal Widerspruch eingelegt!

    Das war schon einmal die richtige Entscheidung.

    Zitat

    Das Problem ist dass Ich keine RSV habe und einen Anwalt kann Ich mir auch nicht leisten.

    Hier empfehle ich Dir, bei dem zuständigen Amtsgericht eine Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, sofern Du die Voraussetzungen hierfür erfüllst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dazu kommen dann natürlich noch die Anwalts und Gerichtskosten!


    Ja, wo kommen den diese so plötzlich her. Bei einer Wohnungsübergabe fallen doch keine Gerichtskosten an?
    Da haben Sie uns hier etwas unterschlagen, was man aber zu einer ordentlichen Antwort wissen sollte.
    Ver..... kann ich mich auch allein.

  • Guten Tag,


    Ich bin wirklich am verzweifeln und für jeden Rat den Ich von euch bekommen kann extrem Dankbar.


    LG Billy

    Hallo,

    dass hier teilweise dein eigenes Verschulden zu dieser Situation beigetragen hat, darüber müssen wir uns wohl nicht unterhalten, oder?

    So nun wird die Hausverwaltung trotz dem Einspruch Klage erheben und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, hier brauchst du noch keinen Rechtsbeistand, hier wird bei einer ersten Güteverhandlung sowohl Hausverwaltung als auch Mieter gehört.

    Wenn ich das aber so lese, wird sich ein Richter schon das richtige Bild von dem Mieter machen können.

    Du bist volljährig und ein mündiger Bürger, Unwissenheit schützt vor Schadenersatz nicht!

    Gruß
    BHShuber

  • Ja, wo kommen den diese so plötzlich her. Bei einer Wohnungsübergabe fallen doch keine Gerichtskosten an?
    Da haben Sie uns hier etwas unterschlagen, was man aber zu einer ordentlichen Antwort wissen sollte.
    Ver..... kann ich mich auch allein.

    Wahrscheinlich hat bereits ein Anwalt das Schreiben vom 27.06. verfasst und will sich das bezahlen lassen. Die Gerichtskosten werden die Kosten des MB sein.

  • Hallo,

    Du bist volljährig und ein mündiger Bürger, Unwissenheit schützt vor Schadenersatz nicht!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Huber,
    und du bist ein mündiger VM und weißt, dass du erst dem Mieter die Möglichkeit geben musst, Abhilfe zu schaffen.
    Einfach Firma beauftragen und dem Mieter die Rechnung in die Hand drücken ist unzulässig.

    Gruß
    Akkarin


  • und du bist ein mündiger VM und weißt, dass du erst dem Mieter die Möglichkeit geben musst, Abhilfe zu schaffen.
    Einfach Firma beauftragen und dem Mieter die Rechnung in die Hand drücken ist unzulässig.

    Hallo zusammen,

    also bei den Tapeten bin ich bei Akkarin,
    aber der Schaden an den Türen und dem PVC ist offenbar Schadensersatz und keine Schönh.Rep.

    Mich macht aber stutzig dass das Schreiben vom 27.06.2016 offenbar nicht da ist.
    Ich könnte mir das als vielversprechenden Anhaltspunkt bei einer Gerichtsverhandlung vorstellen.
    Stichwort beweissichere Zustellung.

    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!