Kündigung des Mietvertrags wegen ortsüblicher Vergleichsmiete

  • Lacrima:

    "Habe den Brief vom Vermieter über die Erhöhung nochmals durchgelesen. Auf diesem Brief steht das Datum vom September. Bin mir aber sicher, dass ich ihn ende August bekommen habe."
    - Sinnvoll wäre es gewesen, dass Du den Zugang des Schreibens bei Dir oben auf dem Schreiben vermerkt hättest.

    "Ok, der Vermieter hat uns damals diese Mietererhöhungsvereinbarung zukommen lassen. Darin stand, dass uns ein Wiederrufsrecht für diese Vereinbarung zusteht."
    - Ja, ein Widerrufsrecht steht Euch zu, besser: Zustimmungsverweigerung.

    "Der Wiederruf ist in Textform innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Vereinbarung gegenüber dem Vermieter zu erklären."
    - Das passt nicht...:confused:, weder Wiederruf noch Widerruf.

  • Ok, der Vermieter hat uns damals diese Mietererhöhungsvereinbarung zukommen lassen.

    Das hört sich für mich jetzt aber nicht nach einem Mieterhöhungsverlangen an,
    sondern eher nach einer simplen Vertragsänderung ...

    Vielleicht sollte da doch mal ein Anwalt drüber schauen ...


    VG Syker

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