mit Gruß
Eine Mietpartei droht nun eine Mietminderung an, da es über den Flur bis zu ihr stinkt. Der Grund ist eine einzelne Nachbarmieterin, die ein sehr unhygienisches Verhalten, auch rein körperlich, aufweist.
Nun besteht dieser Zustand bereits seit etlichen Jahren. Kann daher die Beschwerde jetzt immer noch vorgebracht werden mit Mietminderungsrecht?
danke
Mietminderung angedroht, rechtens?
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nouvaleur -
14. Oktober 2016 um 20:40 -
Erledigt
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Eine Mietpartei droht nun eine Mietminderung an, da es über den Flur bis zu ihr stinkt. Der Grund ist eine einzelne Nachbarmieterin, die ein sehr unhygienisches Verhalten, auch rein körperlich, aufweist.
Nun besteht dieser Zustand bereits seit etlichen Jahren. Kann daher die Beschwerde jetzt immer noch vorgebracht werden mit Mietminderungsrecht?
dankeHallo nouvaleur,
Ja sofern der Mangel bei Einzug nachweislich noch nicht vorhanden war.
Im Gegenzug macht der Stinker sich schadensersatzpflichtigVG Syker
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Hallo nouvaleur,
eine Beschwerde kann eigentlich immer vorgebracht werden. Dabei sollteste aber damit rechnen, dass nachgefragt wird, wielange der Zustand Dir bereits bekannt (und evtl. auch geduldet) war. Über Mietminderungen möchte ich mich nicht äussern. Da könnte Dir Google oder ein Fachanwalt evtl. weiterhelfen.
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Hallo,
Beschwerde ja, aber eine Mietminderung aufgrund einer stinkenden Nachbarin wird schwer durchzusetzen sein.
Wäre ich der Mieter, wäre mir das Risiko zu groß. Wäre ich Vermieter, würde ich die Minderung zurückweisen. Falls dann doch gemindert wird, würde ich einfach warten, bis zwei Monatsmieten Rückstand zusammen sind und dann würde ich den Minderer gnadenlos rausschmeißen (das Risiko würde ich widerrum eingehen).
Gruß
H H
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