Hallo,
wir haben folgenden Fall:
Im August diesen Jahres bekamen wir eine Mieterhöhungsvereinbarung (ab November) mit der Erklärung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Liege ich richtig in der Annahme, dass wir die nächsten 2 Monate (also Sep + Okt) als Überlegungszeit haben und somit auch das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des Oktobers kündigen können? Kann der Vermieter uns dieses Recht vorab mit einem Schreiben aushebeln z.B. durch eine nachträgliche Abänderung des Mietvertrags? Muss ich die Mieterhöhung vom August mit der Frist von 2 Wochen unterschreiben?
Für jegliche Tipps wäre ich sehr dankbar
Grüße
Lacrima