Hallo Uta,
"mein Ex-Vermieter hat nach Wohnungsübergabe die Mietkaution einbehalten, das war vor 2 Monaten."
War korrekt.
"Mit dem Kommentar das Sie das mit der Nachzahlung der Endabrechnung verrechnen wollen."
Ist damit die letzte Betriebskostenabrechnung gemeint?
"das ein Vermieter das seti einigen Jahren darf."
Schon immer: Die Kaution dient zur Befriedigung jeglicher Ansprüche des VM ggü dem M aus einem Mietverhältnis nach dessen Ende.
"Nun sind an uns vo Vermieter noch 300 € zu zahlen.
Wir haben 10 Tage gewartet es kam nichts, mein Mann rief an und der Ex Vermieter meinte Sie zahlen uns das in raten zurück und legte auf."
Halte ich für nicht korrekt. Ich würde schriftlich nachweislich (per Boten bzw. Einwurfeinschreiben) dem Ex-VM ggü dieses barsche Verhalten rügen und ihn auffordern, den Zückzahlungsbetrag plus der bis zum Rückzahlungstag angesammelten Zinsen innerhalb von einem Monat nach Abrechnungsdatum auf mein Konto xxxxx BLZ xxxxx zu überweisen. Bei Nichterfolg würde ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihn einleiten lassen.
"Darf der Vermieter die Mietkaution in raten zurück zahlen????"
Nein.
"Und müssen wir uns damit abfinden obwohl wir das nicht angeboten haben???"
Njet.
"Meiner Meinung nach muß der Vermieter die Kauion auf ein Sparbuch legen und mir sogar die Zinsen auszahlen."
Neuerdings ist Sparkonto mit ges. Kdg vorgeschrieben. Egal, wie er es anlegt(e), Zinsen MUSS er in jedem Falle zahlen bei Wohnraummietverträgen.
"darf die Kaution nur für Betreibskosten die noch zu zahlen sind verbrauchen und Schäden an der Wohnung natürlich, wenn welche vorhanden sind"
Jawoll.
"und Renovierung oder so......"
Falls mietvertraglich oder im Übergabeprotokoll vereinbart.