Beiträge von Berny

    Hallo Lisa,

    Telefonate sind Schall und Rauch, und jeder Sachbearbeiter freut sich, wenn sie vorüber sind, damit er sich voller Hingabe seinem Kaffeebecher wieder zuwenden kann...
    Ich würde den stimmigen Teil der Abrechnung überweisen und schriftlich den unstimmigen Teil rügen und eine korrekte Abrechnung einfordern.

    Ist so nicht ganz richtig Berny. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die die Zahlung von nicht vereinbarten Betriebskostenarten über einen gewissen Zeitraum als Zustimmung werten. Dies ist auch einer der Gründe, warum Mieter ihre Abrechnungen auf jeden Fall kontrollieren sollen.

    Aber wie ich bereits vorher gepostet habe, gehe ich eher davon aus, dass die Änderung in der Abbuchung auf eine Anpassung von Vorauszahlungen zurück zu führen ist. Denn der Teilnehmer sagt nur etwas von Abbuchungen. Wir beide wissen aber, dass diese Abbuchungen in der Regel neben der Miete auch Vorauszahlungen enthalten...


    Moin Gruwo,
    ich habe aber auch von entgegen lautenden Gerichtsurteilen gelesen. Das bestätigt mal wieder, dass man auf hoher See und vor Gericht (und in Ostfriesland) allein in Gottes Hand ist...:)
    In vorliegendem Fall wurde der Gesamtabbuchungsbetrag sogar um 52,28%(!!!) erhöht - welches doch einer dringenden Klärung durch den VM bedarf.
    Mit Berny hätte er das wohl nicht geschafft...:p (mitdirauchnicht)

    melala76:

    "Das Geld ist bei einem widerruf sofort wieder auf meinem Konto und mein Vermieter wird mit 3,50 € von der Bank belastet."
    Mehr nicht...?

    "Da das eben keine Privatperson ist, denk ich mir, das die bessere Mittel haben, wie ich."
    Beispielsweise eigene Rechtsprechung?

    "Ich hab kein Bock auf eine Klage. Ich weiss eben nicht, wie meine rechtliche Lage in diesem Fall ist."
    Wurde versucht Dir hier zu erläutern. Bitte nicht vergessen: Du erhältst hier Meinungen, keine (für uns unzulässige) Rechtsberatung.

    Hallo
    Ich habe ja einen schriftlichen widerruf eingelegt.
    Ich bekam zwar noch keine Antwort, aber mir wurden die Kosten trotzdem vom Konto abgezogen.
    LG


    Da Du wohl nur eine Abbuchungserlaubnis für die Miete (und evtl. auch für Betriebskostennachzahlngen) erteilt hast, würde ich bei der Bank dieser Abbuchung widersprechen. Du erhältst dann innerhalb eines Tages Dein Geld zurück. DANN wird sich der Selbstbediener garantiert bei Dir melden..., denn das kostet ihn an die 10€ Gebühr, die ER zahlen muss.

    Ex Vermieter hat uns gestern die 1 Raten der Kaution zurück gezahlt.
    LG Uta


    Hallo Uta, Euer Ex-VM scheint wohl eher "klamm" zu sein, wenn er 300€ in Raten zurückzahlt (einmal unterstellt, dass er die sechsmonatige Reklamationsfrist für versteckte Mängel, wie Mainschwimmer richtig sagt, nach Übergabe der Mietsache noch ausnutzen will).
    Wieviel hat er denn zurückgezahlt?
    Ich würde ihn etwas höflich "beschämen" und in einem Weihnachtsgruss nebenbei bemerken, dass ich den zeitnah folgenden Raten zuversichtlich entgegensehe...:)

    Hallo Uta,

    "mein Ex-Vermieter hat nach Wohnungsübergabe die Mietkaution einbehalten, das war vor 2 Monaten."
    War korrekt.

    "Mit dem Kommentar das Sie das mit der Nachzahlung der Endabrechnung verrechnen wollen."
    Ist damit die letzte Betriebskostenabrechnung gemeint?

    "das ein Vermieter das seti einigen Jahren darf."
    Schon immer: Die Kaution dient zur Befriedigung jeglicher Ansprüche des VM ggü dem M aus einem Mietverhältnis nach dessen Ende.

    "Nun sind an uns vo Vermieter noch 300 € zu zahlen.
    Wir haben 10 Tage gewartet es kam nichts, mein Mann rief an und der Ex Vermieter meinte Sie zahlen uns das in raten zurück und legte auf."
    Halte ich für nicht korrekt. Ich würde schriftlich nachweislich (per Boten bzw. Einwurfeinschreiben) dem Ex-VM ggü dieses barsche Verhalten rügen und ihn auffordern, den Zückzahlungsbetrag plus der bis zum Rückzahlungstag angesammelten Zinsen innerhalb von einem Monat nach Abrechnungsdatum auf mein Konto xxxxx BLZ xxxxx zu überweisen. Bei Nichterfolg würde ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihn einleiten lassen.

    "Darf der Vermieter die Mietkaution in raten zurück zahlen????"
    Nein.

    "Und müssen wir uns damit abfinden obwohl wir das nicht angeboten haben???"
    Njet.

    "Meiner Meinung nach muß der Vermieter die Kauion auf ein Sparbuch legen und mir sogar die Zinsen auszahlen."
    Neuerdings ist Sparkonto mit ges. Kdg vorgeschrieben. Egal, wie er es anlegt(e), Zinsen MUSS er in jedem Falle zahlen bei Wohnraummietverträgen.

    "darf die Kaution nur für Betreibskosten die noch zu zahlen sind verbrauchen und Schäden an der Wohnung natürlich, wenn welche vorhanden sind"
    Jawoll.

    "und Renovierung oder so......"
    Falls mietvertraglich oder im Übergabeprotokoll vereinbart.

    Hallo Toby,

    "Wie stehen denn meine Chancen, dass ich dieses Unterfangen auch gewinne?"
    Auf hoher See und vor Gericht bist Du allein in Gottes Hand.

    "Und wie verhält es sich dann mit der Kündigungsfrist?
    Ab wann gilt denn dann die Kündigung? Beginnt die 3 Monatige Kündigungsfrist dann erst mit dem Urteilsspruch?"
    Falls Du den Prozess gegen Deinen Mitmieter gewinnst (was ich bezweifele), kannst Du gesetzlich nach Rechtskraft des Urteils kündigen.

    "Ja das ist schon korrekt, es zwingt mich niemand in der Wohnung zu bleiben aber ich möchte ja nicht 2 Wohnungen gleichzeitig zahlen"
    Wen interessiert's...?

    Hallo AMICHEL,

    hier greift m.E. Internetrecht, evtl. allg. Vertragsrecht, aber wohl kein Mietrecht.

    Grundsätzlich ist afaik der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, wer was damit macht.

    PS: Soweit kommt es noch, dass ich als Vermieter meinen Mietern einen Internetanschluss zur Verfügung stelle... :-((

    also bei der mietminderung ging es um ca 300 euro und die unterbringung hat nochmal ca. 200 gekostet wenn ich mich recht erinnere..naja bräuchte halt ein paar paragraphen an denen ich mich fest halten könnte weil ich glaube es ist keine pflicht eine haftpflichtversicherung abzuschließen und wenn es pflicht ist, müsst mich darüber der vermieter nicht informieren? bin jedoch der meinung das es keine pflicht ist..
    lg gast


    Da Du nichts verschuldet hast, benötigst Du auch keine Haftpflichtversicherung - eher der Vermieter (welche die meisten VM eigentlich auch haben)...
    Ich fragte nach den Summen, um anzuregen (wenn der VM zugängig ist), ihm einen Betrag von bspw. (wie der Jurist sagt: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!) 100€ anzubieten, weil er ja auch einen finanziellen Verlust hatte.

    Hallo xx41,

    "dabei liegt das Problem laut einem Architekten ganz woanders: Baumangel!!!"
    Bitte protokollieren (abba mit weniger "!":rolleyes:

    "Jetzt schreibt er uns auf unsere Email (5 Tage später!! und ein Roman), in der wir um Beseitigung mit Fristangabe bitten und auf den Schimmel hinweisen zurück, dass es richtig ist was wir vermuten, nämlich das dort bereits einmal Schimmel war. Dieser wurde zwar begutachtet aber nicht behoben oder beseitigt.
    Und dass er aktuell keine Zeit hat vorbei zu kommen und danach zu schauen."
    Emails - möglichst mit Header - ausdrucken.

    "Wir gehen zum Rechtsanwalt."
    Vorher überlegen, WAS erreicht werden soll. MV, Übegabeprotokoll und die Ausdrucke , evtl. auch Fotos, mitnehmen.

    "Denn eigentlich muss der Vermieter in deisem Fall nicht nur eine Mietminderung hinnehmen, sondern auch die Umzugskosten ersetzen die dadurch entstehen - und zwar ALLE!!"
    Joooo, mach mal langsam. Der RA wird die Angelegenheit einschätzen.

    Hallo lucius-seneca,

    "Zwei Postings - weil man mein Anliegen vor ein paar Tagen nicht veröffentlicht hat,"
    Ähem, das kann auch andere Ursachen haben, wie bspw. zweimal in den letzten Tagen es der Fall war:
    Wenn Du Dein Ding postest und evtl. kurz danach jemand anders sein Dingeling im gleichen Unterforum.... - dann können ja nicht sooviele Deines gelesen haben...

    Die Frage lautet: Wann muß der Vermieter diese Schneeräum-Liste veröffentlichen - d.h. wann muß er sie zum Aushang bringen, damit man z.b. nachhaltig während eines Urlaubs eine zuverlässige und wirksame Vertretung organisieren kann ?


    Rechtzeitig...
    Ich kenne keine Rechtsprechung bzw. gesetzliche Regelungen diesbezüglich.
    Aber danke, Du erinnerst mich da an etwas - bin nämlich nebenbei auch Hausverwalter...

    Es kommt hier auf Beweise an. Dass keine Übernahme- und Übergabeprotokolle erstellt wurden, könnte auch Euer Pech sein. Der VM wird womöglich genügend Zeugen haben, dass sich die Mietsache bei Mietbeginn in einem anderen Zustand befand bzw. anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.
    Im übrigen kann der VM noch bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache "verdeckte" Schäden reklamieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!