Wann muß Vermieter Liste für Winterdienst veröffentlichen ?

  • Hallo und guten Abend !

    Bin hier neu im Forum und habe eine wichtige Frage, die mir hoffentlich das Forum beantworten kann.

    Wenn im Mietvertrag der Vermieter die sogenannte Verkehrssicherungspflicht als dauerhafte übliche Mieterpflicht auf den Mieter übertragen hat, muß dieser dann in geeigneter Weise den Winterdienst absolvieren.

    Wenn mehrere Mieter im Hause vorhanden sind, wird dies üblicherweise anhand eines Winterplans geregelt.
    Die Mieter müssen dann in Eigenregie wirksam den Eingangsweg zum Hause vom Eis und/oder Schnee befreien und auch möglicherweise streuen.
    Wer dies nicht tut, wird dann bei einem Glatteisunfall gegfls. zur Rechenschaft gezogen.
    Da aber nicht wenige Mieter auch Urlaubsabsichten im Winter haben, ist es notwendig, daß dieser Plan vom Vermieter rechtzeitig aushängt.
    Und zwar auch aus dem Grunde, weil nicht wenige Private Service-Dienste sich nicht gerade um diese Arbeiten reissen, weil hier möglicherweise bei einem Unfall auch diese Haftungsangelegenheiten auf sie zukommen können.

    Nun nochmals: Wann muß also der Vermieter diese Liste aushängen?

  • Zwei Postings - weil man mein Anliegen vor ein paar Tagen nicht veröffentlicht hat, habe ich die Verantwortlichen des Forums angerufen und nachgefragt.
    Zuvor habe ich diese Angelegenheit nochmals mit einem etwas anderen Text gepostet.
    Ein Mitarbeiter sagte mir, daß er es nun wohl doppelt genehmigt hätte, was wohl nicht allzu schlimm sei.
    Ich denke, ich kann mich hier nur exculpieren - denn, wenn jede Antwort mehrere Tage dauert, wird wohl jedes Forum ad absurdum geführt.

    Der Mitarbeiter erklärte mir nun, daß etwas mit meiner Registrierung nicht stimmen würde, da man jede Antwort von mir manuell ins Forum stellen müßte, was eigentlich automatisch passieren sollte - er würde daran arbeiten.

    Berny, ist Deine Frage nunmehr hinreichend beantwortet ?

    Einmal editiert, zuletzt von lucius-seneca (8. Dezember 2010 um 19:55)

  • Hallo lucius-seneca,

    "Zwei Postings - weil man mein Anliegen vor ein paar Tagen nicht veröffentlicht hat,"
    Ähem, das kann auch andere Ursachen haben, wie bspw. zweimal in den letzten Tagen es der Fall war:
    Wenn Du Dein Ding postest und evtl. kurz danach jemand anders sein Dingeling im gleichen Unterforum.... - dann können ja nicht sooviele Deines gelesen haben...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!