Kautionsrueckzahlung in Raten vom VM??

  • Hallo,

    ich habe eine Frage mein Ex-Vermieter hat nach Wohnungsübergabe die Mietkaution einbehalten, das war vor 2 Monaten. Mit dem Kommentar das Sie das mit der Nachzahlung der Endabrechnung verrechnen wollen. Was Sie nun auch gmeacht haben und mir damals neu war. Aber als mich Infomiert hatte gelesen habe, das ein Vermieter das seti einigen Jahren darf.

    Die Endabrechnung wurde es erst auf Nachfrage geschickt, mit der Frage das Hausverwalters ob wir diese wicklich haben wollen. Und ob wir den rest unserer Kaution auch haben wollen. Nun sind an uns vo Vermieter noch 300 € zu zahlen.

    Wir haben 10 Tage gewartet es kam nichts, mein Mann rief an und der Ex Vermieter meinte Sie zahlen uns das in raten zurück und legte auf.

    Nun mein Frage an Euch, da ich im Netzt nichts finden konnte. Darf der Vermieter die Mietkaution in raten zurück zahlen????
    Und müssen wir uns damit abfinden obwohl wir das nicht angeboten haben???

    Meiner Meinung nach muß der Vermieter die Kauion auf ein Sparbuch legen und mir sogar die Zinsen auszahlen und darf die Kaution nur für Betreibskosten die noch zu zahlen sind verbrauchen und Schäden an der Wohnung natürlich, wenn welche vorhanden sind und Renovierung oder so......

    Über eine Antwort würde ich mich freuen....evt. auch einen § den ich ihm um die Ohren schmeißen kann....einen Brief habe ich schon angefangen zu schreiben. DANKE VORAB......:-)

  • Hallo Uta,

    "mein Ex-Vermieter hat nach Wohnungsübergabe die Mietkaution einbehalten, das war vor 2 Monaten."
    War korrekt.

    "Mit dem Kommentar das Sie das mit der Nachzahlung der Endabrechnung verrechnen wollen."
    Ist damit die letzte Betriebskostenabrechnung gemeint?

    "das ein Vermieter das seti einigen Jahren darf."
    Schon immer: Die Kaution dient zur Befriedigung jeglicher Ansprüche des VM ggü dem M aus einem Mietverhältnis nach dessen Ende.

    "Nun sind an uns vo Vermieter noch 300 € zu zahlen.
    Wir haben 10 Tage gewartet es kam nichts, mein Mann rief an und der Ex Vermieter meinte Sie zahlen uns das in raten zurück und legte auf."
    Halte ich für nicht korrekt. Ich würde schriftlich nachweislich (per Boten bzw. Einwurfeinschreiben) dem Ex-VM ggü dieses barsche Verhalten rügen und ihn auffordern, den Zückzahlungsbetrag plus der bis zum Rückzahlungstag angesammelten Zinsen innerhalb von einem Monat nach Abrechnungsdatum auf mein Konto xxxxx BLZ xxxxx zu überweisen. Bei Nichterfolg würde ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihn einleiten lassen.

    "Darf der Vermieter die Mietkaution in raten zurück zahlen????"
    Nein.

    "Und müssen wir uns damit abfinden obwohl wir das nicht angeboten haben???"
    Njet.

    "Meiner Meinung nach muß der Vermieter die Kauion auf ein Sparbuch legen und mir sogar die Zinsen auszahlen."
    Neuerdings ist Sparkonto mit ges. Kdg vorgeschrieben. Egal, wie er es anlegt(e), Zinsen MUSS er in jedem Falle zahlen bei Wohnraummietverträgen.

    "darf die Kaution nur für Betreibskosten die noch zu zahlen sind verbrauchen und Schäden an der Wohnung natürlich, wenn welche vorhanden sind"
    Jawoll.

    "und Renovierung oder so......"
    Falls mietvertraglich oder im Übergabeprotokoll vereinbart.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (10. Dezember 2010 um 19:03)

  • Der Vermieter kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen mit der Rückzahlung der Kaution. Da die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr noch nicht erstellt ist, kann er für die Abrechnung einen Teil der Kaution (eine mögliche Nachzahlung) einbehalten.

    Weitere Infos hier: Rückzahlung der Mieterkaution

    Das habe ich alles gelesen. Ich habe auch gelesen das wenn die Betriebskostenabrechnung (Endabrechnung) vorliegt und er einen Teil schon verrechnet hat, bei uns 350 €, muß der Vermieter die restliche übrig gebliebene Kaution sofort auszahlen.

    Und dies nicht in Teilbeträgen oder Raten.

    Danke für die Antworten. Ich habe einen Brief fertig gemacht in dem ich geschrieben habe, das ich eine Schriftliche Antwort möchte und ich mich gegebenen Falls an einen Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit wende. Diesen Brief werde ich per Einwurf einschreiben schicken.

    Danke nochmals.

    Gruß Uta

  • Hallo Uta,

    "Ich habe einen Brief fertig gemacht in dem ich geschrieben habe, das ich eine Schriftliche Antwort möchte"
    Auf schwarz gemachtes Papier hast Du keinen Anspruch. Ich würde Nägel mit Köpfen machen und die Rückzahlung mit Terminangabe fordern.

  • Ich habe das Gefühl, dass hier wirklich nicht richtig gelesen/verstanden wurde.

    Tatsache 1: Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bis zu 6 Monate nach dem Auszug in voller Höhe einzubehalten. Während dieser Zeit steht ihm nämlich ein Recht auf Schadensersatz aus dem Mietverhältnis uneingeschränkt zu. Und dieses Recht kann er nur einlösen, wenn er Zugriff auf die Kaution hat.

    Tatsache 2: Bei einem Auszug im Laufe des Jahres (hier dürfte es wohl der Oktober gewesen sein) ist die Betriebskostenabrechnung für 2010 noch nicht fällig und sicherlich noch nicht erstellt. Deshalb kann der Vermieter einen angemessenen Teil für eine mögliche Nachzahlung einbehalten.

    Das Wichtigste aber dürfte sein, dass in diesem Fall die 6 Monate Wartefrist noch nicht überschritten sind. Deshalb haben böse Briefe mit Ankündigungen von Mahnbescheid & Co. keinen Sinn. Diese Dinge muss man sich bis April des nächsten Jahres aufheben.

  • Tatsache 2: Bei einem Auszug im Laufe des Jahres (hier dürfte es wohl der Oktober gewesen sein) ist die Betriebskostenabrechnung für 2010 noch nicht fällig und sicherlich noch nicht erstellt. Deshalb kann der Vermieter einen angemessenen Teil für eine mögliche Nachzahlung einbehalten.

    Ich versuche es mal zusammen zu fassen.

    Wir haben die Wohnung am 30.09.2010 verlassen mit Übergabe Protokoll. Komplett renoviert, Vermiert war mit allem einverstanden was renoviert worden ist, zu Reparieren oder sonstiges gab es nichts.
    Der Vermieter teilt uns mit das er die Kaution behält bis die Betriebskostenabrechnung für 2010 gemacht worden ist. Diese wurde uns vor 12 Tage vom Hasuverwalter zugeschickt, also ist diese auch schon fertig. Der Hasuverwalter verlangt unsere Bankverbindung damit er die Kaution zurück zahlen kann.

    Als nichts kam,haben wir angerufen....wie es oben geschrieben steht.


    Ex Vermieter hat uns gestern die 1 Raten der Kaution zurück gezahlt.

    Hm also scheint es nicht richtig zu sein.....das ich gelesen habe wenn die Betreibskostenabrechnung gemacht worden ist und der Vermieter die Nachzahlung die ihm für das Jahr in dem Ausgezogen worden ist verrechnet hat. Die kaution dann auch direkt auszahlen muß????????

    Sondern ich ihm 6 Monate Zeit geben muß??????
    In dem Brief den ich vorbereitet hat wollte ich natürlich einen Termin reinsetzen!!!!!

    LG Uta

  • Richtig erkannt! Der Vermieter darf sich bis zu 6 Monate Zeit lassen, bevor er in Verzug kommt. Aber das steht doch auch ganz deutlich im Mietrechtslexikon:

    Allgemein kann von 3 Monaten bis höchstens 6 Monaten ausgegangen werden. Diese Überlegungsfrist besteht aber nur dann, wenn von vornherein auf Seiten des Vermieters ein Sicherungsbedürfnis auch für noch nicht fällige Ansprüche besteht, ansonsten nicht. (z.B. AG Flensburg, Urteil vom 23. März 2000 , Az: 61 C 558/99).

    Entscheidend dürfte sein, dass im obigen Beispiel das Urteil eines Amtsgerichts genannt wird. Und daran muss sich kein anderes Gericht halten. Wichtiger dürfte sein, dass im Fall einer Wohnungsmiete der Vermieter seine Schadensersatzansprüche nach 6 Monaten verliert, er spätestens dann die Kaution ausbezahlen muss.

  • Ex Vermieter hat uns gestern die 1 Raten der Kaution zurück gezahlt.
    LG Uta


    Hallo Uta, Euer Ex-VM scheint wohl eher "klamm" zu sein, wenn er 300€ in Raten zurückzahlt (einmal unterstellt, dass er die sechsmonatige Reklamationsfrist für versteckte Mängel, wie Mainschwimmer richtig sagt, nach Übergabe der Mietsache noch ausnutzen will).
    Wieviel hat er denn zurückgezahlt?
    Ich würde ihn etwas höflich "beschämen" und in einem Weihnachtsgruss nebenbei bemerken, dass ich den zeitnah folgenden Raten zuversichtlich entgegensehe...:)

  • Ich würde ihn etwas höflich "beschämen" und in einem Weihnachtsgruss nebenbei bemerken, dass ich den zeitnah folgenden Raten zuversichtlich entgegensehe...:)

    lach mich weg :D

    Also wenn die kein Geld wer dann....mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Nur so viel das die mehr als man ausgeben kann n einem Leben.

    Guter Tipp werde ich machen......egal wie lange die zeit haben.

    Ich habe mich entschlossen denen den Brief morgen per Einwurf Einschreiben zu schicken.

    Vilen Dank Euch und schöne Festtage.:)

    Ps: 1 raten waren 98 €, da die Rückzahlung 296 € und ein paar Zerquetschte ist.

    LG Uta

    Einmal editiert, zuletzt von Uta (12. Dezember 2010 um 12:11)

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