Hallo,
ich habe eine Frage mein Ex-Vermieter hat nach Wohnungsübergabe die Mietkaution einbehalten, das war vor 2 Monaten. Mit dem Kommentar das Sie das mit der Nachzahlung der Endabrechnung verrechnen wollen. Was Sie nun auch gmeacht haben und mir damals neu war. Aber als mich Infomiert hatte gelesen habe, das ein Vermieter das seti einigen Jahren darf.
Die Endabrechnung wurde es erst auf Nachfrage geschickt, mit der Frage das Hausverwalters ob wir diese wicklich haben wollen. Und ob wir den rest unserer Kaution auch haben wollen. Nun sind an uns vo Vermieter noch 300 € zu zahlen.
Wir haben 10 Tage gewartet es kam nichts, mein Mann rief an und der Ex Vermieter meinte Sie zahlen uns das in raten zurück und legte auf.
Nun mein Frage an Euch, da ich im Netzt nichts finden konnte. Darf der Vermieter die Mietkaution in raten zurück zahlen????
Und müssen wir uns damit abfinden obwohl wir das nicht angeboten haben???
Meiner Meinung nach muß der Vermieter die Kauion auf ein Sparbuch legen und mir sogar die Zinsen auszahlen und darf die Kaution nur für Betreibskosten die noch zu zahlen sind verbrauchen und Schäden an der Wohnung natürlich, wenn welche vorhanden sind und Renovierung oder so......
Über eine Antwort würde ich mich freuen....evt. auch einen § den ich ihm um die Ohren schmeißen kann....einen Brief habe ich schon angefangen zu schreiben. DANKE VORAB......:-)