Hallo nadileo,
ich habe bei der fünften Zeile aufgehört...![]()
Hallo nadileo,
ich habe bei der fünften Zeile aufgehört...![]()
Hallo Eryn,
"Der Vormieter hat beim Auszug nicht gestrichen.
Im Einzugsprotokoll haben wir / er vermerkt, dass diese beiden Räume nicht gestrichen werden müssen."
OK, dann ist das ja dann klar.
"Leider kann mir die Dame nun nicht beantworten, ob die restlichen Räume, die komplett ungestrichen waren, nun bei einem evtl Auszug von uns gestrichen werden müssen oder nicht."
Wenn im Einzugsprotokoll vermerkt ist, dass sie ungestrichen sind, braucht Ihr beim Auszug auch nicht zu streichen, normale Gebrauchsspuren vorausgesetzt.
"Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen :"
Diese Fristenregelungen sind vom BGH gekippt worden.
"Meine ehemalige Obermieterin und deren Mann haben mit bereits ein Schreiben zugesichert, welches aussagt, dass der Vermieter beim Einzug derer von Schlangen und Hunden wusste und diese als unproblematisch und "ganz lieb" bezeichnet hat, ausserdem erwähnt hat, dass er mit und nie Probleme hatte.
Vielleicht hilft dies schon einiges weiter..."
Wird es wohl.
Auch ich kann keinen wirksamen Kündigungsgrund erkennen und würde mich vorerst nicht mal melden.
Kannst Dir ja mal die o.a. URL merken und dann gelegentlich - bei Neuigkeiten - in diesen Thread wieder posten.;)
Ist nicht korrekt @ Berny. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent angehoben werden, dabei muss die letzte Mieterhöhung mindestens ein Jahr zurück liegen.
Richtig, Gruwo, - wo Du es jetzt sagst, fällt mir es wieder ein. Danke;)
Hallo Sandra,
"[Erneute] Forderung des Vermieters nach Mieterhöhung zum 01.05.2011, das jetzt bis Ende März unterzeichnet zurückgegeben werden soll."
Halte ich grundsätzlich für korrekt.
"Begründung liegt auf Vergleichswohnungen, die aber nur mit Adresse, nicht Lage (welche Stockwerk o.ä.) geschweige denn Mietername (zur Erkundigung dort ob es stimmt oder wirklich vergleichbar ist) angegeben sind."
Reicht m.E. nicht aus. Der Herr RA sollte das eigentlich selbst wissen (3 Vergleichswohnungen: Adresse, Bewohner, unterschiedliche Vermieter).
"Desweiteren schon Ankündigung, dass 2012 wieder erhöht werden soll."
Ist momentan unerheblich, erst mal abwarten. Infos auch unter u.a. Link.
"welche Kündigungsfrist (Vertrag ist 30 Jahre alt,"
9 Monate, siehe u.a. Link, unter K(ündigungsfrist).
"Forderung des Vermieters rechtens mit den vagen Angaben oder welche Angaben noch forderbar?
Gibt es eine Deckelung, dass z.B. bis max. XY % der jetzigen Miete erhöht werden darf?"
Hier werden Sie umfangreich geholfen...:Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht - herunterscrollen bis M.
"Erneute Erhöhung 2012 rechtens, wenn dann Mietspiegel vorliegt?"
Erst wenn mindestens 3 Jahre seit letzter Erhöhung vergangen sind, ja.
"Wenn die Dame nicht unterschreibt, kann Vermieter dann gleich kündigen oder muss er nochmal mahnen zu unterschreiben?"
Nein, weder noch, sondern er muss die Zustimmung der Mieterin einklagen.
"gleichzeitig erst einmal die Mängelbeseitigung einfordern (Heizung wurde zwischenzeitlich repariert, weiter vorhanden ist bröckelnder Putz an Balkondecke)."
Das ist "andere Baustelle".
"Wären für Antworten der Fachleute unter Euch echt dankbar."
Hier gibt es lediglich erfahrene Mieter bzw. Vermieter, welche ihre Meinung äussern, jedoch keine(!) Rechtsberatung leisten können und dürfen oder machen.
Danke für die Antwort,
so denke ich mir das auch, zumal echt nix vorgefallen ist.
Ich bin unter der Woche beruflich in Karlsruhe und mein Mitbewohner geht arbeiten, also gar keine Zeit um "Lärm" zu machen!
Also: Dem "Gegner" niemals Munition liefern...;)
Hallo J2DaUergen,
ich halte die fristlose Kündigung für gegenstandslos, weil der VM Euch vorher mindestens einmal schriftlich nachweislich hätte abmahnen müssen.
Hallo Georg,
vorab zum besseren Verständnis: Nicht 1.4., sondern 31.3. Nicht 1.3., sondern 28.2., wenn von Kündigung die Rede ist.
Ich sehe es so, dass Du die Wohnung am 28.2. an die VM in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben hast, also, wie im MV bzw. Übergabeprotokoll seinerzeit vereinbart.
Hallo konzert,
"Unser Durchlauferhitzer ist schon ca. 30 Jahre in der Wohnung und nun funktioniert er nicht mehr richtig. Er lässt sich in der Dusche fast gar nicht regulieren und in der Küche bekomme ich kein heisses Spülwasser, alles nur lauwarm.Seit über einem Jahr hampeln wir mit unserem Vermieter rum wegen dieses Problems. Der hauseigene Installateur war auch schon mehrfach da und hat sich das angesehen, mit dem Ergebnis dumme Sprüche und sonst nichts.
Nun ist der Vermieter auf mehrfaches Drängen bereit, ein neues Gerät installieren zu lassen und hat uns zwei Angebote zukommen lassen damit wir uns für eins von beiden entscheiden, da wir 50% der Kosten übernehmen sollen.
Meine Frage: 1. ist das rechtens"
Nein. Der DE gehört zur Mietsache, und der VM ist gesetzlich gem §535 BGB BGB - Einzelnorm verpflichtet, die Mietsache instandzuhalten.
Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel mittteilen, ausserdem wie lange ihm diese bekannt sind, und ihn auffordern, binnen 14 Tagen die Mängel zu beheben, da ich ansonsten die Miete angemessen mindern werde.
Hallo nochmal,
nachdem ich meinem Vermieter nun mittgeteilt habe, dass wir diese Modernisierungsmaßnahmen nich wollen, hat uns nun eine Ankündigung der Ankündigung zur Modernisierung geschickt.
Jetzt fragen wir uns:
- müssen wir den Vermieter mit Handwerkern in unser Haus lassen, zur Begutachtung, Angebote, etc?
Nein, müsst Ihr nicht, es sei denn, der VM hat einen gültigen Gerichtsbeschluss, dass ihm UND den Handwerkern Zugang zur Mietsache zu gewähren ist. Und das kann (auch) dauern...
Hallo Berny,
hier der link:
Rauchmelder - Den Einbau zahlt der Mieter - Geld - sueddeutsche.de
Danke für die Info! Konnte jedoch nicht erkennen, dass die Neuinstallation vom Rauchmeldern (laufende) Betriebskosten sind; jedoch eher die Wartungskosten, zumindest in den Bundesländern, in denen die RM vorgeschrieben sind.
Sollte der VM die Neuinstallation als auf die Mieter umzulegende Modernisierungskosten umlegen wollen und 11% auf sie umlegen, so dürfte sich die Nettomiete m.M. auf <1€ mtl. erhöhen.
Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) sind immer die Kosten des (laufendesn) Betriebs, daher der Name.
Ich würde also dem VM widersprechen und ihn fragen, ob er sich 12€ pro RM incl. Lithium-Langzeitbatterie nicht leisten kann.![]()
Mit dem Anwalt möchte ich warten bis ich den Bericht von der Versicherung habe. Ich denke der ist für den Anwalt auch sehr interessant, weil da die Zuordnung der Kosten, hoffentlich zu ersehen ist.
Ich befürchte, dass Dir die Versicherung nichts Schriftliches zukommen lässt, welches Du dann gegen den Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft verwenden könntest.
Hallo belmondo,
ich halte die RM für eine Investition des Hauseigentümers, welche er als Werbungskosten dem FinA ggü geltend machen kann.
Um so mehr würde mich interessieren, wo Du gelesen hast, dass die Kosten umlegbar seien.
Hallo Kamiko,
da Du weder einen mündlichen noch einen schriftlichen MV hast, wohnst Du dort "schwarz".
Dass Du eine Zahlung leistest und diese eben Miete nennst, ist unerheblich.
aber könnte man denn schadenersatz verlangen, für die kosten die einem entstanden sind?! denn man verlässt sich ja auf den grundriss, und 2m in der länge ist schon ganz schön krass.
Hallo,
ich schätze Deine Chancen eher gering ein, denn ich würde mich niemals darauf verlassen, was Pläne aussagen und (übereilt?) einen Schrank kaufen.
Es sei denn, dass der Plan Bestandteil des MV ist UND die darin angegebenen Masse als zugesicherte Eigenschaft explizit deklariert ausgewiesen sind.
Zitat Berny:
Bei der Ermittlung der Heizkosten geht der Ölverbrauch eigentlich nicht in die Rechnung ein, SONDERN der Preis dafür. Und der Wert des Anfangsbestands dürfte eigentlich schwieriger zu ermitteln sein, da der Anfangsbestand ja auch ein Mischmasch von vorherigen Betankungen zu den damaligen unterschiedlichen Preisen darstellt.
Genauso verhält es sich mit der Ermittlung des Wertes des Endbestandes...
@ Berny:
Sehe ich nicht so. Das Verfahren ist eigentlich recht simpel und logisch. Für die Ermittlung der Menge und der Kosten des Ölverbrauchs werden alle Rechnungen für die Öllieferungen im laufenden Abrechungsjahr herangezogen. Grundlage für die Berechnung des Restölbestands ist in der Regel somit die Rechnung für die letzte Öllieferung. Es sei denn, der Restöbestand übersteigt die gelieferte Menge, dann wird auch noch die vorletzte Rechnung benötigt. Denn schließlich resultiert der Restölbestand aus dieser/diesen Lieferungen. Aus den Preisen dieser Rechnung(en) kann der Wert des Restölbestands errechnet werden. Die Menge und die Kosten des Restölbestands werden dann von den Rechnungen der Öllieferungen aus dem Abrechnungsjahr in Abzug gebracht. Dieser Abzug bildet dann gleichzeitig den Anfangsbestand für die Abrechnung des folgenden Abrechnungszeitraums.
Danke, Gruwo, Du hast meine Meinung lediglich anders formuliert...;)
(Wir wissen doch beide, worum es sich dreht).
Wenn ich jedoch immer zur gleichen Zeit nachtanke, bis der Tank voll ist, würde ich es evtl. anders machen, nämlich diesen Rechnungsbetrag umlegen.
Hallo Crachos,
"Dafür müsste er folgendes tun:
- Neues Dach
- Komplette Dämmung aufs Dach
- Außendämung ums Haus
- Neue Heizung, im Keller.
- Jedes Zimmer bekommt Heizkörper. Rohe sollen außen verlegt werden.
- Alle Fenster sollen erneuert werden.
- Balkon soll entfernt werden.
Zur Heizung muss ich sagen, dass aktuell nur eine Gastelle im Flur vorhanden ist, die die warme Luft mittels Schächte in vier Zimmer leitet."
Das hört sich ja nach Totalsanierung an.
"Diese Umbaumaßnahmen, müsste er alle machen, damit er eine Förderung der KfW-Bank bekommt. Und nur mit dieser Förderung kann er sich die Moderniersierung überhaupt leisten."
Aus seiner Sicht und berechtigtem Interesse durchaus verständlich.
"Wir wollen dies aber nicht! Denn wir haben vor in ca. 1-2 Jahren ins Eigenheim zu ziehen und ich möchte nicht ein halbes Jahr mit meinen 3 kleinen Kinder (5,2 und 1 Jahr alt) auf der Baustelle leben. Zudem bin ich berufsbedingt unter der Woche nicht zu Hause und meine Frau ist somit immer alleine mit den Kids."
Auch aus Eurer Sicht verständlich.
"Er meinte dann, dass er dies bis zum 1.1.2011 machen müsste"
Was? Die Ankündigung etwa? War ja wohl nach dem 1.1.2011.
Was haben wir nun für Möglichkeiten?
Ich würde mich vorerst nicht bewegen, sondern die bei solchen Massnahmen/Plänen zwingend erforderliche schriftliche Ankündigung mit Erklärung und Begründung und Konsequenzen abwarten.
"Wie sehen unsere Rechte aus?"
Ihr könnt dann widersprechen, aber bessser wäre dann schon Beratung eines spezialisierten Anwalts.
Vielleicht lassen sich dann aber auch die Planungen soweit hinausschieben, dass Ihr vorher Euer neues Heim beziehen könnt? Wegen 1/2 bis einem Jahr muss man doch nicht streiten.
Wenn Du mal im Vermieter-Forum Immobilien Forum Startseite nachschaust, wirste sehe, dass es manchen Mietern prima gelingt, Räumungen jahrelang hinauszuzögern. Das sind aber i.d.R. solche aus einer bestimmten "Schublade"...
Ich wandte mich darauf an meinen Rechtschutz der den Fall aber nicht übernahm weil sie den Versicherungsfall auf den August 2009 (Das erste Auftreten des ersten Schimmels) datieren und nicht auf das Auftreten des jetztigen Streitfalls. § 14 Abs.3 ARB 75 und ich erst ab 01/01/2010 dort Mitglied bin. (Ist das rechtens???)
P.S. Versicherungen sind alles Verbrecher ![]()
Die Versicherung hat korrekt gehandelt. Wen ich hier eher als sog. "Verbrecher" bezeichnen würde, verbietet mir der Anstand. Du wirst es Dir aber jetzt denken können.
Hallo Salixcaprea,
"seid ca. 2 Jahren haben wir einen neuen Durchlauferhitzer,"
Welche Energierart? Marke? Typ?
"Zeitgleich haben wir auf eigene Kosten die Amatur von Badewanne/Dusche erneuert."
Welches Fabrikat, Typ? Google-Bild-Suche:
"Dort sagte man mir wenn der Wasserdruck nicht ausreichend für unseren hydraulischen Durchlauferhitzer ist wechselt es öfters die Temperatur."
Trifft grundsätzlich zu.
"Ein Strom-Durchlauferhitzer wäre besser. Tatsächlich haben wir in allen Räumen( im Haus )einen geringen Wasserdruck."
Ich würde mal im Keller nachschauen, ob der Hauptabsperrhahn weit genug aufgedreht ist. Muss allerdings nicht hart bis zum Anschlag sein.
"Dürfen wir einen anderen Durchlauferhitzer verlangen?"
Grundsätzlich Nein. Ihr dürft aber doch verlangen, dass der VM die Mietsache i.O. hält.
"Es macht wirklich keine Freude zu duschen. Heiß/Kalt."
Ooch... - Kneipp...
Ernsthaft: Wir haben eine Gas-Etagenheizung ähnlich dieser: http://bild7.qimage.de/junkers-gasthe…ld-44003047.jpg , 25 Jahre alt, ausserdem eine gleichjunge Grohe Thermostatarmatur für die Dusche. Sie regelt immernoch haargenau. Steht eine/r unter der Dusche und der/die andere zapft WW in der Küche, wird es lediglich weniger, aber die Temperatur bleibt.:)
Könnte ich jetzt meine Einwilligung zur Mieterhöhung davon abhängig machen das diese Mängel, die ja schon lange bekannt sind vorher behoben werden ?
LG Molly
Hallo Molly,
ich würde es tun. Dabei die Mängel tabellarisch aufzählen, auch, seit wann sie bestehen und dem VM bekannt sind.
Bzgl. dem defekten Hausanschlussrohr für Abwasser würde ich evtl. mal die Gemeinde fragen. Dieses Thema wird demnächst ohnehin aktuell werden, da die Hauseigentümer über kurz oder lang der Gemeinde ggü Nachweise erbringen müssen, dass die Rohre i.O. sind.
Hallo Manfred,
" 1 Wannenarmatur 33,20 € *ggf. Abzug Alt für Neu (k.a. was das ist)"
Denk' nach: Du zahlst also nur den Differenzpreis zw. der alten reparierbaren/verwertbaren und der neuen Armatur.
"In meinem Mietvertrag steht das ich Reparaturen ... 74,97€!!!!
...ich die Reparatur selber zu tragen habe in höhe von 74,26€"
Freu' Dich doch! Für die "gewonnenen" einundsiebzig Eurocent machst Du Dir dann einen schönen Abend mit der Chefsekretärin.;););)
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