Falscher Durchlauferhitzer Hydraulisch/Strom

  • Hallo,

    seid ca. 2 Jahren haben wir einen neuen Durchlauferhitzer, da der alte kaputt gegangen ist. Zeitgleich haben wir auf eigene Kosten die Amatur von Badewanne/Dusche erneuert. Nun haben wir seid dieser Zeit das Problem ,daß das Wasser nie gleich warm bleibt.

    Unsere Vermieterin sagt das liegt an der Amatur, diese wäre nicht Durchlauferhitzer geeignet. Nun habe ich die ganze Amatur abgebaut und bin in ein Fachgeschäft gegangen. Dort sagte man mir wenn der Wasserdruck nicht ausreichend für unseren hydraulischen Durchlauferhitzer ist wechselt es öfters die Temperatur. Ein Strom-Durchlauferhitzer wäre besser. Tatsächlich haben wir in allen Räumen( im Haus )einen geringen Wasserdruck.

    Dürfen wir einen anderen Durchlauferhitzer verlangen? Es macht wirklich keine Freude zu duschen. Heiß/Kalt.

  • Bitte lassen Sie sich Ihr Problem noch einmal von einem Experten erklären. denn mit Ihren Fragen ist ein Laienforum, das sich mit Mietrecht beschäftigt überfragt.

    Was sollte z.B. an der Aussage Ihres Vermieters falsch sein, dass Sie eine falsche Armatur installiert haben. Und mit Ihrer Frage nach dem Strom-Durchlauferhitzer weiß ich beim besten Willen nichts anzufangen.

    Und, verlangen dürfen Sie Alles, nur wird Ihr Vermieter Ihr Verlangen nicht erfüllen müssen. Er hat erst vor 2 Jahren ein neues Gerät gekauft.

  • Hallo Salixcaprea,

    "seid ca. 2 Jahren haben wir einen neuen Durchlauferhitzer,"
    Welche Energierart? Marke? Typ?

    "Zeitgleich haben wir auf eigene Kosten die Amatur von Badewanne/Dusche erneuert."
    Welches Fabrikat, Typ? Google-Bild-Suche:

    "Dort sagte man mir wenn der Wasserdruck nicht ausreichend für unseren hydraulischen Durchlauferhitzer ist wechselt es öfters die Temperatur."
    Trifft grundsätzlich zu.

    "Ein Strom-Durchlauferhitzer wäre besser. Tatsächlich haben wir in allen Räumen( im Haus )einen geringen Wasserdruck."
    Ich würde mal im Keller nachschauen, ob der Hauptabsperrhahn weit genug aufgedreht ist. Muss allerdings nicht hart bis zum Anschlag sein.

    "Dürfen wir einen anderen Durchlauferhitzer verlangen?"
    Grundsätzlich Nein. Ihr dürft aber doch verlangen, dass der VM die Mietsache i.O. hält.

    "Es macht wirklich keine Freude zu duschen. Heiß/Kalt."
    Ooch... - Kneipp...
    Ernsthaft: Wir haben eine Gas-Etagenheizung ähnlich dieser: http://bild7.qimage.de/junkers-gasthe…ld-44003047.jpg , 25 Jahre alt, ausserdem eine gleichjunge Grohe Thermostatarmatur für die Dusche. Sie regelt immernoch haargenau. Steht eine/r unter der Dusche und der/die andere zapft WW in der Küche, wird es lediglich weniger, aber die Temperatur bleibt.:)

  • Tach auch,
    also wir haben z.Zt. ein ähnliches Problem. Unser Durchlauferhitzer ist schon ca. 30 Jahre in der Wohnung und nun funktioniert er nicht mehr richtig. Er lässt sich in der Dusche fast gar nicht regulieren und in der Küche bekomme ich kein heisses Spülwasser, alles nur lauwarm.Seit über einem Jahr hampeln wir mit unserem Vermieter rum wegen dieses Problems. Der hauseigene Installateur war auch schon mehrfach da und hat sich das angesehen, mit dem Ergebnis dumme Sprüche und sonst nichts. Nun ist der Vermieter auf mehrfaches Drängen bereit, ein neues Gerät installieren zu lassen und hat uns zwei Angebote zukommen lassen damit wir uns für eins von beiden entscheiden, da wir 50% der Kosten übernehmen sollen. Meine Frage: 1. ist das rechtens und 2. dürfen wir in dem Fall den Installateur selbst bestimmen? Wir haben nämlich kein Vertrauen zu dem Hausinstallateur,da Verwandschaft des VM.

  • Hallo konzert,

    "Unser Durchlauferhitzer ist schon ca. 30 Jahre in der Wohnung und nun funktioniert er nicht mehr richtig. Er lässt sich in der Dusche fast gar nicht regulieren und in der Küche bekomme ich kein heisses Spülwasser, alles nur lauwarm.Seit über einem Jahr hampeln wir mit unserem Vermieter rum wegen dieses Problems. Der hauseigene Installateur war auch schon mehrfach da und hat sich das angesehen, mit dem Ergebnis dumme Sprüche und sonst nichts.
    Nun ist der Vermieter auf mehrfaches Drängen bereit, ein neues Gerät installieren zu lassen und hat uns zwei Angebote zukommen lassen damit wir uns für eins von beiden entscheiden, da wir 50% der Kosten übernehmen sollen.
    Meine Frage: 1. ist das rechtens"
    Nein. Der DE gehört zur Mietsache, und der VM ist gesetzlich gem §535 BGB BGB - Einzelnorm verpflichtet, die Mietsache instandzuhalten.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel mittteilen, ausserdem wie lange ihm diese bekannt sind, und ihn auffordern, binnen 14 Tagen die Mängel zu beheben, da ich ansonsten die Miete angemessen mindern werde.

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