Mieterhöhung und einige Fragen !!!

  • Hallo,

    bin neu hier im Forum und bräuchte mal Rat zu einigen Fragen.

    Also, wir wohnen bereits 10 Jahre in unserem gemieteten Einfamilienhaus. Das Haus hat 120qm und kostet 628,- Kaltmiete.

    Es ist ein kleiner Ort und unsere Vermieter wohnen mit uns Garten an Garten. Bereits bei der Besichtigung war der Mietpreis von damals 1200,- DM schon die obere Grenze von dem das wir eigentlich bezahlen wollten und wir haben dann abgesagt. Daraufhin haben sich die Vermieter entschlossen 50,- DM runterzugehen da wir uns auch persönlich kennen und sie vorher schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben.

    Deshalb wurde die Miete auch bestimmt bis heute nicht erhöht.
    Bis auf 2009 da erfolgte eine geringe Erhöhung von 8,- Euro wegen der Erhöhung der Müllgebühren.

    Am Sonntag den 07.02.hat mich meine Vermieterin nun angerufen und um ein persönliches Gespräch gebeten.Sie müssten die Miete um 5% erhöhen und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt.

    " Wir sind mit der Erhöhung der Miete um 5 % zum 01.03.2011 einverstanden ." 

    Natürlich weiß ich das sie durchaus nach 10 Jahren die Miete erhöhen können.

    Da ich nach einigen Recherchen hier im Forum gelesen habe das der Mieter ein Recht auf eine Überlegungsfrist von 3 Monaten hat nun meine eigentliche Frage.Gilt dieses Recht auch dann wenn ich mir jetzt halt nicht sicher bin ob ich diese Miete weiterhin zahlen kann oder will. Den einer Erhöhung der Miete nach 10 Jahren kann ich ja kaum widersprechen. Für unseren kleinen Ort gibt es auch keinen Mietspiegel indem ich mich über Vergleichsmieten informieren könnte.

    Ich meine diese 28,75 waren ja jetzt nicht die Welt, aber durch die Erhöhung von Wasser,Strom und Heizölkosten, das ich ja auch selbst zahlen muß überlege ich schon ob ich mir nicht eine günstigere Wohnung suchen soll.

    Ich hätte schon gern diese Frist um mir darüber klar zu werden.

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

    Danke

    LG Molly

  • Hallo Molly,

    "Am Sonntag den 07.02.hat mich meine Vermieterin nun angerufen und um ein persönliches Gespräch gebeten.Sie müssten die Miete um 5% erhöhen und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt.
    " Wir sind mit der Erhöhung der Miete um 5 % zum 01.03.2011 einverstanden ." "

    Lies' bitte mal hier: Mietrecht : Mieterhöhungen Kapitel 1
    Zitat:
    "Fälligkeit der Mieterhöhung:
    Der Mieter schuldet die neue Miete erst mit Beginn des dritten Kalendermonats seit dem Zugang eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens ... ."

    Also würde ich schreiben: "Wir sind mit der Erhöhung der Nettomiete um 5% ab dem 01.05.2011 gem. §558 BGB einverstanden."

    "Ich meine diese 28,75 ..."
    Ähem, 5% von 628€ sind nicht 28,75€...

  • Hallo Bernie,

    ups, entschuldigung:(. In dieser Miete von 628,- sind schon die montlichen Mietnebenkosten der Gundsteuer,Gebäudeversicherung und der Müllabfuhr enthalten Sie geht von einem Mietzins von
    603,-Euro aus, so sagte die mir es zumindest.

    Wasser, Strom,Heizöl,Kamninreinigung, Immissionsmessung usw. zahlen wir auf eigene Rechnung.

    Ich schick dann mal gleich noch ne Frage hinterher. Also, Im Nov. 2006 gab es bei uns einen kleinen Brand, verursacht durch Strohsterne die Feuer fingen, mein Mann schaffte es nicht ganz die brennenden Teile zu Tür rauszubringen und so ist im Esszimmer kurz vor der Haustür der Bodenbelag nicht unerheblich mit Brandflecken verunziert. Die Versicherung der Vermieterin hat diesen auch dann bezahlt. Aber bis heute haben wir trotz mehrmaligen Nachfragen keinen neuen Bodenbelag.Wir haben den großen Brandfleck mit einem Teppich abgedeckt.

    Außerdem hatten wir nun schon zum dritten Mal letzmalig im Nov. 2010 im wahrsten Sinne des Wortes die Sch... im Keller schwimmwen. Verursacht wurde dies nachweislich durch ein altes Kanalrohr , das vom Haus bis zur Straße ungefähr acht Meter vom Vermieter noch nicht erneuert wurden. Schon beim ersten Mal wurde uns und der Vermieterin von der Firma bestätigt, das es an diesem veralteten Rohr liegt durch das die Wurzeln der großen Tanne die vor dem Haus steht eindringen und so einen Rückstau verusachen. Dieser letzten Überschwemmung fielen dann unsere Waschmaschine und der Trockner zum Opfer. Gott sei Dank haben wir seit 2003 unsere Versicherung dahingehend geändert und der Schaden (Waschmaschine und Trockner) wurden teilweise bezahlt. 500,- Euro mußten wir selbst zahlen. Auch im Moment ist es so, das wenn man das Badewasser ablässt es im Keller aus dem Waschbecken wieder hochkommt überläuft und erneut den Keller überschwemmt.

    Könnte ich jetzt meine Einwilligung zur Mieterhöhung davon abhängig machen das diese Mängel, die ja schon lange bekannt sind vorher behoben werden ?

    LG Molly

  • Könnte ich jetzt meine Einwilligung zur Mieterhöhung davon abhängig machen das diese Mängel, die ja schon lange bekannt sind vorher behoben werden ?
    LG Molly


    Hallo Molly,
    ich würde es tun. Dabei die Mängel tabellarisch aufzählen, auch, seit wann sie bestehen und dem VM bekannt sind.
    Bzgl. dem defekten Hausanschlussrohr für Abwasser würde ich evtl. mal die Gemeinde fragen. Dieses Thema wird demnächst ohnehin aktuell werden, da die Hauseigentümer über kurz oder lang der Gemeinde ggü Nachweise erbringen müssen, dass die Rohre i.O. sind.

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