Streit um Schimmelbeseitigung.

  • Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen im Streit um die Schimmelbeseitugung zwischen mir und meinem Vermieter.

    Bisher hatte ich mehrere Schimmelschäden in meinem Schlafzimmer (oberer Teil der Wand einschließlich/ äußere Hauswand). Das erste Mal wurde dieser Schaden von mir im August 2009 an meine Vermieterin gemeldet. Diese lies nach einigen Diskussionen den Schaden beseitigen. Seit dem hatte ich noch mehrmals kleinere Stellen mit Schimmelbefall an der selben Ecke im Schlafzimmer. Ich entfernte diesen selbstständig mit einer schlimmellösenden Substanz.

    Nun habe ich seit ungefähr Dezember 2010 wieder diesen besagten Schimmelbefall im Schlafzimmer und es wird nicht besser sondern schlimmer.

    Dies wollte ich meiner Vermieterin mitteilen, damit sie sich um alles weitere kümmert. Als antwort erhielt ich ein Schreiben mit
    von ihr mit dem Hinweis dass es sich um einen selbstverschuldeten Schaden handelt und ich diesen bis Ende Februar fachgerecht zu beseitigen habe. Da ich heize und lüfte bin ich mir hier keiner Schuld bewusst!

    Ich wandte mich darauf an meinen Rechtschutz der den Fall aber nicht übernahm weil sie den Versicherungsfall auf den August 2009 (Das erste Auftreten des ersten Schimmels) datieren und nicht auf das Auftreten des jetztigen Streitfalls. § 14 Abs.3 ARB 75 und ich erst ab 01/01/2010 dort Mitglied bin. (Ist das rechtens???)

    Wäre sehr nett wenn ihr mir tipps geben könntet was ich nun tuen soll. Auf der einen Seite möchte ich den Schimmel schnell beseitige haben sehe mich aber im REcht und möchte nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Lg Steffen

    2 Mal editiert, zuletzt von thuder (12. Februar 2011 um 15:11)


  • Ich wandte mich darauf an meinen Rechtschutz der den Fall aber nicht übernahm weil sie den Versicherungsfall auf den August 2009 (Das erste Auftreten des ersten Schimmels) datieren und nicht auf das Auftreten des jetztigen Streitfalls. § 14 Abs.3 ARB 75 und ich erst ab 01/01/2010 dort Mitglied bin. (Ist das rechtens???)

    Aber sicher! Warum auch haben Sie der Versicherung denn erzählt, dass es einen Vorschaden im gleichen Zimmer gab?

    Wäre sehr nett wenn ihr mir tipps geben könntet was ich nun tuen soll. Auf der einen Seite möchte ich den Schimmel schnell beseitige haben sehe mich aber im REcht und möchte nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Lg Steffen

    P.S. Versicherungen sind alles Verbrecher :mad:

    Nö! Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man schon lesen, für was und ab wann diese Versicherung tätig wird.

    Zum Thema Schimmel gibt es hier im Forum die Funktion Suchen. Und wenn das nicht reicht, dann gibt es bei Google Lesestoff bis Ostern.

    Es kann doch nicht sein, dass in den Foren immer wieder die selben Fragen gestellt werden. Ein wenig Initiative sollte der Fragesteller doch schon vorher zeigen.


  • Ich wandte mich darauf an meinen Rechtschutz der den Fall aber nicht übernahm weil sie den Versicherungsfall auf den August 2009 (Das erste Auftreten des ersten Schimmels) datieren und nicht auf das Auftreten des jetztigen Streitfalls. § 14 Abs.3 ARB 75 und ich erst ab 01/01/2010 dort Mitglied bin. (Ist das rechtens???)
    P.S. Versicherungen sind alles Verbrecher :mad:


    Die Versicherung hat korrekt gehandelt. Wen ich hier eher als sog. "Verbrecher" bezeichnen würde, verbietet mir der Anstand. Du wirst es Dir aber jetzt denken können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!