Hallo Mieterfamilie,
dazu auch meine (unmassgebliche) Meinung:
"Wir sind Mitglied im Mieterbund und über diesen auch Rechtsschutzversichert."
Gut zu hören.
"Unser Vermieter hat einen Rechtsanwalt beauftragt eine Mieterhöhung durchzusetzen, die scheinbar auf dem Mietspiegel fußt:
Begründet wird dies mit den Standartaspekten die in einer Wohnung vorhanden sind:
Dusche mit Badewanne,"
Ist nichts besonderes, im Gegenteil: Badewanne wird wegen Wasserverschwendung und aus hygienischen Gründen nicht benutzt, sie nimmt nur Platz weg. Dusche reicht allen Familienmitgliedern vollkommen.
"voll gefliestes Badezimmer,"
Ist nichts besonderes, im Gegenteil: Durch Vollverfliesung gibt es mehr Kondenzwasser und mglw. Schimmelbildung, da die Wände weniger atmen können.
"Laminat in zwei Zimmern"
Ist Geschmackssache. Gutes Laminat gibt es im Baumarkt bereits für 9,99€/m². Laminat wird auch oft als Billigparkett für Arme bezeichnet.
"in den übrigen Zimmern Fliesen,"
Irgendein Bodenbelag muss ja sein.
"Türen wurden vor unserem Einzug aufbereitet."
Instandhaltung der Mietsache ist lt. BGB Vermietersache.
"... fordert der Rechtsanwalt die zulässige Höchstmiete!
Das verstehen wir allerdings nicht (weil der Rechtsanwalt muss das ja selber im Mietspiegel gelesen haben) warum hier eine Höchstmiete gerechtfertigt sein kann."
Das kann er (nicht kleckern, sondern Klotzen...). Ausserdem: Je höher der Streitwert, desto höher sein Honorar...:D
"Auch die Türen sind nicht neu, weil unten schon das Holz weggammelt, von den Wischerspuren, da das Haus schon in den frühen 80er gebaut wurde und keines Wegs neu ist!"
Instandhaltung der Mietsache ist lt. BGB Vermietersache.
"... normalen und einer guten Wohnlage im Mietspiegel: Hier meint der Rechtsanwalt wir haben eine verkehrsberuhigte Wohnlage, wobei in Wirklichkeit eine Max 50 Straße an unserem Haus vorbeigeht."
Da hast Du also schon selbst geantwortet.
"Auch besitzen wir keine aufgelockerte Bebauung sondern schauen auf reihen Einfamilienhäuser, daher muss die gute Wohnlage nicht unbedingt vorliegen."
Da hast Du also schon selbst geantwortet.
"was kann passieren, wenn der Mieterbund einen Widerspruch gegen die Erhöhung einlegt:
1. Wenn dann sofort eine Klage auf Erhöhung kommt,"
Die wird kommen. Auch obige Gegenargumente würden die Gegenseite nicht beeindrucken - (aber (hoffentlich für Dich) den Richter.
"können wir dann doch noch schnell zustimmen, oder fallen dann bereits Gerichtskosten für uns an? (Weil dann würde ich gerne Widersprechen um zu schauen wie abgekocht die Gegenseite ist)
2. Wie sehen Gerichte so eine Erhöhung, hat die Gegenseite Erfolg? (Ist eine schwere Frage, da man so was ja nie vorher wissen kann)
Der Mieterbund hat uns dazu geraten der Erhöhung nicht zuzustimmen, nur übernimmt der Mieterbund für eventuelle Konsequenzen keine Haftung,"
Hier wäre dann Euer RA gefragt.