Beiträge von Berny

    Was mache ich wen bis zur Kündigungsfrist keine Bleibe gefunden habe???


    Danach fragt ausser Dir niemand; Du musst 'raus.
    Es soll ja auch Leute geben, die sich rechtzeitig kümmern...

    Hallo rockin,

    "eine ältere Dame. Diese hat in ihren Mietvertrag das Nutzungsrecht auf den Garten. Beim Einzug hieß es wir könnten den Garten nach Absprache mit der älteren Dame nutzen"
    Ihr habt aber keinen Vertrag darüber...

    "haben wir zusätzliche Regentonnen aufgestellt und Vieles mehr, sprich Geld und Zeit investiert. Außerdem haben wir für unseren Jungen eine Schauckel sowie einen Sandkasten aufgestellt, was beides mit der Vermieterin und der älteren Dame abgesprochen war."
    Wenn's hart kommt, müsst Ihr das alles auf Eure Kosten wieder entfernen und den Ursprungszustand wieder herstellen.

    "Im letzten Jahr hat sich die Situation geändert und es kann zum Streit mit der älteren Dame. Sie hat darauf hin einen Rechtstreit angefangen und ist damit nicht durchgekommen."
    Was war denn der Gegenstand des Rechtsstreits???

    "Aus Rache über die ihr entstandenen Kosten, auf den sie nun sitzten bleibt, möchte sie uns das Nutzungsrecht des Garten wieder entziehen."
    Das kann sie, auch mündlich (sinnvollerweise unter Zeugen).

    "Im Mietvertrag haben wir nichts über Gartennutzung drin stehen und unsere Vermieterin hält sich dezent raus und sagt wir sollen uns mit der älteren Dame einigen. Der Versuch eines Gespräches mit der älteren Dame hat allerdings ins Leere geführt."
    Wirklich schade, für Euch.

    "Kann sie das Nutzungsrecht so einfach wieder entziehen, obwohl unsere Schauckel sowie Sandkasten sich dort befinden, die damals ausdrücklich genehmigt wurden??"
    Ich meine ja.

    "Besteht eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren???"
    Auf hoher See und vor Gericht ist man ausschliesslich in Gottes Hand.

    ... mir vor Zeugen versichert wurde, dass ein weiterer Heizkörper eingebaut werden könnte, wenn nötig. Dies wurde ja auch getan, jedoch ist der Heizkörper bis zum heutigen Tag nicht angeschlossen.


    Hallo Mara,
    ohne dass ich die Örtlikeiten kenne, meine ich aber, dass sich ein HK auch während des Betriebs innerhalb - je nach Installationsaufwand - von zwei Arbeitsstunden anschlessen liesse.

    Hallo grizzabella,

    "Meine Miete (Garage) ist jetzt erhöht worden, da der Vertrag wohl jetzt den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes und damit vom Vermieter MwSt erhoben wird."
    Da Du anscheinend Privatfrau bist, kann der von Dir zu zahlende Mietpreis nicht so einfach erhöht (nehme ich mal an) werden. Wie war der Preis denn bisher?

    "In der Vertragsergänzung von meinem Vermieter steht:
    "Mietpreis
    Grundmiete incl. Strom 44,00 Euro
    gesetzl. MwSt 8,36 Euro
    Gesamt 52,36 Euro
    gekappte Miete 50,00 Euro
    (in Worten __fünfzig__)
    Der Preis gild ab ...""
    Der VM kann viel schreiben... Eine Mietpreiserhöhung (aus welchen Gründen auch immer und wie sie sich zusammensetzt ist auch egal) bedarf immer des Mieter's schriftlicher Zustimmung.

    "Was bedeutet in diesem Fall gekappte Miete?
    Welcher Preis ist nun der, den ich zahlen muss?
    Frag' den VM.

    Hallo Phyber,

    in MG bspw. nimmt die Polizei beim spätestens dritten Einsatz wegen zu lauter die Musike mit.

    Inwiefern ist die Anzeige wg ruhestörenden Lärms im Sande verlaufen? Diese Wortwahl kenne ich von der Staatsanwaltschaft nicht.

    Da sie offensichtlich Dich/Euch per Anzeigen wissentlich falsch verdächtigt haben, würde ich dies zu Anzeigen bringen, ist nämlich ein Straftatbestand.:eek:

    Du müsstest übrigens den VM schriftlich nachweislich (per Boten, Zeugen)auffordern, die Ruhestörungen abzustellen, bevor Du nach Fristablauf die Miete minderst. Das kann dann der VM im Rahmen einer Schadenersatzforderung ggü den Störern geltend machen.
    -Wohlgemerkt, meine Meinung.-

    Hallo schiffig6r,

    lass' mich weiterraten: In Eurer Garage befinden sich Wasseruhr und Zapfstelle.
    Zapfstelle war bereits bei Mietbeginn vorhanden und Uhr wurde nachgerüstet?
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben bzw. Boten nachweislich schriftlich den Mangel schildern, seit wann er existiert und seit wann der VM davon Kenntnis hat, und ihn auffordern, die Mietsache i.O. zu bringen, wozu er gem. § 535 BGB verpflichtet ist.
    Ausserdem würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass durch diesen Mangel die Schädigung seiner Bausubstanz unaufhörlich fortschreitet. Und ich würde ihm mitteilen, dass ich mir Schadenersatzansprüche vorbehalte, falls von mir in die Garage eingebrachte Gegenstände Schaden nehmen würden.

    (Nägel mit Köpfen sind angesagt [gilt auch für Dich:)].)

    PS: Ist auch für den VM wichtig wegen Reklamation dieser professionellen Arbeit...

    Hallo bost,

    vorweg: Die Angelegenheit geht die Mieter zunächst garnichts an. Man hat von VM-Seite auf die Mieter zuzukommen, nicht umgekehrt (sollte eigentlich einleuchten).

    "Vor verkauf habe ich Ihn schriftlich auf diverse Mängel hingewiesen die vor dem Verkauf mit dem Kaufer zu klären sind."
    War nicht nötig, ist alles VM-Sache.

    "Dieses wurde nicht getan. Der Käufer wuste von nichts und die Mängel sollen (so finde ich) vom alten Vermieter getragen werden."
    Wie gesagt, geht Dich nix an.

    "Da ich vor dem Verkauf darauf aufmeksam gemacht habe, sehe ich mein Mängelschreiben als Bestandteil des Kaufvertrages. (richtig?)"
    Nein, falsch. Dein Schreiben ist bedeutungslos (für Dich).

    "Des weitern hat der alter Vermieter uns nichts genaues über den Verkauf mitgeteilt. Irgentwann war plötzlich der neue Vermieter da."
    Solange der alte VM und dann der neue VM Euch nichts schriftlich mitgeteilt haben, ändert sich für Euch garnichts.

    "Gibt es Pflichten, eine Art Übergabegespräch bzw. Protokoll, die der alter Vermieter mit mir (und dem neuen Vermieter) hätte machen müssen? (Schlüselübergabe, Kautionsübergabe, Mängelabarbeitung usw.)"
    Ist deren Angelegenheit.

    "Über "Nacht" war der alte Vermieter weg. Der Streit spitzt sich zu! Diese Situation finde ich als Mieter nicht zumutbar."
    Na, dann wartet mal ab, was da noch gebacken werden wird... Ihr seid vorerst noch garnicht involviert. Wer streitet denn z.Zt. mit wem?

    Hallo schiffig6r,

    "Wir haben eine Garage gemietet und der Vermieter hat dort vor längerer Zeit eine Wasseruhr nachrüsten lassen.
    Leider ist diese Wasseruhr seit längerer Zeit (ca.10 Monate) defekt, so dass wir praktisch kein Wasser mehr haben."
    Lass' mich raten: Ihr habt in der Garage eine Zapfstelle mit vorgeschalteter Wasseruhr, welche kein Wasser durchlässt? Oder kommt an der Uhr evtl. schon gar kein Wasser an, weil es bereits vorher abgesperrt ist? Hast Du das mal nachgeprüft?

    "Wir haben unseren Vermieter natürlich schon mehrmals darauf hingewiesen, er wollte sich darum kümmern."
    Ist die Wasserzapfstelle im Mietvertrag als Ausstattung erwähnt?

    Hallo Mieterfamilie,
    dazu auch meine (unmassgebliche) Meinung:

    "Wir sind Mitglied im Mieterbund und über diesen auch Rechtsschutzversichert."
    Gut zu hören.

    "Unser Vermieter hat einen Rechtsanwalt beauftragt eine Mieterhöhung durchzusetzen, die scheinbar auf dem Mietspiegel fußt:
    Begründet wird dies mit den Standartaspekten die in einer Wohnung vorhanden sind:
    Dusche mit Badewanne,"
    Ist nichts besonderes, im Gegenteil: Badewanne wird wegen Wasserverschwendung und aus hygienischen Gründen nicht benutzt, sie nimmt nur Platz weg. Dusche reicht allen Familienmitgliedern vollkommen.

    "voll gefliestes Badezimmer,"
    Ist nichts besonderes, im Gegenteil: Durch Vollverfliesung gibt es mehr Kondenzwasser und mglw. Schimmelbildung, da die Wände weniger atmen können.

    "Laminat in zwei Zimmern"
    Ist Geschmackssache. Gutes Laminat gibt es im Baumarkt bereits für 9,99€/m². Laminat wird auch oft als Billigparkett für Arme bezeichnet.

    "in den übrigen Zimmern Fliesen,"
    Irgendein Bodenbelag muss ja sein.

    "Türen wurden vor unserem Einzug aufbereitet."
    Instandhaltung der Mietsache ist lt. BGB Vermietersache.

    "... fordert der Rechtsanwalt die zulässige Höchstmiete!
    Das verstehen wir allerdings nicht (weil der Rechtsanwalt muss das ja selber im Mietspiegel gelesen haben) warum hier eine Höchstmiete gerechtfertigt sein kann."
    Das kann er (nicht kleckern, sondern Klotzen...). Ausserdem: Je höher der Streitwert, desto höher sein Honorar...:D

    "Auch die Türen sind nicht neu, weil unten schon das Holz weggammelt, von den Wischerspuren, da das Haus schon in den frühen 80er gebaut wurde und keines Wegs neu ist!"
    Instandhaltung der Mietsache ist lt. BGB Vermietersache.

    "... normalen und einer guten Wohnlage im Mietspiegel: Hier meint der Rechtsanwalt wir haben eine verkehrsberuhigte Wohnlage, wobei in Wirklichkeit eine Max 50 Straße an unserem Haus vorbeigeht."
    Da hast Du also schon selbst geantwortet.

    "Auch besitzen wir keine aufgelockerte Bebauung sondern schauen auf reihen Einfamilienhäuser, daher muss die gute Wohnlage nicht unbedingt vorliegen."
    Da hast Du also schon selbst geantwortet.

    "was kann passieren, wenn der Mieterbund einen Widerspruch gegen die Erhöhung einlegt:
    1. Wenn dann sofort eine Klage auf Erhöhung kommt,"
    Die wird kommen. Auch obige Gegenargumente würden die Gegenseite nicht beeindrucken - (aber (hoffentlich für Dich) den Richter.

    "können wir dann doch noch schnell zustimmen, oder fallen dann bereits Gerichtskosten für uns an? (Weil dann würde ich gerne Widersprechen um zu schauen wie abgekocht die Gegenseite ist)
    2. Wie sehen Gerichte so eine Erhöhung, hat die Gegenseite Erfolg? (Ist eine schwere Frage, da man so was ja nie vorher wissen kann)
    Der Mieterbund hat uns dazu geraten der Erhöhung nicht zuzustimmen, nur übernimmt der Mieterbund für eventuelle Konsequenzen keine Haftung,"
    Hier wäre dann Euer RA gefragt.

    Und warum schreiben Sie in Ihrem Eingangsbeitrag von Stromnachzahlungen in Höhe von 500,- €? Wenn Sie schon nicht wissen, was Ihr Vermieter von Ihnen fordert, dann ist es wirklich klüger, zu einem Anwalt zu gehen!


    Auch mir ist das alles zu undurchsichtig. Unser Fragesteller sollte mit SÄMTLICHEN Mietunterlagen zu einem auf Mietrecht spezialisierten RA gehen.

    Hallo Hermann,

    "In meinem Mietvertrag steht, dass ich für "Schönheitsreparaturen" verantwortlich bin."
    Ist grundsätzlich korrekt.

    "Im Mietvertrag steht, dass alle 5 Jahre Küche und Wohnzimmer neu gestrichen werden muss"
    Fristenpläne hat der BGH gekippt.
    Der VM kann bestenfalls den Zustand bei Mietbeginn verlangen. Hier sollteste das Übergabeprotokoll bzw. den MV heranziehen.
    Weitere Infos hier: Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses

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