Wohnungsbesichtigungen, wie viele zumutbar?

  • Hallo.

    Wir sind neu hier.

    Vor 1 Jahr und 3 Monaten haben wir eine neue Wohnung bezogen, der Vermieter will sie jetzt verkaufen und hat sich nach Rücksprache mit mir für diesen Samstag mit 3 (!) Maklern und einer Kaufinteressentin angekündigt.

    Da er 150 km entfernt wohnt und aus angeblich finanziellen Gründen die Wohnung unbedingt verkaufen muss (bei Einzug legte er noch auf ein längerfristiges Mietverhältnis wert) gehen wir davon aus dass er die Besichtigungen an die Makler delegieren will.

    Wir arbeiten Schichtwechsel (Tagsüber ist mal schlafen angesagt) und sind jedes 2. Wochenende weg.

    Was wäre zumutbar an Besichtigungsterminen?
    (Mit uns abgesprochen)

    Grüße vom Südpfälzer

  • Daran glaube ich nicht wirklich.

    Noch ein paar Eckdaten: ca. 90 qm, Maisonette, 2 Bäder Stand 1989, Holzfenster Doppelverglasung ohne Wärmedämmeigenschaften, Dachfenster ohne UV-Schutz (sehr heiß im Sommer).

    Kaltmiete 550 Euro / Monate, Warmmietzuschlag 200 Euro / Monat.

    Aktueller gewünschter Verkaufspreis 175.000 Euro, bei der Kaltmiete definitiv kein Investitionsobjekt (-> es gibt wahrscheinlich nur Interessenten die mir später kündigen werden)

    Üblicher Marktpreis hier: 1400 Euro / qm (Eigentumswohnungen).

    Interessant mag erscheinen dass die exakt gleich große aber sanierte (Bäder, Fenster) Wohnung vom Nachbarn uns für 116.000 angeboten wurde. Da wir kein Interesse hatten ging diese für 128.000 Euro an den Meistbietenden ;)

    So gesehen erwarten wir keine netten Neuvermieter, sondern Eigenbedarfskündiger und sind darüber weniger erbaut.

    Ist das verständlich?

    Einmal editiert, zuletzt von Südpfälzer (1. März 2011 um 09:59)

  • Interessant erscheint mir der Passus dass das Fotografieren in den Räumlichkeiten ohne meine Zustimmung nicht gestattet ist.

    Ich gehe nämlich davon aus dass die Interessenten (Makler) Fotos von den Räumlichkeiten anfertigen wollen.

    Wie sieht es mit Bildern aus die ich dem Vermieter vor 2 Monaten überlassen hatte?

    Ich kann die Genehmigung der Veröffentlichung auf immobilienscout24.de ja jederzeit nachträglich widersprechen.
    Oder sehe ich das falsch?


  • Wie sieht es mit Bildern aus die ich dem Vermieter vor 2 Monaten überlassen hatte?

    Da sollten Sie die Veröffentlichung sofort widersprechen, wenn Ihnen im Nachhinein Bedenken gekommen sind. Eine nachträgliche Löschung bei immobilienscout wird nicht einfach sein.

    Ich kann die Genehmigung der Veröffentlichung auf immobilienscout24.de ja jederzeit nachträglich widersprechen.
    Oder sehe ich das falsch?

    Darauf würde ich mich nicht verlassen.

  • Die Bilder wurden entfernt, der Vermieter besteht aber darauf bei der Besichtgung selbst Bilder machen zu können.

    Diese möchte er "verfremdet" Interessenten zur Verfügung stellen.

  • Das Thema dürfte doch schon geklärt sein, oder haben Sie die Antworten nicht gelesen?

    Durchaus.

    Nur besteht der Vermieter darauf Bilder anfertigen zu dürfen, es wäre *seine* Mietsache und ich bin mir nicht klar darüber wie ich am besten reagiere wenn er die Kamera auspackt und einfach Fotos macht.

  • Ich bin dummerweise Beamter und kann mir Handgemenge jeglicher Art nicht leisten.

    Es steht zu befürchten dass der Herr auf ein "Nein" nicht reagiert ..........

    Dann lass' doch die Besichtiger nur einzeln und ohne Kamera 'rein. Du musst ja nicht allein sein...

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