Mietminderung wegen defektem Wasseranschluß

  • Moin zusammen.

    Hätte eine Frage zum Thema Mietminderung:
    Wir haben eine Garage gemietet und der Vermieter hat dort vor längerer Zeit eine Wasseruhr nachrüsten lassen.
    Leider ist diese Wasseruhr seit längerer Zeit (ca.10 Monate) defekt, so dass wir praktisch kein Wasser mehr haben.
    Wir haben unseren Vermieter natürlich schon mehrmals darauf hingewiesen, er wollte sich darum kümmern. Leider wurde die Wasseruhr "etwas" unglücklich mit so einer Art "Pressfittings" montiert, sonst hätte ich da schon selbst versucht was zu machen.

    Was könnten wir machen?

    Danke.

  • Hallo schiffig6r,

    "Wir haben eine Garage gemietet und der Vermieter hat dort vor längerer Zeit eine Wasseruhr nachrüsten lassen.
    Leider ist diese Wasseruhr seit längerer Zeit (ca.10 Monate) defekt, so dass wir praktisch kein Wasser mehr haben."
    Lass' mich raten: Ihr habt in der Garage eine Zapfstelle mit vorgeschalteter Wasseruhr, welche kein Wasser durchlässt? Oder kommt an der Uhr evtl. schon gar kein Wasser an, weil es bereits vorher abgesperrt ist? Hast Du das mal nachgeprüft?

    "Wir haben unseren Vermieter natürlich schon mehrmals darauf hingewiesen, er wollte sich darum kümmern."
    Ist die Wasserzapfstelle im Mietvertrag als Ausstattung erwähnt?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (2. März 2011 um 00:31)

  • Hallo Berny.
    Die Wasseruhr ist, meines Wissens, nicht im Vertrag erwähnt und wurde auch erst vor ca. drei Jahren vom Vermieter aus durch einen Fachmonteur nachgerüstet.

    wir können unsere Wasserstelle separat abdrehen. Das musste ich auch, da die Uhr leider komplett undicht ist und das Wasser definitiv da austritt.
    Die Problematik ist halt nur, aufgrund der Montage mit verpressten Kunststoffrohre, das ich selbst nichts an der Anlage machen kann ohne etwas zu beschädigen. Da muss ein Spezialist dran.

  • Leider wurde die Wasseruhr "etwas" unglücklich mit so einer Art "Pressfittings" montiert, sonst hätte ich da schon selbst versucht was zu machen.

    Was könnten wir machen?

    Danke.

    Sie wollen also die Miete für etwas mindern, was Ihnen laut Vertrag überhaupt nicht mitvermietet wurde, richtig?

    Darüber sollten Sie aber mal in Ruhe nachdenken.

    Und, wo ist das Problem mit den Pressfittings? Ich bin auch "nur" ein engagierter Heim- und kein Handwerker. Trotzdem habe ich diverse Wasseranschlüsse mit Kunsstoffleitungen und Quetschverbindungen hergestellt, also kein Problem.

  • Hallo schiffig6r,

    lass' mich weiterraten: In Eurer Garage befinden sich Wasseruhr und Zapfstelle.
    Zapfstelle war bereits bei Mietbeginn vorhanden und Uhr wurde nachgerüstet?
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben bzw. Boten nachweislich schriftlich den Mangel schildern, seit wann er existiert und seit wann der VM davon Kenntnis hat, und ihn auffordern, die Mietsache i.O. zu bringen, wozu er gem. § 535 BGB verpflichtet ist.
    Ausserdem würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass durch diesen Mangel die Schädigung seiner Bausubstanz unaufhörlich fortschreitet. Und ich würde ihm mitteilen, dass ich mir Schadenersatzansprüche vorbehalte, falls von mir in die Garage eingebrachte Gegenstände Schaden nehmen würden.

    (Nägel mit Köpfen sind angesagt [gilt auch für Dich:)].)

    PS: Ist auch für den VM wichtig wegen Reklamation dieser professionellen Arbeit...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (2. März 2011 um 15:33)

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