Beiträge von Berny
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Hallo D-D-I,
gestatte bitte, dass ich noch etwas präzisiere:
"Persoenlich Abgabe unter Zeugen oder Einschreiben/Ruecksschein"
Nur Einwurfeinschreiben ist besser. Das gilt bei Einwurf in den Briefkasten als zugegangen. Ein EBf mit Rückschein, wenn Unterschrift verweigert wird oder innerhalb der Frist von der Post nicht abgeholt wird, gilt nich als zugegangen: Pech."Und in diesen Schreiben sollte der Widerspruch Grund - Soziale Haerte mit erwaehnt werden."
Natürlich auch, worin die Härte besteht."Wenn Sie keine warme Heizung haben, sollten Sie sofort handeln, Maengelbericht Paragraf 536c BGB,(z.B.telefonisch) und schriftlich den Vermieter darueber informieren."
... und zeitnahe Abhilfe einfordern. -
Maja84:
"Also Betriebskostenabrechnungen habe ich hier noch nie gesehen ,"
Wie lange wohnst Du denn schon dort?"das ist ja auch immer der Grund bei den anderen mietern..."
Deren Angelegenheiten."Und ich seh auch nicht ein das es so weiter geht . Und wir zahlen die Offenen Mieten ja auch in raten ab so das uns keiner mehr was kann ."
Da siehst Du, wie tolerant mache VM so sind... -
hallo also habe mit einem Anwalt geredet und er meinte auch wenn mieten offen sind , muss der Vermieter die Mengel beseitiegen . Nächste woche bring ich alles zum amwalt und dann klären wir das .. Denn so geht es ja auch nicht .. LG
Richtig, so geht es nicht:
Mietrückstände (vor allem fünf!! MM) haben m.M. nichts mit Mängeln an der Mietsache zu tun, vor allem, wenn sie nicht vom VM zu verantworten sind.
Du solltest zum Beratungstermin auch Infos mitnehmen, aus denen erkenntlich ist, wie der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten ist, evtl. auch frühere Abrechnungen. -
Hallo Demi-God;
vorab: Dein RA und der VM haben recht.
"Danach haben wir uns einen neuen Mitbewohner gesucht, der aber nach ein paar Monaten wieder ausziehen wollte.
Der Vermieter hat ihn darauf aus dem Vertrag entlassen und nun sollen wir den 3.Mietanteil übernehmen - ist das rechtlich gesehen korrekt?"
Ja, denn jeder der (augenblicklichen) Mieter schuldet im Aussenverhältnis die gesamte Miete, die gesamten Nebenkosten und im Falle des Falles auch Instandsetzungskosten.
Wie die einzelnen Mieter das unter sich im Innenverhältnis aufteilen ist interne Angelegenheit. -
Mein Vermieter war auch mein letzter Arbeitgeber.Sind vor dem Arbeitsgericht wegen Bossing gelandet. Er will vor die Auffahrt und dem stellplatz eine mauer errichten damit wir die nicht mehr nutzen können. Vor kurzem auch Mieterhöhung bekommen. Denke reine Schikane damit er mich auch aus der Wohnung rausekeln will.
Dann könnten zusätzlich zu Polizei, Einstweiliger Verfügung noch Mietminderung hinzukommen, denke ich mal... -
Sansila:
"Das Laminat ist billiges Baumarktzeugs."
Macht nichts."Desweiteren gibt es keine Rest vom Verlegen. Das heißt ja dass der Vermieter sich mit einer Reperatur zufrieden geben muss oder?"
Darüber kann man trefflich streiten, wie die Juristen sagen."Dazu kommt das das Lamitnat sich an einigen STellen wölbt, das ja anscheinend von der Verlgeung herrührt."
VM-Sache.Normale Gebrauchsspuren sind auch VM-Sache.
Beschädigungen sind Mieter-(Ur-)Sache. -
Dein Link hat mir da ehrlich gesagt auch nicht viel weiter geholfen
Dann schau' mal hier: Schönheitsreparaturen - Wer muss die Wohnung renovieren?
oder hier: Mietrecht A-Z - Urteile zum Mietrecht: Irrtümmer im Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Mietvertrag, BGH Urteile und mehr
oder hier: Mietrecht, Mietkaution und Maklerprovision, Mieterhöhung und Mietwucher -
Sobald die Baufirma anfängt, würde ich die Polizei rufen und Mietvertrag bereithalten.
Dann bei Gericht eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach dem VM zwecks Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € dieses Vorhaben untersagt wird.

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Hallo andrschmidt,
"Muss ich nun streichen, oder nicht? Oder anteilig für einen Anstrich durch eine Firma bezahlen?
Es heißt ja auch ".....sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreperaturen nicht erforderlich ist.""
Das ist ein uraltes Streitthema, hier bereits -zigmal behandelt. Fristenpläne sind vom BGH gekippt worden, der VM kann bestenfalls die Rückgabe der Mietsache im Übergabezustand verlangen (gibt's ein Übergabeprotokoll?)"Meiner Meinung nach sind die Räume in gutem Zustand."
Das sagt jeder Mieter."Direkt vor meinem Einzug wurde alles neu gestrichen."
Aha, siehe oben."Habt ihr einen Rat für mich?"
Ja, schau' mal hier: Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses -
Hallo,
habe erfahren das mein Vermieter ohne mein wissen durch eine Baufirma meine mitgemietete Garage zu bauen will. Ist das erlaubt?
Nein, keinesfalls. -
Hallo Malin_90,
"ich bin am 15.03.2011 in meine wohnung eingezogen."
Bei der Übergabe der Mietsache wurden doch sicherlich auch Zählerständer notiert...?"Mein Strom läuft ohne dass ich ihn angemeldet hab und ich hab bis jetzt noch kein schreiben bekommen vom Stromanbieter."
Wäre nach zehn Tagen auch noch nicht zwangsweise der Fall. Wenn ich einen Mieterwechsel habe, bekommt am gleichen Tag noch der Versorger ein Fax von mir mit den nötigen Infos, fertig."Ja ich hab nen zählerstand vom 5.1.11 und nichts weiter"
Muss ich jetzt raten, was der 5.1. mit dem 15.3. zu tun hat?"und mein stromzähler ist im keller eingeschlossen, da kommt nuir der vermieter ran genauso wie die wasseuhren."
Du solltest mal mit dem VM und/oder dem EVU sprechen. Womit zuerst, überlasse ich Dir."Mein nachbar erwähnte mal dass die vermieter über unseren strom andere sachen laufen lassen..."
Siehe § 263 StGB. Aber behalte das erstmal für Dich bzw. machste eine Andeutung dem EVU-Mitarbeiter gegenüber unter vier Augen."Darf der Vermieter die Stom und Wasserzähler wegschliesen so dass wir sie nicht einsehen können???"
Frage das bitte den EVU-Mitarbeiter. -
Na Berny´: 'Zum' und 'ab dem' sind aber doch eindeutige Definitionen

Nein, Gruwo, nein. Ich erklärte es bereits.


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Mieterlein:
"Vielen Dank für diesen Eintrag , ......der hat mir echt noch gefehlt !
"
Aber gerne!:D"besser wäre dann vielleicht gar nichts schreiben,sich seinen Teil denken , als sowas nichts sagendes
"
Nöö, war nicht nichtssagend, denn Du hast ja - wenn auch pikiert - reagiert."wenn man einen wirklichen Rat sucht , kommt das nicht wirklich gut !"
Wirklichen Rat hast Du bekommen, und jetzt noch einen: Plenk ? Wikipedia"merci nochmal !!!"
Pas de quoi, encore!
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Aber der nachfolgende Passus sagt doch eindeutig, dass zum Ablauf dieses Kündigungsausschlusses, also zum 30.09.2011, gekündigt werden kann.
Tja, Gruwo, auch hier liegt schon wieder der Pfeffer im Hasen...:
Zum oder ab dem 30.09. ....?
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Wie bereits gesagt: Für mich ist der Passus
entscheidend.
Wäre dieser nicht enthalten oder aber in 'nach Ablauf' geändert, so würde ich Berny zustimmen.
Hallo Gruwo,
hier scheint die Tätigkeit des Kündigens gemeint zu sein, nicht der Mietverhältnis-Beendigungstermin. -
"Die Parteien vereinbaaren wechselseit für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn, also bis zum 30.9.2011 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags zu verzichten. Erstmals zum Ablauf des o. g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig.
Also kann erst nach dem 30.09.11 gekündigt werden, bspw. bis zum 03.10. zum 31.12. (so sehe ich das). -
Die Parteien vereinbaren für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zu verzichten (also bis Ende September [ im Vertrag natürlich mit Datum])
Wenn Du Dich nicht präzise ausdrückst, also kein Datum nennst, musst Du mit unterschiedlichen Antworten rechnen.
Auf genau sowas warten die DamenHerren in schwarz zwecks Sicherung ihrer hohen Lebensstandards. -
Hallo D-D-I,
werde ich sofort nach Wohnungsabnahme einen RA einschalten.
Wobei Du u.a. sicherlich das Rückgabe-Protokoll mitnehmen wirst. -
Hallo albaro,
Umbaumassnahmen, Schimmel, schlechte Heizung, Mietdauer etc. haben alle nichts mit der Eigenbedarfskündigung zu tun.
Die Kündigungsfristen betragen je nach Mietdauer:
- bis zu fünf Jahren drei Monate
- von fünf bis acht Jahren sechs Monate
- von mehr als acht Jahren neun Monate.
Weitere Infos: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
und Google
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