Schönheitsreperaturen / Kleinreperaturen

  • Schönen guten Tag,

    ich bin neu hier im Forum. Bitte entschuldigt wenn die Frage so schonmal gestellt wurde, aber ich habe über die Suchfunktion nichts gefunden.

    Also, folgendes steht bei mir im Mietvertrag

    Ich wohne seit September 2009 in der Wohnung und ziehe dieses Jahr im Sommer schon wieder aus. Es sind also nichtmal ganz 24 Monate, die ich hier gewohnt habe.

    Muss ich nun streichen, oder nicht? Oder anteilig für einen Anstrich durch eine Firma bezahlen?

    Es heißt ja auch ".....sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreperaturen nicht erforderlich ist."

    Meiner Meinung nach sind die Räume in gutem Zustand. Direkt vor meinem Einzug wurde alles neu gestrichen.

    Habt ihr einen Rat für mich?

  • Hallo andrschmidt,

    "Muss ich nun streichen, oder nicht? Oder anteilig für einen Anstrich durch eine Firma bezahlen?
    Es heißt ja auch ".....sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreperaturen nicht erforderlich ist.""
    Das ist ein uraltes Streitthema, hier bereits -zigmal behandelt. Fristenpläne sind vom BGH gekippt worden, der VM kann bestenfalls die Rückgabe der Mietsache im Übergabezustand verlangen (gibt's ein Übergabeprotokoll?)

    "Meiner Meinung nach sind die Räume in gutem Zustand."
    Das sagt jeder Mieter.

    "Direkt vor meinem Einzug wurde alles neu gestrichen."
    Aha, siehe oben.

    "Habt ihr einen Rat für mich?"
    Ja, schau' mal hier: Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses

  • Also gestrichen wurde auf jeden Fall. Das habe ich ja mit meinen eigenen Augen gesehen :)

    Es ist aber immer wieder von unterschiedlichen Auslegungen die Rede.
    Bei mir steht zum Beispiel drin: "...wird im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein..."

    Und durch das "Allgemeine" relativiert sich das wieder mit der Frist und könnte doch zulässig sein.

    Dein Link hat mir da ehrlich gesagt auch nicht viel weiter geholfen


  • Also, folgendes steht bei mir im Mietvertrag
    Ich wohne seit September 2009 in der Wohnung und ziehe dieses Jahr im Sommer schon wieder aus. Es sind also nichtmal ganz 24 Monate, die ich hier gewohnt habe.

    Muss ich nun streichen, oder nicht? Oder anteilig für einen Anstrich durch eine Firma bezahlen?

    Sie müssen nur renovieren, wenn es der Zustand der Wohnung erfordert, das ist doch ganz klar im Mietvertrag nachzulesen.

    Meiner Meinung nach sind die Räume in gutem Zustand. Direkt vor meinem Einzug wurde alles neu gestrichen.

    Und wie sieht es jetzt nach fast 2 Jahren aus, objektiv?

    Habt ihr einen Rat für mich?

    Da hier laut Mietvertrag keine starren Fristen vorliegen, muss nur gestrichen werden, wenn es objektiv nötig ist. Meist sieht man erst den genauen Zustand der Wände, wenn die Möbel nicht mehr stehen.

  • Da hier laut Mietvertrag keine starren Fristen vorliegen, muss nur gestrichen werden, wenn es objektiv nötig ist. Meist sieht man erst den genauen Zustand der Wände, wenn die Möbel nicht mehr stehen.

    Objektiv? Wie soll das gehen? Ist doch immer eine Ansichtssache.
    Ich habe alles weiß gelassen, wie es am Anfang war.
    Du meinst wahrscheinlich, wenn man Ränder hinter den Möbeln sieht, oder sowas, richtig?


  • Du meinst wahrscheinlich, wenn man Ränder hinter den Möbeln sieht, oder sowas, richtig?

    Ja, richtig. Und objektiv ist doch relativ einfach zu bewerkstelligen, in dem man eine als kritisch bekannte Person um ein Urteil bittet.

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