Guten Tag,
ich habe einen Mietvertrag für meine Wohnung der noch bis Ende September diesen Jahres läuft.
Ich zitier mal grob aus dem Vertrag:
Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer
Die Parteien vereinbaren für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zu verzichten (also bis Ende September [ im Vertrag natürlich mit Datum])
Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig
[weiter unten steht noch]
Eine ordentliche Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig
Gerade den letzten Teil finde ich sehr juristisch geschwollen formuliert. Auf der Homepage stand, dass bei Mietverträgen auf unbestimmte Dauer die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt wenn die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage des vorherigen Monats zugestellt wird.
Das ist ja dann der gleiche Fall bei mir?
Meine Frage ist jetzt: Ich muss also mindestens 3 Monate vorher gekündigt haben, damit der Vertrag am 27.9.2011 nicht verlängert wird?
wäre dankbar für ne Antwort
Gruß