Beiträge von Berny

    Natürlich ist das - wenn man es böse formulieren will - Zickenkrieg und absolut unnötig. Dennoch muss ich irgendwie darauf reagieren oder es zumindest im Vorfeld klären. Ich habe wenig Lust auf Verzögerungen am Tag des Umzugs...


    Ich würde auch mal vorher mit der Polizei sprechen.
    [Ironie ein: Ein SEK dürfte für reibungslosen Möbeltransport sorgen UND für eine volle Gaststätte... - Ironie aus.]

    2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    1.....
    2.die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).


    Richtig, denn der Gebrauch der Mietsache bedingt ja auch die Fussbodenbe- und abnutzung.

    mein Vermieter hat sich seiner Zeit im Mietvertrag festhalten lassen, dass im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ...


    Nebenkosten gibt es eigentlich nicht, sondern Betriebskosten..., welche regelmässig wiederkehrende (jährlich umlegbare) Kosten sind.
    Passt zu des VM's spitzfindigen Gelüsten eigentlich nicht...:(
    Wäre doch zu schön, den VM vor Gericht bauchlanden zu lassen... *teufelchen*

    ralle:

    "mein Vermieter hat sich seiner Zeit im Mietvertrag festhalten lassen, dass im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ein Betrag X / Monat für Bodenabnutzung zu zahlen ist."
    Auch wenn dies eine von Dir akzeptierte Individualvereinbarung (welche höher als eine formularmässige Vereinbarung zu bewerten) ist, so halte ich sie trotzdem für sehr fraglich bzw. nichtig. Hier würde das Gericht "weiterhelfen".

    "hätte ich vor Vertragsunterzeichnung diese Passage reklamieren müssen?"
    Ja, wäre latürnich das Sinnvollste gewesen.

    "- Muss ich dementsprechend diese Gebühr weiter zahlen oder nicht?
    - Habe ich eine Möglichkeit, für bereits vergangene Jahre (und damals auch abgerechnete und gezahlte Bodenabnutzungsgebühren) diese wieder zurückzubekommen oder verjähren solche Sachen?"
    Hier wäre m.E. die Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll.

    Es ist mittlerweile August und du hast noch nichts von deiner Kaution gesehen, bzw. gehört, warum diese zurückbehalten wird? Ich würde dir nen Mieterbund empfehlen und dann vor Gericht ziehen.


    ... um u.U. mit Pauken und Trompeten durchzufallen.

    ich habe heute die Antwort von meinem Vermieter erhalten. Er weigert sich in dieser die Rechnung zu bezahlen und hat mir diese gleich mitgeschickt.


    Die Rechnung ist ja an den VM adressiert? Dann würde ich sie als M nicht bezahlen. Ist ja eine Angelegenheit wie "Wer die Musik bestellt..."
    Und dann mal abwarten. (Du musst sie ihm auch nicht zurückschicken.)

    Der VM hat mich positiv überrascht. Er zeigt sich kooperativ, schaute sich die Wohnung an, gab die Kaution Bar zurück, und unterschrieb das von mir erstelle Übergabeprotokoll.
    Ich hatte auch einen unabhängigen Zeugen, der ebenfalls unterschrieb.
    Das ging alles so glatt, dass es für mich zu verdächtig glatt ging.
    Heute, 22.08. war die Übergabe. Steht auch alles dokumentiert auf dem Protokoll. Der Mietvertrag galt ja aber bis zum 31.08.
    Kann der VM irgendetwas noch rechtlich drehen?
    Er unterschrieb, dass die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.


    Das hört sich ja prima an, freut mich!:)
    Ab jetzt ist die Mietsache in seiner Verantwortung. Er hat ja alle Schlüssel?

    Alexandra1909:

    "Vielem Dank für die Einschätzung"
    welcher ich mich anschliesse.

    "Meine Unsicherheit rührt daher, dass die Vermieterin uns mit einer vorzeitigen Kündigung entgegen gekommen ist und wir daher meiner Ansicht nach keine Regelungen die bei fristgerechter Kündigung und Übergbe zutreffen geltend machen können."
    Nöö. Eines hat mit dem Anderen nichts zu tun. Im Recht gibt es keine Sentimentalitäten.

    "Außerdem finde ich die Definition "helle Farbe" sehr weit auslegbar,"
    Im Zweifelsfalle könnt Ihr ja Sachverständige engagieren, welche sich gerne vierstellige Honorare genehmigen.

    ich möchte gerne einen Kamin haben. :) Ich habe mich hier auch schon ein bisschen umgeschaut. Allerdings wohne ich zur Miete und ich weiß nicht so genau, ob das alles so einfach geht. Ich möchte dem Vermieter nicht unangenehm auffallen, deshalb wollte ich mal fragen was ich so machen kann, ohne dass er sich beschweren kann...?
    Weiß da einer was?
    Vielleicht kann ja jemand helfen. :)


    Ansonsten geht es Dir noch gut? Oder wirkt die Hitze???:mad:

    Hallo orly,

    "Wegen diverser Schimmelprobleme im Bad (innenliegendes Bad-keine mechanische Entlüftung) und einem nicht voll funktionsfähigen Durchlauferhitzer und abblätterndem Türlack auf den Heizkörpern, haben wir ein Gespräch mit der Hausverwaltung gesucht."
    Euer Vertragspartner ist grundsätzlich Euer Vermieter.

    "wurden wir darauf verwiesen ein Abnahmeprotokoll unterschrieben zu haben und müssten nun damit leben."
    Das hat m.E. nichts mit dem aufgrund der mangelnden Lüftungs- und Entlüftungsmöglichkeit von zwischenzeitlich entstandenen Mängeln zu tun.

    "Als wir vor fast einem Jahr eingezogen sind, hatte der Hausmeister nur an einem Tag zur Abnahme Zeit und daher hat meine Mitbewohnerin das Protokoll unterschrieben, meine Unterschrift als zweiter Hauptmieter habe ich demnach nie geleistet."
    Sie hat für Dich mitunterschrieben. Beide bzw. alle Mieter- und Vermieterunterschriften sind nur erforderlich bei Vertragsabschlüssen oder -änderungen.

    "Außerdem wurde uns keine Kopie dieses Protokolls ausgehändigt."
    Von jedem Schriftstück, was ich unterschreibe, bekomme ich eine Kopie. Sonst läuft nix.

    "Können wir nun auf Beseitigung der Mängel drängen?"
    M.E. ja. Ich würde dem VM nachweislich den Mangel schriftlich mitteilen und ihn unter Verweis auf § 535 BGB bitten, ihn innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beheben, bevor der Schaden noch grösser wird, denn (auch) ich habe ein Interesse am Erhalt der Mietsache.
    Übrigens, an Heizkörper gehört ein hitzebeständiger Speziallack.

    Hallo Pablo83,

    "Wir haben extra mehrfach nachgefragt ob die Wohnung auch pünktlich fertig wird und dieses wurde stets bejaht."
    Du hast sicherlich protokolliert, wer Euch was wann gesagt hat?

    "Heute haben wir einen Anruf bekommen das die Wohnung erst zum "25.09." fertig wird."
    Antwort wie vor.

    "Es wurde uns nun angeboten in die Wohnung trotz nicht vorhandenen Strom und Wasser einzuziehen, mit den Aussagen man könnte ja auch in einem Schwimmbad duschen und man würde uns mit der Miete entgegen kommen oder den Mietvertrag auf den 01.10. abzuändern. Beides sind keine akzeptablen Lösungen für uns da wir natürlich auch auf eine Wohnung angewiesen sind.
    Meine Frage ist nun was wir machen können. Haben wir irgendeinen Anspruch an das Vermietungsunternehmen. Ich meine wir haben einen gültigen Mietvertrag mit dem Unternehmen, sind die dann nicht auch dazu verpflichtet uns Wohnraum zur Verfügung zu stellen."
    Genau hier endet die Ratgeberkompetenz von uns "Laien", und ich kann Euch nur empfehlen, sofort einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren, denn die Angelegenheit kann sonst recht teuer werden (bspw. bzgl. Schadenersatz, Ersatzunterkunft, Möbelzwischenlagerung etc.).

    wir wollen ein Telefonkabel für die Internetnutzung durch eine Wand bohren. Der Anschluß ist im Wohnzimmer und daneben das Arbeitszimmer.
    Nun steht im Vertrag >> Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters bauliche Änderungen an und in den Mieträumen vorzunehmen...<<
    Ist das durchbohren der Wand für eine Leitung schon eine bauliche Veränderung?


    Hallo Martina,
    ich halte Euer Vorhaben nicht für eine Verletzung mietvertraglicher Bestimmungen, sondern durchaus im Einklang mit der üblichen Nutzung einer Mietsache.
    Aber Vorsicht wegen irgendwelcher Leitungen in der Wand!!

    Hallo DrHibbert,

    "Die Hausverwaltung ging auch darauf in der Stellungnahme zu meinem Widerspruch ein. Laut denen wurde eine Heizöllieferung für das Abrechungsjahr 2010 nicht mehr in dieser verrechnet und "musste" daher in der NK-Abrechnung 2011 abgerechnet werden!"
    Bei dieser Thematik gibt es immer wieder "Probleme" - in """ deshalb, da sie nicht immer ungewollt sind... Grundsätzlich sind Heizöllieferungen so zu verrechnen: Endbestand minus Anfangsbestand plus zwischenzeitliche Lieferungen. Bestände nicht in Litern, sondern Euronen.

    "Wenn ich jetzt auf mein Recht bestehe werde ich viel Ärger mit dem alten Vermieter haben, der wirklich nicht sehr nett ist (sehr zwielichtige Gestalt)."
    Macht nix. Persönlich musst Du Dich auch nicht auseinandersetzen, da machen die Anwälte für (kleines;)) Geld...

    "Wenn ich jetzt alles zahle, ..."
    Ich würde nur das zahlen, was unstreitig ist.

    Hier geht es nun so langsam in Richtung (unzulässiger) Rechtsberatung, weshalb dann bei weiterer Zuspitzung ein Fachanwalt hinzugezogen werden sollte.
    Es wäre auch abzuklären, ob Du (Enkelin) überhaupt in dieser Angelegenheit kompetent bist, was ich bezweifele. Eher sehe ich Deinen Vater in der Pflicht.

    Goldmund:

    "In dem MV steht bei den Schönheitsreparaturen Küche in etwas 3 Jahren (Mein Opa wohnte knapp 3 Jahre dort). Muss ich sie komplett streichen, oder kann ich das nur stellenweise, weil die Küche im guten Zustand ist."
    Fristenpläne hat der BGH gekippt. M.E. genügt es, wenn die Küche ohne jegliche Beschädigungen, sauber und besenrein übergeben wird.

    "Falls der VM sich Sachen ausdenkt, was alles noch gemacht werden muss (und das wird es), und den Schlüssel nicht annehmen will, muss ich dann ab September weiter die Miete zahlen?"
    Du als Nicht-Vertragspartner des VM wohl nicht.

    "Er schrieb auf den Vertrag, ..."
    Solch eine Formulierung kenne ich nicht. Entweder ist etwas vertraglich vereinbart oder nicht.

    Marpesia:

    "Mein "neu gefundenes Glück" war nicht mein ernst ;)"
    Weder (D)ein ernst noch (D)ein Ernst? - Ja, schon klar, war nicht so sehr der Bringer...:o

    "Glaub mir, dass ich nach Beendigung dieses Mietverhältnisses KEINEM Vermieter mehr trauen werde und mir sowas sicher nicht nochmal passiert !"
    Das wünsch' ich Dir, toi toi! Und alles schriftlich, möglichst mit Zeugen und DigiCam mit eingeblendetem Datum;)...!!

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