Vor 8 Monaten ausgezogen

  • Hallo Community,
    ich bin neu hier und wenn dieses Thema wo anders rein gehört, bitte einfach Verschieben ;)

    So nun zu meinem Problem:

    Ich bin am 31.12.11 aus meiner Wohnung ausgezogen. (Einzug 01.02.11) Die Wohnungsabnahme war am 03.01.12 dort wurde mir gesagt, in bei sein meiner Freundin, das die Endabrechnung bis Ende April / Anfang Mai fertig sein sollte.

    Bei der Abnahme wurden keine Mängel festgestellt, also sollte da nix bei kommen und wenn habe ich ein Zeuge (meine Freundin) das alles Tip-Top in der Wohnung war, zumal ich ja erst ein paar Monate vorher erste eingezogen bin und auch Renoviert hatte.

    Mitte Mai hatte ich dann das erste Mal wieder Kontakt mit meinem Ex-Vermieter per Telefon, der mir sagte das die Endabrechnung noch nicht fertig sei, da noch nicht die Heizkörper abgelesen wurde. Ich kann mich daran erinnern, als ich eingezogen bin kam die Firma Mitte Februar um die Heizkörper abzulesen.

    Auf jeden fall habe ich dann wieder Mitte Juni bei ihm angerufen wieder mit der selben Aussage. Ende Juni habe ich es dann wieder geschafft ihn zu erreichen und dort sagte mir die Frau vom Ex-Vermieter das diese ende nächste Woche, also Anfang Juli fertig sein wird und dann zu mir geschickt würde.

    Tja drei mal dürft ihr Raten. Genau und wieder nix kam an.
    Ich versuche seit diesem Tag immer und immer wieder meinen Ex-Vermieter anzurufen. Egal ob Handy oder Festnetz nie geht jemand dran.Und nach meinen ersten Anrufen versuchte ich es dann später nochmal und dann kam nicht mal mehr ein Freizeichen. Heißt Telefon und Handy hat er dann abgeschaltet.

    Meine Kaution habe ich noch nicht mal ansatzweise zurück.
    Also ich habe noch keinen Euro gesehen von ihm, aber ich konnte beobachten wie seine Frau ins ****** ging, ich arbeite in der nähe.

    Nun zu meinen Fragen:
    Die Nebenkosten werden ja für 1 Jahr immer kalkuliert, da ich kein Jahr in dieser Wohnung gewohnt habe, sollte ich da auch noch was bekommen oder ? Ich habe wenig geheizt und auch beim Wasserverbrauch war ich sehr Sparsam, Singel Haushalt =)
    Und bis Mitte 2011 hatte ich nicht mal eine Waschmaschine die Wasser verbraucht.
    Die Nebenkosten wurden bei mir mit 100€ berechnet, aktuell Zahle ich mit zwei Personen im Haushalt ca. 65€ pro Person.

    Meine andere Frage ist, habe ich aktuell irgendeine Chance an mein Geld zu kommen ?

    Ich weiß das er 1 Jahr zeit hat, aber eine Kommunikation mit ihm ist nicht möglich. Ich weiß auch das meine alten Nachbarn schon die Nebenkostenabrechnung bekommen haben.

    Uff. Hoffe das war nicht zuviel Text ;)

    Vielleicht hat ja jemand ein Tip wie ich jetzt vorgehen sollte.

    Gruß

  • also ob du was wieder bekommst oder nicht kann man nicht daran ausmachen, dass du weniger als ein jahr dort gewohnt hast. übrigens hast du ja auch nicht für ein jahr voraus gezahlt, sonder nur für die acht monate ;)

    die frist ist ein jahr und die kann er ausnutzen wenn er will, anspruch auf frühere abrechnung hast du nicht.

    er kann die kaution bei zu erwartender nachzahlung auch (ggf. anteilig) zurückhalten. ich würde sie anfordern wenn er sie nicht auszahlt muss er das dann begründen.

    p.s.: kürze fragen sind hier beliebter ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo MeisterPetz,

    kurze Antwort auf Deinen Halbroman:
    Ich unterstelle mal, dass der BK_Abrechnungszeitraum mit den Kalenderjahr übereinstimmt.
    Dann hätte der ehemalige VM noch bis zum 31.12.12 Zeit, Dir die BK_Abr. zukommen zu lassen.
    Erteilt er bis dahin keine, kannste sämtliche Vorauszahlungen zurückverlangen.
    Erstellt er doch eine, kann er aber nicht mehr nachfordern.
    Die leisen Andeutungen habe ich schon verstanden. Mal abwarten, und halte uns bitte über den Fortgang informiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. August 2012 um 00:26)

  • Wie schon geschrieben, ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hat der VM bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit die Abrechnung er- und zuzustellen.

    Der Vermieter ist berechtigt einen angemessenen Teil für eine evtl. Nachforderung aus der Abrechnung zurück zu behalten.

    Er ist aber verpflichtet spätestens 6 Monate nach Mietende über die Kaution abzurechnen und zu begründen warum sie ganz oder einen Teil noch zurückhält.

    Mehr dazu hier Rückzahlung der Mieterkaution

  • Zitat

    Wo geschrieben?

    Hier:

    Zitat

    Ich unterstelle mal, dass der BK_Abrechnungszeitraum mit den Kalenderjahr übereinstimmt.

    Außerdem hast Du den Satz nur zur Hälfte kopiert.

  • Es ist mittlerweile August und du hast noch nichts von deiner Kaution gesehen, bzw. gehört, warum diese zurückbehalten wird? Ich würde dir nen Mieterbund empfehlen und dann vor Gericht ziehen.
    Man muss nicht alles mit sich machen lassen.

  • Es ist mittlerweile August und du hast noch nichts von deiner Kaution gesehen, bzw. gehört, warum diese zurückbehalten wird? Ich würde dir nen Mieterbund empfehlen und dann vor Gericht ziehen.


    ... um u.U. mit Pauken und Trompeten durchzufallen.

  • Hallo vielen Dank für die ganzen Antworten.

    Bis jetzt habe ich immer noch nix von meinem Ex-Vermieter gehört.

    Ich muss hier erstmal ein paar Sachen aufarbeiten und hoffe ich habe diese richtig Verstanden.

    Also:

    Der VM darf die Kaution bis zu 6 Monate behalten und danach muss er mir diese Auszahlen, kann aber bis zu 3 NK von der Kaution behalten wegen eventueller Rückzahlung ?

    Wenn der VM nicht nach 1 Jahr eine NK-Abrechnung erstellt und zu stellt, habe ich das recht sämtliche NK Zahlungen zurück zu verlagen ?

    Hoffe ich habe das so richtig verstanden.

    Gruß

  • Hallo MeisterPetz,
    Dein VM kann Dich auch weiterhin hinhalten, jedoch bis längstens 31.12.2012.
    Ein Trost für Dich: Die Verzinsung der Kaution läuft ununterbrochen weiter (von den derzeitigen 0,2% kannste Dir am 31.12. evtl. einen Silvesterpunsch leisten...:rolleyes:).

  • Frohes neues Jahr an euch allen.

    Zur aktuellen Sachlage:
    Bis jetzt kein Kontakt zum Vermieter.
    Keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Keine Kaution zurück erhalten.

    Nun brauch ich euren Rat wohin ich gehen soll oder was ich machen sollte damit endlich was passiert.

    P.S: Allen ein gesundes Jahr 2013.

    EDIT: ich muss euch noch sagen, das ich Azubi bin, vielleicht ist es so einfacher für mich irgendwelche Hilfe zu beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von MeisterPetz (1. Januar 2013 um 21:56)

  • MeisterPetz:

    "Frohes neues Jahr an euch allen."
    - Danke, gleichfalls!:)

    "Bis jetzt kein Kontakt zum Vermieter.
    Keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Keine Kaution zurück erhalten."
    - Ist er noch unter der alten Adresse wohnhaft? Persönlich nachschauen UND Noch-Mieter befragen!
    Dann sehen wir weiter.

  • Ja er weist meine neue Adresse, die hat er sich auf dem Übergabeprotokoll notiert, zusammen mit der Info das ich den Satelliten LNB für 10€ auf digital Empfang aufgerüstet habe.

  • Ja er weist meine neue Adresse, die hat er sich auf dem Übergabeprotokoll notiert, zusammen mit der Info das ich den Satelliten LNB für 10€ auf digital Empfang aufgerüstet habe.


    Dann kann er Dir also nicht Zugangsvereitelung vorwerfen, und Du kannst nun Deine schriftliche Forderung per Einwurfeinschreiben stellen (und bitte hier bei Gelegenheit weiter darüber berichten).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!