Wohnung wird nicht pünktlich fertig

  • Hallo zusammen,

    ich hab da ein kleines Problem. Ich habe zum 01.09. eine Wohnung gemietet. Den Mietvertrag haben wir Anfang des Monats unterschrieben und die Wohnung soll den ganzen August über komplett saniert werden. Wir haben extra mehrfach nachgefragt ob die Wohnung auch pünktlich fertig wird und dieses wurde stets bejaht.
    Heute haben wir einen Anruf bekommen das die Wohnung erst zum "25.09." fertig wird. Es bestehen wohl Probleme mit dem Wasser- und Stromanschluss. Es wurde uns nun angeboten in die Wohnung trotz nicht vorhandenen Strom und Wasser einzuziehen, mit den Aussagen man könnte ja auch in einem Schwimmbad duschen und man würde uns mit der Miete entgegen kommen oder den Mietvertrag auf den 01.10. abzuändern. Beides sind keine akzeptablen Lösungen für uns da wir natürlich auch auf eine Wohnung angewiesen sind.

    Meine Frage ist nun was wir machen können. Haben wir irgendeinen Anspruch an das Vermietungsunternehmen. Ich meine wir haben einen gültigen Mietvertrag mit dem Unternehmen, sind die dann nicht auch dazu verpflichtet uns Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

    Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.

  • Hallo Pablo83,

    "Wir haben extra mehrfach nachgefragt ob die Wohnung auch pünktlich fertig wird und dieses wurde stets bejaht."
    Du hast sicherlich protokolliert, wer Euch was wann gesagt hat?

    "Heute haben wir einen Anruf bekommen das die Wohnung erst zum "25.09." fertig wird."
    Antwort wie vor.

    "Es wurde uns nun angeboten in die Wohnung trotz nicht vorhandenen Strom und Wasser einzuziehen, mit den Aussagen man könnte ja auch in einem Schwimmbad duschen und man würde uns mit der Miete entgegen kommen oder den Mietvertrag auf den 01.10. abzuändern. Beides sind keine akzeptablen Lösungen für uns da wir natürlich auch auf eine Wohnung angewiesen sind.
    Meine Frage ist nun was wir machen können. Haben wir irgendeinen Anspruch an das Vermietungsunternehmen. Ich meine wir haben einen gültigen Mietvertrag mit dem Unternehmen, sind die dann nicht auch dazu verpflichtet uns Wohnraum zur Verfügung zu stellen."
    Genau hier endet die Ratgeberkompetenz von uns "Laien", und ich kann Euch nur empfehlen, sofort einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren, denn die Angelegenheit kann sonst recht teuer werden (bspw. bzgl. Schadenersatz, Ersatzunterkunft, Möbelzwischenlagerung etc.).

  • Hallo Pablo83,
    nachdem Sie den Mietvertrag erhalten haben (unterschrieben vom Vermieter)
    kommt somit die sog. Gebrauchsüberlassungspflicht der Vermieters ins Spiel. Siehe Paragraf 535 BGB. Wenn die Wohnung aber nicht zum vereinbarten Termin an den Mieter übergeben und ein Verschulden des Vermieters nachweissbar ist, kann in der Regel ein Schadensersatzanspruch von Seiten des Mieters entstehen.
    Besonders ist darauf zu achten ob der genaue Einzugstermin im Mietvertrag genannt wurde. Denn wenn dieses Datum vorhanden ist und der Mieter kann zu diesen Termin nicht in die (ordnungsgemaessen) Wohnung, so könnte der Vermieter auch ohne sein Verschulden fuer den Schadensersatz sehr stark in Frage kommen.

    Tipp: Am besten so vorgehen wie "Berny" es schon erlaeutert hat.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Auch eine fristlose Kündigung des Vertrages ist möglich.

    § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) .......
    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

  • Ich würde auch einen Anwalt zu Rate ziehen, vielleicht kann euch der Vermieter eine Ausweichwohnung mit vorhandener (!) Einrichtung klar machen. Eine Lagerungsmöglichkeit, sowie eine Aufwandsentschädigung für den doppelten Umzug würde ich trotzdem versuchen durchzusetzen. Viel Erfolg!

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