Defekte Duscharmatur

  • Hallo alle zusammen,

    bei mir hat sich folgendes Problem eingestellt:

    Ich habe in meinem Wohnzimmer (welches direkt am Bad grenzt) einen Wasserfleck auf der Wand bemerkt, woraufhin ich gleich den vermiter kontaktiert habe. Der hat sich dann auch ein paar Tage später mit Handwerkern im SChlepptau bei mri gemeldet. Nach der Begutachtung des Sachverhalts, wurde unter anderem Festgestellt, dass die Duschwanne unsachgemäß eingebaut wurde, also keinerlei Silikondichtung verarbeitet wurden sondern nur normale fugenmasse. Außerdem hat sich herausgestellt, dass die Armature der Dusche undicht ist. Wegen der Armature hat sich dannd er Handwerker an den Vermieter gewendet und ihm mitgeteilt das Sie für Ihn eine Kostenmäßige angenehme Lösung finden werden. Soweit so gut, die Duschwanne habe ich inzwischen mit Silikon abgedichtet, nachdem mir vom Vermieter versprochen wurde sich darum zu kümnmern, nur jetzt erstmal versucht werden soll das kein Wasser mehr durch die Fugen fließt. Die Reperatur der Duscharmatur wurde auch durchgeführt, jedoch erhielt ich dann die Rechnung und nicht mein Vermieter, meine Frage nun, ist das Rechtens?

    Danke für euer Feedback

  • @ Mainschwimmer, danke für deine Rückmeldung,die Sache mit dem Vermieter klarmachen ist der schwierige Teil denke ich, hast du vielleicht eine Idee worauf ich mich berufen kann? also ein Urteil oder dergleichen?

    @ anitari
    auch dir danke für deine Rückmeldung,
    Ich habe nie einen Auftrag erteilt...

  • Zitat

    ... worauf ich mich berufen kann?

    darauf:

    BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

  • Danke anitari, ich werde so argumentieren , mal sehen ob der Vermieter sich damit abfindet, was ich nicht glaube.


    Hi,
    lass' es uns doch bitte gelegentlich wissen.

  • Hallo,

    ich habe heute die Antwort von meinem Vermieter erhalten. Er weigert sich in dieser die Rechnung zu bezahlen und hat mir diese gleich mitgeschickt.

    Er verweißt dabei auf den § 14 des Mietvertrages, welcher folgendes besagt:

    Schönheitsreperaturen trägt innerhalb der Wohnung einschließlich der Fenster (auch außen) und Türen der Mieter, wobei es dem Mieter freisteht, wann er diese durchführt. Kleinere Instandhaltungen, sogenannte Bagetllschäden, an Installationsgegenständen die seinen direkten und häufigen Zugriffen ausgesetzt sind (z.B Gastherme, Wasserhahn, Toilette, Abflüssen,zerbrochene SCheiben, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster, Türen, Rolläden usw.) trägt der Mieter, soweit sie im Einzelfall Euro 150 nicht übersteigen und der Gesamtaufwand im Kalenderjahr nicht mehr als eine Monatsmiete beträgt.

    Als ich mit meinem Vermieter das erste mal deswegen telefonierte und eine Heiße Diskussion ausbrach, teilte ich auch mit das es zum Thema Ersatz der Duscharmatur schon im Jahre 2010 ein Gerichtsurteil gab (hatte ich bei google gefunden), worauf er nun meint, ich hätte ihm am Telefon zugesagt das besagte Urteil mitzusenden ( was in keinem Fall der Warheit entspricht!!), und sein Mechaniker, welcher beim Telefongespräch zugegen war dies auch bezeugen könne. Ohne dieses Urteil weigert er sich die Rechnung zu zahlen.

    Was meint Ihr, wie kann ich hier am besten weiter vorgehen?

    Danke

    MfG

  • Bitte die Positionen und Preise.

    1. Sanibel 1001 Brausebatterie verchromt 58,05€
    2. Kleinmaterial 2,50€
    3. Lieferung, Montage, Inbetriebnahme 14,25€
    4. Anfahrt 7,50€

    Netto Gesamt 82,30€ Brutto 97,94€

  • ich habe heute die Antwort von meinem Vermieter erhalten. Er weigert sich in dieser die Rechnung zu bezahlen und hat mir diese gleich mitgeschickt.


    Die Rechnung ist ja an den VM adressiert? Dann würde ich sie als M nicht bezahlen. Ist ja eine Angelegenheit wie "Wer die Musik bestellt..."
    Und dann mal abwarten. (Du musst sie ihm auch nicht zurückschicken.)

  • Die Rechnung ist an mich adressiert, also den Mieter, allerdings habe ich ja nie einen Auftrag erteilt, ich werde dem Handwerker Morgen die Rechnung zurückschicken mit dem verweis, das er diese doch bitte an den Auftraggeber ausstellen soll, dann soll er sich mit dem Vermieter auseinander setzen...

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