Hallo Hasche,
wurde bei Übergabe der Mietsache (k)ein Übergabeprotokoll erstellt?
Hallo Hasche,
wurde bei Übergabe der Mietsache (k)ein Übergabeprotokoll erstellt?
liskowk:
"Ich meine in meinem Mietvertrag den ich unterschrieben haben steht das der Hausmeister es macht, und diese Anlage mußte ich selber auch noch unterschreiben."
Ach ja, überlesen... Dann wäre es m.E. alleinige Sache des VM; denn sein Vertragspartner ist ja der HM.
Und die HM_Kosten sind in den Betriebskosten enthalten?
"Ist dies dann nicht eine Änderung im Mietvertrag, die einseitig nicht gemacht werden darf."
Sehe ich auch so.
"Ich kenne das noch von meiner alten Vermieter der hat immer sich das einverständnis geholt wenn es um sachen ging die wir als Mieter tragen."
DH!!
"450 Euro im Jahr pro Mieter für treppenreinigung, ist schon ein dolles ding."
Yoo, und wäre es auch nur 1 Euro...
Habe jetzt auch noch gelesen, dass es eine gewerbliche Tätigkeit wäre.
Der Vermieter schreibt in seiner Beschreibung:
"teilgewerbliche Vermietung befristet möglich."
Ich denke das was ich vorhabe wäre ja genau "teilgewerblich" oder?
Jawoll, m.E. zumindest schon.
Ginalina:
"unser Vermieter will einen Großteil der Kaution einbehalten. Wir möchten versuchen mit ihm eine außergerichtliche Einigung zu finden."
Bleibt für Euch zu hoffen, dass Eure Forderung rechtlich wasserdicht ist.
"Was ist aber, wenn er diese verweigert und wir einen Rechtsanwalt nehmen müssen?"
Müsst Ihr noch lange nicht. Ich würde erst einen Mahnbescheid beantragen und dann, wenn diese Sache erfolglos bleibt, einen Fachanwalt beauftragen.
"Ist unser Angebot zur Einigung dann bindend oder schädlich, wenn die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben wird?"
Der Anwalt kann und wird dann wohl (s)eine neuere Forderung definieren.
Aber niemand hält Euch davon ab, auf Eure Kosten eine Beratung beim RA zu buchen.
Wenn wir jetzt mal die mündlichen( ich weiß nicht mehr genau ob was schriftliches dazu bekommen haben) Vereinbarung weglassen und nur von den Fakten ausgehen.
Wir lassen hier nichts weg, sondern richten uns danach, was vereinbart wurde. Und wenn die Mieter es nicht schaffen, was soll der VM dann sonst machen? Soll er sich mit jedem einzelnen der faulen Mietern - letztendlich vor Gericht - herumplagen?
Ähnliches kann auch auf Sperrmüllbeseitung zutreffen, btw.
Hallo Ahriman,
der Vermieter, der sowas an Dich vermietet, ist es selbst schuld...:D![]()
Meinem Vorredner schliesse ich mich an. Deine Schwester hat natürlich (auch) die Möglichkeit, jetzt den Mietvertrag fristgerecht zum 31.12. zu kündigen.
Es soll auch schon Fälle gegeben haben, dass diskutierfreudige Studenten so lange herumdiskutiert haben, dass zwischenzeitlich eine Kündigungsfrist abgelaufen war und der Mietvertrag sich automatisch um einen Monat verlängerte.:D
hep83:
"Klar, ich muss das melden etc."
Nix melden etc. Der VM MUSS (im Sinne der Genehmigung, nicht im Sinne dass er verpflichtet wäre!) sein Einverständnis schriftlich geben.
"Aber die 55 m² sind kein Problem, richtig?"
Nach meinem Gefühl kein Problem. Ob dem gesetzliche Regeln entgegenstehen, bezweifle ich.
"Wenn richtig, hat mein Vermieter also quasi keine Grundlage um seine Einwilligung zu verweigern, oder?"
Doch, er kann es sogar ohne Begründung.
Vielen Dank für die Antwort.
Aber so ganz verstanden habe ich das noch nicht:
Hallo,
hier wird Dir sicherlich ein Mietrecht-Fachanwalt zielführendere Auskünfte geben können als wir mehr-oder-weniger-Laien (Menschen wie Du und ich).
Die Kostenkalkulation der Schnitzel überschreitet hier das Thema Mietrecht und ich bin da ebenso ratlos.
Ich auch.
Ist der Verschleiss der Arbeitsschuhe der Hackschnitzelproduzenten mit eingerechnet?
Und, Ergänzung: Der "Heizkostenabrechnung" würde ich widersprechen (klingt rechtlich zutreffender).
Was sollte ich jetzt am besten tun bw wie soll das Schriftstück der Kündigung aussehen.
Man kann JEDEN Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen. Dabei bedarf es nicht einmal einer Terminangabe.
Hallo Cres,
(auch) ich werde es mir nicht antun, Deinen Roman gründlich zu lesen.
Eure VM haben in Eurer Mietwohnung grundsätzlich nichts zu suchen.
Üblich ist bestenfalls einmal jährlich nach vorheriger Terminabsprache.
Natürlich dürft Ihr eine Geschirrspülmaschine einbauen.
Wenn die Haltung der Katze erlaubt ist, bitteschön, und die Jungen werden wohl in absehbarer Zeit das Haus verlassen. Ich würde um die Abmahnung in diesem Falle nichts geben.
"2. Kann der Vermieter uns Kündigen, weil wir die Katzenbabys sicher nicht innerhalb 14 Tagen abgeben werden?"
Nein.
"3. Kann der Vermieter wegen den Farbresten so rumspinnen und uns Kündigen?"
Nein, gehen ihn während der Zeit der Miete nichts an.
"4. Hat er da eine Handhabe wegen dem Wartungsvertrag?"
Was ist Gegenstand des Wartungsvertrags?
"5. Muss er nicht schriftlich um einen Termin bitten, wegen Besichtigung des Hauses für Kaufintressenten?"
Ist nicht üblich, aber pro Woche höchstens einen Termin, m.W.
das Ganze müsste problemlos klar gehen?
Nein.
Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Sollte die Freundin auch (Mit)mieterin werden, bedarf es einer Ergänzung zum MV oder eines neuen MVs.
Ich sollte dann einen Zettel schreiben wo nur drauf steht.
Ich Miete das Zimmer zum 15.09.12 zum Preis von x Euro. Mit Unterschrift.
Allerdings habe ich keine Kopie mehr.
Ungeschickter (höflich ausgedrückt) hättest Du es nicht anstellen können.
Dein Vermieter hat Dich in der Hand. Du kannst jetzt frühestens zum 31.12. kündigen.
Danke für die Antworten ![]()
Ich versuch die heute nochmal zu erreichen, wenn nich schreib ich die Kündigung.
Und mit Zeugen persönlich übergeben.
Hallo M2000,
ich würde die "Heizkostenabrechnung" nicht bezahlen mit schriftlicher Begründung/Nennung der bekannten Mängel und auch auf die HeizkVO Bezug nehmen.
Die Nummer mit der Kündigung ist natürlich Schwachsinn.
Hallo uundr,
warum so kompliziert, wenn es auch einfach geht...?
Vorschlag: Noch-Mieter und Mietinteressent machen einen Termin beim Vermieter.
...der eine Kündigung quasi ausschliesst, da ich die ersten 2 Jahre bezahlen muß
Was hat das eine mit dem anderen zu tun??
Ja ich nutze das Haupthaus und das darin enthaltene Treppenhaus garnicht.wozu auch? habe dort weder einen Kellerraum oder sonst was.Hab die Sache nun an einen Anwalt für Mietrecht gegeben.Hab nicht mehr so die Lust mich mit dieser Verwaltung zu ärgern
Da würde mich interessieren, um welchen jährlichen Betrag es da geht.
Über den Fortgang der Angelegenheit informierst Du uns (bitte)?
Mein Vermieter hat noch mindestens einen Schlüssel zu dieser Wohnung
Dann wird es höchste Zeit, dass Du den Schliesszylinder austauschst. Hatten wir sicherheitshalber bei Bezug unserer Wohnung auch gemacht. Jetzt ist da ein Markendingens für 44,90€ drin.
Den alten und dazugehörige Schlüssel gut aufbewahren!
Wenn Du das nicht publik machst, wirste vielleicht mal etwas vom VM hören... Dann hätte er sich selbst verraten.:D
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