Beiträge von Berny

    "§1, 5.Erfüllt der Mieter die Reinigungspflicht nicht, darf der Vermieter ..."

    die Reinigungspflicht ist nicht näher definiert als der Satz, den ich hier reingeschrieben habe. Mehr steht dazu nicht in unserer Hausordnung.


    Und auch nicht im Mietvertrag?
    Dann würde ich diesen Passus als wirkungslos betrachten.

    All die Wohnungen die leer stehen werden renoviert und Neu Heizkörper werden an das Fernwärmenetz angeschlossen.
    Ich persönlich werde nie angeschlossen - nur die Wohnungen die leer stehen und leer werden. :mad:


    Wie begründet der VM dieses eigenartige Verhalten?

    Northern Star:

    "Vor Abschluss des Mietvertrages sagte ich auch, dass ich Pferd habe, dass ich meine Klamotten in dem von mir gemieteten Kellerraum deponieren möchte. Ich wies darauf hin, dass diese Dinge riechen können. Allerdings ist die Tür mit so einem Schaumstoff abgedichtet und der Raum wird auch belüftet."
    - Ich sehe dort kein Problem.

    "Vorher war alles "kein Problem" laut Aussage der Vermieterin. Nun meinte sie, ich solle mich bitte im Stall oder draußen im Carport umziehen, was ich strikt abgelehnt habe. Sie kann doch darauf nicht bestehen... oder?"
    - Lächerlich.

    "Ich habe die Vermutung, dass meine Vermieterin in meiner Abwesenheit in der Wohnung ist und einen dritten Schlüssel hat. Kann ich einfach einen neuen Schließzylinder in die Wohnungstür einbauen ohne es ihr zu sagen?"
    - Kannste natürlich. Den vorhandenen verwahren bis zum Mietende.

    Wall-E92:

    "Das Gewerbe macht irgendetwas im Bereich Marketing.
    Die Tonnen hat die Firma bei uns im Haus beim Vermieter beantragt. Dieser hat die dann beim Entsorger beantragt.
    - Aha.

    "Die Leerung der Papiertonnen ist in Augsburg leider kostenpflichtig und gar nicht mal so billig (Rechnung über die Müllgebühren liegt vor). Leerung für Papier 2x1100L, 3x120L, 2x240L und Bio 8x240L kosten 2012 2998,80€. Und da kommen nochmal zwei Papier mit 240L dazu. Das finde ich für 9 Private Parteien und 2 [kleine] Firmen schon sehr reichlich.
    - In solchen Fällen sollte unbedingt eine Vorabtrennung erfolgen. Als Massstab könnten die Volumina VOR Zuzug der 2 Firmen dienen.

    "Wegen der Reinigung eben nochmal im Mietvertrag gekuckt - der verweist auf die Hausordnung und da steht folgendes drin:
    §1, 5.Erfüllt der Mieter die Reinigungspflicht nicht, darf der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen lassen."
    - Aaber: Ist die Reinigungspflicht bzgl. der Terminierung (nicht) näher definiert?

    Aber wenn uns der Vermieter untersagt, Wäsche im Wäsche keller aufzuhängen und in der Wohnung ist es ja auch nicht erlaubt. Wo sollen wir sie denn dann aufhängen, das doch totale Schikane....


    Dann frage doch den VM, wie er das an Eurer Stelle handhaben würde.

    Hallo Gabi,

    hier dreht es sich um Kosten, welche dem VM entstehen UND die er im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vom Mieter erstattet haben möchte. Soweit erstmal dies.

    Dass MÖGLICHERWEISE ein Defekt vorliegt, ist eine ganz andere Angelegenheit, welche mit dem eben genannten Grundsatz garnichts zu tun hat.
    Du müsstest m.E. nachweisen, dass da etwas nicht stimmt. Wie hoch ist denn Euer jährlicher Prokopf-Verbrauch jetzt?

    Ab wann wäre eine fristlose Kündigung möglich?


    Überhaupt nicht, bestenfalls jetzt "zum nächstmöglichen Termin" (31.03.2014).
    Bei Totalausfall der Heizung UND Untertemperaturen (quasi Unbenutzbarkeit der Mietsache) kann die Miete sogar bis zu 100% reduziert werden.
    "Mahnung" von Dir ist unglücklich formuliert, aber sei es drum. "Abmahnung" wäre treffender.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Sachverhalt schildern, ebenso, was bisher wann geschah, und ihn auffordern, die Funktion der Heizungsanlage binnen einer Woche dauerhaft herzustellen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.

    Hallo Balu81,

    "Wir hatten uns beschwert das in der Wohnung überall schimmel auftritt und das wir jeden Tag klitsch nasse Fenster haben. Uns wurde gesagt das wir falsch lüften würden und das die Fenster super Mega toll isoliert wären und daher die Luftfeuchtigkeit nicht austreten könne."
    - Richtiges Heizen und Lüften beherrscht nicht jedermannfrau. Goggle versorgt Euch mit Lesestoff bis nach Ostern...

    "Muss der Vermieter nicht einen trocken raum für Wäsche bereitstellen"
    - Nein.

    "kann er verlangen einen Trockner zu benutzen?"
    - Nein.

    "Darf der Vermieter uns das Parken vor unserer Garage verbieten wenn man dadurch keinen den Weg versperrt oder behindert?"
    - Parken ja, anhalten nein.

    "Kann uns der Vermieter abmahnen wenn wir mal vergessen haben den Müll pünktlich hinzu stellen?"
    - Ja.

    "Die Vermieterin hat den Kalender mit den Abholzeiten selber aus dem Flur entfernt, so das wir gar nicht mehr gucken können wann welcher Müll dran ist."
    - Eigentlich verteilen die Gemeinden jährlich entsprechende Kalender an die Haushalte... - oder geben sonstwie die Termine bekannt.

    Hallo Wall-E92,

    "Wir wohnen zu zweit seit dem 01.01.2012
    Im Juni 2012 ist dann erstmals noch ein Gewerbe in das Haus eingezogen."
    - Welche Art von Gewerbe?

    "Die Brandversicherung, die Leitungswasserversicherung sowie die Sturm- und Hagelversicherung für unser Haus sind um je mehr als das doppelte gestiegen. Eine Nachfrage beim Vermieter hat ergeben, ..."
    - Der VM hat auf Verlangen dem Mieter die Originalbelege vorzuweisen.

    "Ein weiteres Problem gibt es mit den Müllgebühren."
    - Dito. Ausserdem Rücksprache beim Entsorger.

    "Die zusätzlichen Tonnen sind definitiv von den Firmen beantragt (Aussage vom Vermieter)."
    - Frage die Firmen. m.E. kann nur der Grundstückseigentümer beantragen.

    "Ein weiteres Problem ist, dass bei uns seit dem Einzug des Gewerbes im Haus das Treppenhaus von einer Firma geputzt wird,"
    - Im MV nachsehen, ob vereinbart.

    "Ich weiß, das ist eine ganze Menge Text."
    - Je mehr geschreipt oder geredet wird, desto kürzer und präziser werde ich.:o

    "Ich werde nach den Feiertagen auch in den örtlichen Mieterverein beitreten. Damit ich gerüstet bin falls so etwas nächstes Jahr wieder kommt....."
    - Könnte sich für Euch lohnen. Nichtsumsowenigerunddestotrotz wirst Du uns sicherlich über den Fortgang hier berichten...:)

    Als erstes haben wir die Wasseruhr untersuchen und tauschen lassen. Aber an der lag es nicht. Die funktionierte leider einwandfrei.
    Auch die neue Uhr, die wir nun seit etwas über einen Monat haben, zeigt - in der Regel - sehr korrekt an.
    Nach abwiegen von exakt 20 Liter Wasser (kalt) aus dem Hahn in der Wanne zeigte sie doch glatt einen Verbrauch von 80 Litern an.


    Hallo Gabi,
    was erwartest Du denn jetzt von uns Laien? Dass irgendwas nicht stimmen kann, dürfte ja wohl klar sein.
    Ich empfehle Dir, mit einem Installateur, notfalls mit einem Gutachter, das System zu prüfen.
    Eigentlich berührt dieses Thema das Mietrecht auch nur am Rande...

    Zitat von Nessie :
    Da der Vermieter ein Unternehmen hat und einige Immobilien besitzt, die er vermietet, vermuten wir, dass er für die Mietwohnungen einen teuren Tarif gewählt hat und im Gegenzug von dem Stromanbieter für den eigenen Verbrauch (Wohnen + Unternehmen) einen günstigen Tarif erhält.

    Da vermuten Sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % falsch.


    Nessie's Vermutung halte ich garnicht mal für so abwegig.

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