Heizungsausfall, Vermieter reagiert nicht.Rechtsgrundlage?

  • Hallo,

    bei mir in der Wohnung ist der Heizboiler das Problem.Er schaltet sich aufgrund einer technischen Störung ständig aus, wobei auch die Störungsleuchte dauerhaft leuchtet. Der Boiler lässt sich erst nach mehrfachem Betätigen der manuellen Zündungstaste wieder einschalten.
    Öfters gab es auch einen Knall beim Betätigen der Zündungstaste, der sich anhört wie eine kleine Explosion.
    Die Störung kommt regelmäßig vor, morgens, mittags, abends und auch mitten in der Nacht.
    Da der Boiler dann nicht funktioniert, wird es innerhalb von Minuten sehr kalt in der Wohnung, da sie nicht gut isoliert ist.
    Der Techniker war bereits mehrfach da, aber es hat sich nichts geändert.Der Vermieter möchte auch keinen neuen Boiler bezahlen und schickt immer wieder den Techniker vorbei. Der Boiler ist übrigens über 25 Jahre alt.
    Ich habe versucht den Vermieter zu erreichen, er geht leider seit 1 Woche nicht dran, antwortet nicht auf die SMSn und ruft nicht zurück. Ich habe mittlerweile die erste Mahnung raus geschickt und habe den Vermieter drauf hingewiesen, dass ich bei Ausfall der Heizungsanlage eine Mietminderung von bis zu 70% vornehmen kann.
    Noch kam nichts.

    Meine Fragen:
    In welchen Abständen kann ich eine Mahnung bei Heizungsausfall senden?
    Ab wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
    Habe ich das Recht auf eine Mietminderung?

    Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten!

  • Der "Boiler" ist wohl eine Therme nehme ich mal an. Ansonsten würde bei Ausfall nicht die ganze Wohnung kalt bleiben sondern nur das Wasser.

    Mietminderung bei totalem Ausfall der Heizung in der Heizungsperiode ist natürlich Dein Recht.

    Aber davon wir die Hütte nicht warm.

    Zitat

    Der Techniker war bereits mehrfach da, aber es hat sich nichts geändert

    Was für ein "Techniker"?

    Zitat

    Er schaltet sich aufgrund einer technischen Störung ständig aus, wobei auch die Störungsleuchte dauerhaft leuchtet. Der Boiler lässt sich erst nach mehrfachem Betätigen der manuellen Zündungstaste wieder einschalten.

    Das läßt auf einen Defekt am Brenner schließen. Irgend wann geht auch die manuelle Zündung nicht mehr.

    Da muß ein Heizungsfachmann und nicht irgend ein Techniker ran.

    Vermieter nachweisbar auffordern das umgehend beheben zu lassen (innerhalb von max. 5 Werktagen).

    Ansonsten Ersatzvornahme.

    Heißt, selbst einen Fachmann bestellen, das Ding reparieren lassen und mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.


    Aber alles schön nachweisbar dem VM mitteilen.

    Also nix SMS oder E-Mail. Gute alte Post!

  • Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Ja es ist eine alte Kesseltherme von Junkers.

    Ich bin der Meinung der Techniker war ein Heizungsfachmann.

    Ich habe den Vermieter am 17.12.13 mehrmals angerufen und eine Sms gesendet,daraufhin habe ich ihm eine Mahnung am 19.12.13 per Post(Einschreiben) geschickt.Da ich aufgrund der schlechten Isolierung bzw. der von Außen eindringenden Kälte die Wohnung nicht mehr nutzen möchte, habe ich am 20.12.13 erstmal eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrags geschickt.

    Falls der Vermieter sich weiterhin nicht meldet, ab wann kann ich eine zweite Mahnung bzw. ab wann die fristlose Kündigung an den Vermieter schicken?

  • Zitat


    Falls der Vermieter sich weiterhin nicht meldet, ab wann kann ich eine zweite Mahnung bzw. ab wann die fristlose Kündigung an den Vermieter schicken?

    Zweite, Dritte und unendliche Mahnung immer. Dann Ersatzvornahme und mit der Miete verrechnen.

    Zitat

    daraufhin habe ich ihm eine Mahnung am 19.12.13 per Post(Einschreiben) geschickt.

    Wir haben heute den 21.12.


    Zitat

    Da ich aufgrund der schlechten Isolierung bzw. der von Außen eindringenden Kälte die Wohnung nicht mehr nutzen möchte,

    Nutzen möchten und können sind zwei völlig verschiedenen Sachen.

  • Ab wann wäre eine fristlose Kündigung möglich?


    Überhaupt nicht, bestenfalls jetzt "zum nächstmöglichen Termin" (31.03.2014).
    Bei Totalausfall der Heizung UND Untertemperaturen (quasi Unbenutzbarkeit der Mietsache) kann die Miete sogar bis zu 100% reduziert werden.
    "Mahnung" von Dir ist unglücklich formuliert, aber sei es drum. "Abmahnung" wäre treffender.
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Sachverhalt schildern, ebenso, was bisher wann geschah, und ihn auffordern, die Funktion der Heizungsanlage binnen einer Woche dauerhaft herzustellen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.

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