Wohne in ein Haus mit 41 Parteien und stellt sich heraus dass vor Jahren, die Benutzung des Kellers für die Mieter verboten wurde (und nur für die Mieter). Dieser Beschluss der Eigentümerversammlung wurde nicht in die Hausordnung reflektiert und ist in keiner der Mietverträge niedergeschrieben. Ferner, die Mieter zahlen die die Unkosten für das gesamte Haus (inkl. der Raum).
Ist dies rechtens? In einen Urteil des Amtsgerichts Menden (4C 407/06) wurde in ein ähnlichen Fall eine Mietminderung zugestimmt.
Wer weiss eine Antwort?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!