Liebe Modekatze,
"Mir geht es darum, bzw uns, was wir tun können im Mietrecht, damit der VM den Sachen nachgeht."
- Die "Sachen" könnten ausschliesslich Mängel an der Mietsache plus dem Zugang sein, welche die Nutzung einschränken UND die Ihr dem VM (nachweislich mit der Bitte um zeitnahe Behebung) mitgeteilt habt.
"Haustüre die nicht gemacht wird z.b. oder das Treppenhaus das halbfertig gemacht wurde."
- "gemacht" ist alla balla. Also genau beschreiben, was Sache ist und wie sie die Nutzbarkeit der Mietsache (so nennt sich eine Wohnung) einschränkt. Daraus könnte man evtl. eine Mietminderung konstruieren.
"Wie können wir uns richtig Verhalten, bzw was kann man tun, wenn ein VM teilweise sich überhaupt nicht auf Anfragen meldet"
- Es mag blöd klingen, aber: Habt Ihr mit dem VM eine vertragliche Vereinbarung, dass er sich bei Euch auf Anfragen zu melden hat?
"oder ggf. einem gewünschten Treffen mit allen Mietparteien zustimmt?"
- Es mag ebenfalls blöd klingen, aber: Habt Ihr mit dem VM eine vertragliche Vereinbarung, dass er Treffen zuzustimmen hat?