Beiträge von Berny

    Die Wohnung hatte ich komplett mit Laminat (außer im Bad) übernommen.
    Auf den Fotos, die ich bei der Besichtigung gemacht hatte, ist das auch deutlich zu erkennen.
    Desweiteren wurde keine Vereinbarung getroffen, dass ich das Laminat übernehme.


    Auch nicht, dass Du es bei Mietende ersatzlos zurücklassen kannst?
    Ansonsten bräuchtest Du zuverlässige Zeugen...
    Biete es doch kostenlos an.

    Kolinum:

    "Nichts Neues. WG und immer wieder und wieder Ärger."
    - Stimme zu.

    "Jeder der vormaligen WG ist gleichberechtigt."
    - Noch richtig.

    "Die Abrechnung hätte der Vermieter müssen jeden zustellen lassen müssen und Ihnen die Teilbeträge auszahlen sollen."
    - Vom Kauderwelsch einmal abgesehen, ist der Tenor falsch. Der VM muss nicht dem weggezogenen Mieter mit der BK-Abrechnung hinterher laufen. Einer der beiden früheren Mieter genügt. Den Rest müssten sie unter sich ausmachen, notfalls auf dem Klageweg.

    "Nehmen Sie einen Anwalt um den Vermieter in die Spur zu bringen. Ich glaube, Sie haben gute Karten."
    - Nein, sondern um Geld zu verbrennen.

    Mir ist aufgefallen, dass der Vermieter jeweils in der Heizungsabrechnung den Posten Betriebsstrom mit 5% abrechnet.
    Nur, die Heizungsanlage in unserem Zweifamilienhaus läuft genau so über meinen Stromzähler wie auch der Strom für die Beleuchtung im Hausflur und die Beleuchtung der Außenbeleuchtung.
    Nun kassiert der Vermieter also den Betriebsstrom für die Heizungsanlage, welchen er gar nicht bereit stellt, sondern den ich eh schon bezahle.


    Habe dies zur Kenntnis genommen.

    Datiert sind sie jeweils
    für 2010 -> 4.4.2011
    für 2011 -> 16.4.2012
    für 2012 -> 15.4.2013
    Zugestellt vermutlich 1-3 Tage danach, kann ich heute nicht mehr so genau sagen.


    Hmm, also too late.
    Und, für die Zukunft [Korinthenkackermodus]: Zugestellt wird durch etwas amtlich (nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz), zugegangen zählt bei von Privat oder durch Boten wenn es also in Deinen Verfügungsbereich (bspw. in'n Briefkasten, unter Wohnungstür geschoben) gelangt. Hier kann manchmal EIN Tag entscheidend sein.:eek:

    Liebe Modekatze,

    "Mir geht es darum, bzw uns, was wir tun können im Mietrecht, damit der VM den Sachen nachgeht."
    - Die "Sachen" könnten ausschliesslich Mängel an der Mietsache plus dem Zugang sein, welche die Nutzung einschränken UND die Ihr dem VM (nachweislich mit der Bitte um zeitnahe Behebung) mitgeteilt habt.

    "Haustüre die nicht gemacht wird z.b. oder das Treppenhaus das halbfertig gemacht wurde."
    - "gemacht" ist alla balla. Also genau beschreiben, was Sache ist und wie sie die Nutzbarkeit der Mietsache (so nennt sich eine Wohnung) einschränkt. Daraus könnte man evtl. eine Mietminderung konstruieren.

    "Wie können wir uns richtig Verhalten, bzw was kann man tun, wenn ein VM teilweise sich überhaupt nicht auf Anfragen meldet"
    - Es mag blöd klingen, aber: Habt Ihr mit dem VM eine vertragliche Vereinbarung, dass er sich bei Euch auf Anfragen zu melden hat?

    "oder ggf. einem gewünschten Treffen mit allen Mietparteien zustimmt?"
    - Es mag ebenfalls blöd klingen, aber: Habt Ihr mit dem VM eine vertragliche Vereinbarung, dass er Treffen zuzustimmen hat?

    DanWer:

    "Bezüglich weiteren Nebenkosten steht folgendes im Vertrag:
    § 3 Betriebs- und Nebenkosten
    (1) Der Untermieter hat neben der Grundmiete die anteiligen Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung zu tragen."
    - Ich kann bis jetzt nicht erkennen, dass "anteilig" irgendwo näher definiert ist.

    "Es wird vereinbart, dass der Untermieter sich zu 50% aus den Nebenkosten für Strom und Gas beteiligt. Dies betrifft insbesondere die Jahresabrechnung des Energieversorgers."
    - Damit dürfte klar sein, dass es sich nur hierum handelt.

    "Es heißt ich habe mich an den Betriebskosten zu beteiligen, wird jedoch nur auf Gas und Strom explizit eingegangen. Kann man da differenzieren, oder gilt die 50% Regelung auch für die restlichen Kosten?"
    - M.E. nicht.

    Hallo DanWer,

    "Es war im Mietvertrag festgelegt, dass wir uns die Nebenkosten 50/50 teilen ("Es wird vereinbart, dass der Untermieter sich zu 50% aus den Nebenkosten für Strom und Gas beteiligt"). Außerdem stand dort auch, dass ich die Kaution innerhalb von 3 Monaten zurück bekomme ("Wenn dem Hauptmieter kein fälliger Gegenanspruch aus dem Untermietverhältnis zusteht, ist der Kautionsbetrag einschließlich Zinsen nach Beendigung des Untermietverhältnisses und Auszug des Untermieters innerhalb von 3 Monaten laut § 6 Abs. 2 zurückzuzahlen. "). Diese drei Monate enden am 31.04."
    - Besser 30.04.? OK.

    "Der Vermieter verweist darauf, dass die Abrechnung der Stadtwerke erst im Juni/Juli kommt und verwehrt daher die Rückzahlung der Kaution"
    - Soweit richtig.

    "Kann ich auf eine Teilrückzahlung der Kaution bestehen?"
    - Ja, kannst Du in der Höhe, die durch eine evtl. zu erwartende Nachzahlung nicht angetastet werden würde. Voraussetzung, dass keine (evt. versteckte) Schäden an der Mietsache existieren.

    "Muss ich außer den genannten Strom und Gas Nebenkosten auch Teile weiterer Nebenkosten tragen?"
    - Kommt auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.

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