Ich habe ein Zimmer für 6 Monate untergemietet und dafür eine Kaution von 3 Monatsmieten bezahlt. Es war im Mietvertrag festgelegt, dass wir uns die Nebenkosten 50/50 teilen ("Es wird vereinbart, dass der Untermieter sich zu 50% aus den Nebenkosten für Strom und Gas beteiligt"). Außerdem stand dort auch, dass ich die Kaution innerhalb von 3 Monaten zurück bekomme ("Wenn dem Hauptmieter kein fälliger Gegenanspruch aus dem Untermietverhältnis zusteht, ist der Kautionsbetrag einschließlich Zinsen nach Beendigung des Untermietverhältnisses und Auszug des Untermieters innerhalb von 3 Monaten laut § 6 Abs. 2 zurückzuzahlen. "). Diese drei Monate enden am 31.04.
Der Vermieter verweist darauf, dass die Abrechnung der Stadtwerke erst im Juni/Juli kommt und verwehrt daher die Rückzahlung der Kaution (Höhe der Kaution: 3*330€, wobei 330€ = 240€ Kaltmiete + 90€ Nebenkostenpauschale). Kann ich auf eine Teilrückzahlung der Kaution bestehen? Muss ich außer den genannten Strom und Gas Nebenkosten auch Teile weiterer Nebenkosten tragen? Ich bin mit dem Vermieter sehr unzufrieden gewesen und daher nicht gewillt ihm entgegen zu kommen. Daher auch die Frage hier.
Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen!