Beiträge von Berny

    kawarx,

    "habe ein Problem."
    - Nee, zwei.

    "Meine Ex- Freundin wollte zum 1.5. ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung.
    Sie hat eine neue Wohnung gefunden und einen Mietvertrag für den 1.5. unterschrieben."
    - Steht die Ex noch zusammen mit Dir im MV?

    "Nun kam kurz vorm Tag X die Hiobsbotschaft, dass in der neuen Wohnung ein Wasserschaden entstanden ist. ..."
    - Es ist Angelegenheit ihres VM, die Mietsache gem. § 535 BGB termingerecht im entsprechenden Zustand zur Verfügung zu stellen. Sonst könnte er sich u.U. schadenersatzpflichtig machen.

    "Müsste der Vermieter nicht auch noch für auftretende Folgekosten aufkommen, geplanter Umzug, jetzige Unterkunft der Ex bzw muss ich sie nun ja noch weiter aushalten und sie will mir keine Miete zahlen. Ihre ganzen Klamotten stehen ja nun noch in meiner Wohnung rum und das sind nicht wenige :( "
    - Dies sollte Dir/Euch ein auf Mietrecht spezialisierter RA beantworten. (Ist bei Dir (k)ein guter Wille vorhanden...?)

    "Normalerweise kündigt man ja eine Wohnung und zieht in die nächste Wohnung, so dass wenn dann Komplikationen auftreten auch weitere Folgen wie Hotel etc übernommen werden müssten."
    - Wer weiss...

    "Meine Ex denkt, dass ihr ohne Haftplichtversicherung nix zusteht, aber da sie ja nix für die Umstände kann muss doch von anderer Stelle Entschädigfung erfolgen oder?"
    - Lass' sie denken was sie will. Das wäre sowieso Bürgerliches (Versicherungs-) Recht, kein Mietrecht.

    "Hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will und könnt mir ein paar Hilfestellungen geben."
    - Versuch(t)e es doch mal mit Goodwill...:)

    xamogela:

    "ich habe ein unmöbliertes Zimmer in der Wohnung einer Freundin gemietet. Wir haben keinen schriftlichen [Unter]mietvertrag abgeschlossen. Die Vereinbarung ist, dass ich keine Kaution bezahle aber mehr Miete. Ich soll 320 Euro zahlen."
    - Soweit klar.

    "Sie hat gesagt, dass ich das größte Zimmer der Wohnung haben kann und dass ich nichts für Reaparaturen vor dem Einzug bezahlen sollte. Einige Tage vor dem Einzug habe ich erfahren, dass ihr Freund mit uns in der Wohnung leben wird, ohne Miete zu bezahlen, dass ich das kleinste Zimmer haben könnte und noch 400 Euro für Reparaturen bezahlen soll, da sie kein Geld mehr hat und die Wohnung nicht bewohnbar ist."
    - Merkst Du nicht, wohin das hinauslaufen wird???

    "Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll."
    - Ich kann Dir nur sagen, was ich an Deiner Stelle machen würde, von der Idiotie des bis jetzt Vereinbarten einmal ganz abgesehen: Per Einwurfeinschreiben den Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin (das wäre dann der 30.09.) kündigen.

    MaikWms:

    "ich musste meine Wohnungstür aufbrechen,"
    - Stand Kill Roy hinter Dir mit einer Waffe?

    "das bedeutet ich muss die Kosten selbst tragen."
    - Nicht zwangsweise.

    "Die Vermietungsfirma sagt ich soll den Schaden beheben damit eine Abnahme erfolgen kann.
    Muss sich der Vermieter vorher einen Einblick verschaffen?"
    - Ta, wer denn nun?

    Der falsche Vermieter hat gar keinen Anspruch auf eine Mietzahlung und hält die Kaution wegen seinen Sachen zurück.
    Ich habe ihm jetzt noch eine Frist bis Ende Woche gesetzt, mir die Kaution auszuzahlen. Ansonsten werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.


    Der RA wird Dich darüber belehren, dass Du Ansprüche ausschliesslich ggü Deinem VM hast, nicht jedoch ggü dessen VM.

    Anscheinend wurde hier aber nicht das komplette Haus und vielleicht auch nicht das komplette Grundstück gemietet. Warum sonst sollte z.B. die Garten- und Waschküchenmitbenutzung im Mietvertrag vereinbart sein?
    Dass es hier Einschränkungen geben könnte, wird auch nicht vom Umstand, Alleinmieter zu sein, automatisch ausgeschlossen.


    Genauso isses. Der Fragesteller sollte mit seinem MV, Grundstücksskizze und evtl. Fotos mal zu einem Fachanwalt gehen, welcher auch evtl. Spitzfindigkeiten entdecken könnte.

    Hallo Uri123,

    "Ich würde anfangs von den Stadtwerkem eingestuft auf 41€ im Monat. Ich lebe alleine, gehe einer Vollzeitstelle nach, habe Energiesparlampen, Kühlschrank und extra einen neuen kleinen Gefrierschrank. Den Fernseher mache ich immer über eine Steckdosenleiste aus. Nun habe ich eine Fette Stromnachzahlung von 170€ zu berappen. Wie ich aber von meiner Nachbarin erfahren habe, hat sie ähnlich viel verbraucht (zwei Personen)...."
    - Soweit das, was mietrechtlich weniger interessant ist.

    "Dann habe ich Nachforschungen gemacht und festgestellt, dass von meinem Stromzähler zwei Trockenräume mit Licht und Steckdosen versorgt werden.
    Der Vermieter nutzt darüber hinaus einen Raum, den er zu einer Wohnung umbaut und dementsprechend auch hin und wieder elektronisches Werkzeug benutzt."
    - Endlich Fakten: Du hast also festgestellt, dass über Deinen Zähler andere nicht zu Deiner Mietsache gehörige Räume mitversorgt werden. Dies ist ein Mangel, den der VM gem. § 535 BGB zu beseitigen hat. Das würde ich mit 14 Tage Fristsetzung per Einwurfeinschreiben von ihm einfordern, um Mietminderungen zu vermeiden.

    "Mein Herd soll wohl erst 5 Jahre alt sein, sieht aber aus wie 20 Jahre und läuft nach dem Betrieb noch locker 15 Minuten nach."
    - Ist er lt. MV mitvermietet? Wie er aussieht, ist egal. Du könntest ihn ja auch mal säubern. Meiner wurde übrigens über 40 Jahre alt, bevor er wg. Umzugs weichen musste, er arbeitet übrigens heute in Polen weiter.

    "was kann ich tun, wegen meiner Nachzahlung für Strom?"
    - Den Strom an Deinen Versorger zahlen.

    "Muss mein Vermieter das bezahlen, wegen der zwei besagten Räume und wie kann ich das bewirken?"
    - Den Beweis erbringen und evtl. Schadenersatz fordern. Evtl. Anwalt und Gutachter einschalten. Dein Prozessrisiko liegt dabei jedoch im vierstelligen Eurobereich...

    "Dann besitze ich nur zwei Schlüssel."
    - Schaue in Deinen Mietvertrag und das Übergabeprotokoll.

    "Ich habe gehört, dass ich drei haben muss."
    - Quatsch. Niemand hält Dich davon ab, den Schliesszylinder auszutauschen und bei Mietende wieder zurückzutauschen.

    Verdammt berny! Du scheinst mir technisch überlegen zu sein... Ich muss den Panzer noch von meinem Chauffeur fahren lassen:cool:


    Müsstest Du aber eigentlich auch können: Der hat Automatikgetriebe, das Bremspedal so gross wie eine Bratpfanne...:o

    Hope77:

    "Nun haben wir in den 8 Jahren die wir hier wohnen, viel am/Im Haus geändert.
    Z.b. haben wir Zimmertüren ausgetauscht, da die alten sehr schäbig aussahen.
    (die alten kamen in den Keller, welcher aber abgesoffen ist, und die Türen (nach Rücksprache mit der Hausverwaltung) entsorgt wurden.)"
    - Ich schätze, dass die von Euch eingebauten Türen nun zur Mietsache gehören.

    "Ausserdem haben wir im Badezimmer sämtliche Amaturen ausgetauscht ( originale wurden aufbewart)
    Waschbecken wurde auch ausgetauscht, ebenso die Toiletten.
    Ausserdem haben wir das gesammte Grundstück eingezäunt (auf unsere kosten)
    Ebenso wie eine Terasse gebaut, inklusieve Pflastersteine, da vorher nur eine Betonsteinplatten Fläche als Terrasse diente."
    - Das könnt Ihr ja alles auf Eure Kosten wieder rückbauen...

    "Nun fragte ich den Markler, ob man den Käufintressenten sagen muss, was NICHT zum Haus gehört,
    und er meinte, das wenn sie es Kaufen, es "Kaufen wie gesehen" eintreten würde, das heisst das alles was wir ein/an/umgebaut haben dann den neuen Käufern gehören würde..."
    - Es liegt an Euch, vor dem Hausverkauf wieder zurückzubauen und den Eigentümer zu informieren.

    "Ist das rechtens??"
    - Das kann nur ein Gericht beantworten.

    "sollte es zum Verkauf kommen, was ist dann wenn wir nach ablauf der Frist nichts neues haben?"
    - Wenn Ihr dann gezwungenermassen drinnen bleibt, müsste der neue Eigentümer=Vermieter Euch 'rausklagen.

    Mist... an die hab ich gar nicht gedacht... war gerade damit beschäftigt meinen Leopard 2 Panzer zu putzen, um mit dem dann ignorante falschparkende Mieter zu belehren :cool:


    So faul, wie Du nun mal bist, lässt Du Deinem Leo2 die Zielkoordinaten per Drohne mitteilen... Schande!!:cool:

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