Stromklau und Stromnachzahlung

  • Guten Abend.
    Ich bin seit Januar 2013 Mieter in einem Mehrfamilienhaus.
    Es geht in der Hauptsache um Stromklau.

    Ich würde anfangs von den Stadtwerkem eingestuft auf 41€ im Monat. Ich lebe alleine, gehe einer Vollzeitstelle nach, habe Energiesparlampen, Kühlschrank und extra einen neuen kleinen Gefrierschrank. Also nichts besonderes was viel Strom verbraucht. Den Fernseher mache ich immer über eine Steckdosenleiste aus.

    Nun habe ich eine Fette Stromnachzahlung von 170€ zu berappen. Wie ich aber von meiner Nachbarin erfahren habe, hat sie ähnlich viel verbraucht (zwei Personen). Mir kam das sonderbar vor, dass ich bei gleichem Verbrauch, gleich 15 € im Monat mehr bezahlen darf. Dann habe ich Nachforschungen gemacht und festgestellt, dass von meinem Stromzähler zwei Trockenräume mit Licht und Steckdosen versorgt werden. Die beiden Räume sind aber von allen 6 Mietparteien nutzbar. Ich kann natürlich nicht kontrollieren, wann und wer, wie oft im Monat diese Räume Nutzen und wie oft sie Licht anmachen und die Steckdosen benutzen. Der Vermieter nutzt darüber hinaus einen Raum, den er zu einer Wohnung umbaut und dementsprechend auch hin und wieder elektronisches Werkzeug benutzt. Passiert aber recht selten, wie ich es halt mitbekomme. Da ich im Dreischichtbetrieb arbeite, kann ich dies hier auch nicht kontrollieren.
    Mein Herd soll wohl erst 5 Jahre alt sein, sieht aber aus wie 20 Jahre und läuft nach dem Betrieb noch locker 15 Minuten nach. Ich denke, dass der Herd ne Menge Strom schlucke. Kann ich einen neuen Verlangen unter diesen Umständen?
    Ich hatte mit dem Vermieter schon einige Dispute die durch sein Desinteresse auf Mängelbeseitigung im Sande Verläufen sind.

    Nun meine Frage, was kann ich tun, wegen meiner Nachzahlung für Strom? Muss mein Vermieter das bezahlen, wegen der zwei besagten Räume und wie kann ich das bewirken?

    Dann besitze ich nur zwei Schlüssel. Ich habe gehört, dass ich drei haben muss. Dass heißt, das mein Vermieter wohl den dritten haben muss. Er wird mir den aber kaum rausgeben.
    MfG
    Uri
    :confused:


  • Dann habe ich Nachforschungen gemacht und festgestellt, dass von meinem Stromzähler zwei Trockenräume mit Licht und Steckdosen versorgt werden.


    Dann entfernen Sie die Sicherungen, wenn Sie keinen Strom nutzen. (Achtung: Ihr Kühlschrank).
    Dann werden wahrscheinlich bald Leute vor ihrer Tür stehen und Sie haben damit einen Beweiß und keine blose Vermutung.

    Zitat

    Mein Herd soll wohl erst 5 Jahre alt sein, sieht aber aus wie 20 Jahre und läuft nach dem Betrieb noch locker 15 Minuten nach. Ich denke, dass der Herd ne Menge Strom schlucke. Kann ich einen neuen Verlangen unter diesen Umständen?

    Auch hier gilt eine Beweißführung. Kann aber von hier niemand beurteilen. Fachmann überprüfen lassen.

    Zitat

    Nun meine Frage, was kann ich tun, wegen meiner Nachzahlung für Strom? Muss mein Vermieter das bezahlen, wegen der zwei besagten Räume und wie kann ich das bewirken?


    Eine Nachzahlung garnicht. Sie müssten dann schon den Schaden konkret beziffern und nicht vermuten.

    Zitat

    Dann besitze ich nur zwei Schlüssel. Ich habe gehört, dass ich drei haben muss. Dass heißt, das mein Vermieter wohl den dritten haben muss. Er wird mir den aber kaum rausgeben.

    Wenn Sie das nicht beweisen können und Sie das im Mietvertrag so akzeptiert haben; keine Chance!
    Warum sollte er das auch freiwillig tun um sich dann von Ihnen ans Bein pinkeln lassen

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (11. Juni 2014 um 19:26)

  • Hallo Uri123,

    "Ich würde anfangs von den Stadtwerkem eingestuft auf 41€ im Monat. Ich lebe alleine, gehe einer Vollzeitstelle nach, habe Energiesparlampen, Kühlschrank und extra einen neuen kleinen Gefrierschrank. Den Fernseher mache ich immer über eine Steckdosenleiste aus. Nun habe ich eine Fette Stromnachzahlung von 170€ zu berappen. Wie ich aber von meiner Nachbarin erfahren habe, hat sie ähnlich viel verbraucht (zwei Personen)...."
    - Soweit das, was mietrechtlich weniger interessant ist.

    "Dann habe ich Nachforschungen gemacht und festgestellt, dass von meinem Stromzähler zwei Trockenräume mit Licht und Steckdosen versorgt werden.
    Der Vermieter nutzt darüber hinaus einen Raum, den er zu einer Wohnung umbaut und dementsprechend auch hin und wieder elektronisches Werkzeug benutzt."
    - Endlich Fakten: Du hast also festgestellt, dass über Deinen Zähler andere nicht zu Deiner Mietsache gehörige Räume mitversorgt werden. Dies ist ein Mangel, den der VM gem. § 535 BGB zu beseitigen hat. Das würde ich mit 14 Tage Fristsetzung per Einwurfeinschreiben von ihm einfordern, um Mietminderungen zu vermeiden.

    "Mein Herd soll wohl erst 5 Jahre alt sein, sieht aber aus wie 20 Jahre und läuft nach dem Betrieb noch locker 15 Minuten nach."
    - Ist er lt. MV mitvermietet? Wie er aussieht, ist egal. Du könntest ihn ja auch mal säubern. Meiner wurde übrigens über 40 Jahre alt, bevor er wg. Umzugs weichen musste, er arbeitet übrigens heute in Polen weiter.

    "was kann ich tun, wegen meiner Nachzahlung für Strom?"
    - Den Strom an Deinen Versorger zahlen.

    "Muss mein Vermieter das bezahlen, wegen der zwei besagten Räume und wie kann ich das bewirken?"
    - Den Beweis erbringen und evtl. Schadenersatz fordern. Evtl. Anwalt und Gutachter einschalten. Dein Prozessrisiko liegt dabei jedoch im vierstelligen Eurobereich...

    "Dann besitze ich nur zwei Schlüssel."
    - Schaue in Deinen Mietvertrag und das Übergabeprotokoll.

    "Ich habe gehört, dass ich drei haben muss."
    - Quatsch. Niemand hält Dich davon ab, den Schliesszylinder auszutauschen und bei Mietende wieder zurückzutauschen.

  • Dann entfernen Sie die Sicherungen, wenn Sie keinen Strom nutzen. (Achtung: Ihr Kühlschrank).
    Dann werden wahrscheinlich bald Leute vor ihrer Tür stehen und Sie haben damit einen Beweiß und keine blose Vermutung.
    +++++ ich habe nur drei Sicherungen. Die besagten Räume sind nicht extra abgesichert. Weil, wenn ich alle Sicherungen schließe, haben besagte Räume keinen Strom. Das reicht als Beweis++++++


    Eine Nachzahlung garnicht. Sie müssten dann schon den Schaden konkret beziffern und nicht vermuten.
    ++++++ ist keine Vermutung sondern Tatsache+++++++


    +++++ ich habe nur drei Sicherungen. Die besagten Räume sind nicht extra abgesichert. Weil, wenn ich alle Sicherungen schließe, haben besagte Räume keinen Strom. Das reicht als Beweis++++++

    ++++++ ist keine Vermutung sondern Tatsache+++++++

  • Also den Herd habe ich gereinigt aber stellenweise war bereits mit Einzug total versifft.
    Die Schlüsselübergabe fand abends ohne Beleuchtung und mit Taschenlampe statt. Ich weiß, schön Blöd. Aber im Nachhinein kam noch mehr ans Tageslicht. Jedenfalls war der Vermieter so begeistert vom Zustand der Wohnung, dass er meinem Vormieter direkt seine volle Kaution ausgehändigt hat.
    Im Mietvertrag steht der Herd jedenfalls nicht mit drin und ob der in den Nebenkosten mit drin steht, weiß ich nicht, habe keine Abrechnung. Und ne Abrechnung hat er mir zugesagt aber schon seit sechs Monaten und sehr Störrisch.

    Macht ein Mieterverein Sinn? Weil mein Vermieter ist ein unangenehmer Zeitgenosse. Und auf Fragen hat er immer eine Antwort in seinem Interesse.

    Ja, Schlüssel IST so ein Thema. Mein Schlüssel passt zum Hauseingang, zur Wohnungstür, zum Trockenräume und sogar zur Kellertür. Also Zylinder wechseln geht nur für die Wohnungstür. Da ich aber noch einen dritten Schlüssel brauche bringt mir das nichts! Ich wollte mir bei Mister Minit einen Schlüssen nachmachen aber das darf nur der Vermieter. Mister Minit wunderte sich nur, weil mir gesetzlich drei Schlüssel zustehen. Hat wohl was mit Versicherung, zB bei Einbruch zu tun. Kann ich nicht beweisen wo der dritte Schlüssel IST habe ich Pech gehabt.

  • +++++ ich habe nur drei Sicherungen. Die besagten Räume sind nicht extra abgesichert. Weil, wenn ich alle Sicherungen schließe, haben besagte Räume keinen Strom. Das reicht als Beweis++++++


    Das beweist, dass Dein Anschluss die Räume versorgt, aber genau genommen nicht, dass andere Mieter dort auch Strom verbrauchen. Wenn aber Leute vor Deiner Tür stehen sollten, um zu berichten, dass ihr Trockner nicht funktioniert, dann hättest Du einen Anhaltspunkt mehr auf der Liste, wer dort was an Stromverbrauchern benutzt.

    So jedenfalls hatte ich Kolinums Antwort interpretiert.

    Damit direkt zusammen hängt ja die Höhe des Geldes, dass Du einfordern könntest, wenn Du überhaupt auch erstmal ein paar Belege dafür hättest, dass tatsächlich die beiden Trockenräume die Quelle Deiner erhöhten Stromkosten sind.
    Ob und welches Geld Du am Ende einfordern kannst und erstattet bekommst, wird wohl dann eher vom Verhandlungsgeschick abhängen, denn eine fixe Summe kann ja niemand beziffern.

    Für die Zukunft würde ich aber jetzt den Vermieter deutlich auffordern, die Stromverteilung ändern zu lassen. Falls ein Umschwenken der Installation auf einen Gemeinschaftsanschluss nicht möglich oder partout nicht gewollt ist, würde ich ihm den Vorschlag machen und gleichzeitig mein Einverständnis dafür erklären, in die Zuführung(en) zu den Räumen geeichte Zwischenzähler installieren zu lassen, deren Werte Dir in der Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben und als Allgemeinstrom für Alle abgerechnet werden.

  • ... würde ich aber jetzt den Vermieter deutlich auffordern, die Stromverteilung ändern zu lassen. Falls ein Umschwenken der Installation auf einen Gemeinschaftsanschluss nicht möglich oder partout nicht gewollt ist, würde ich ihm den Vorschlag machen und gleichzeitig mein Einverständnis dafür erklären, in die Zuführung(en) zu den Räumen geeichte Zwischenzähler installieren zu lassen, deren Werte Dir in der Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben und als Allgemeinstrom für Alle abgerechnet werden.


    Oh Mann, komplizierter geht es nicht...? Der Mieter hat den VM mit Fristsetzung aufzufordern, ordnungsgemässe Zustände herzustellen. Wie er das macht, ist seine Sache.

  • Oh Mann, komplizierter geht es nicht...? Der Mieter hat den VM mit Fristsetzung aufzufordern, ordnungsgemässe Zustände herzustellen. Wie er das macht, ist seine Sache.


    In Befehlsform auszudrücken, was der Mieter angeblich zu tun hat, halte ich für bedenklich.

    Nichtsdestotrotz ist es ja richtig was Du meinst und es widerspricht ja nicht meinen Ausführungen. Denn ich habe lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt, die ich gehen würde, [Zitat:] "falls ein Umschwenken der Installation auf einen Gemeinschaftsanschluss nicht möglich oder partout nicht gewollt ist".

    Einen störrischen Vermieter darf man auch mal etwas locken und ihm mit Lösungsvorschlägen entgegenkommen, in der Hoffnung, dass er die dann vielleicht auch zügig umsetzt. Alternativ wartet man im schlimmsten Fall jahrelang auf ein Gerichtsurteil und der eigene Strom fließt solange weiterhin in anderer Leute Waschmaschinen.

  • In Befehlsform auszudrücken, was der Mieter angeblich zu tun hat, halte ich für bedenklich.


    Haste recht - der Kasten Bier geht auf mich.:o

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!