Einvernehmliche vorzeitige Kündigung?

  • Ich habe meinem Vermieter am 3. Juni eine Kündigung zukommen lassen. Einzugstermin wäre erst der 1. Juli gewesen.
    Ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist (zum Ablauf des Monats). Der frühstmögliche fristgerechte Kündigungstermin wäre somit der 31. August. Ich habe noch keine Kaution bezahlt oder Schlüssel erhalten.

    Wenn mein Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung für 1 August sendet wäre das rechtlich gültig?
    Gibt es andere Möglichkeiten nicht für Juli bzw v.a. für August nicht mehr zahlen zu müssen?

  • Zitat

    Wenn mein Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung für 1 August sendet wäre das rechtlich gültig?

    Das wäre dann ein Auflösungsangebot.

    Mal davon abgesehen muß der Vermieter den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen.

    Zitat

    Gibt es andere Möglichkeiten nicht für Juli bzw v.a. für August nicht mehr zahlen zu müssen?

    Auflösungsvertrag. Anspruch darauf hast Du aber nicht.

    Nachmieter vorschlagen und hoffen das der VM einen davon akzeptiert und mit ihm zum 1.7. oder 1.8. einen Mietvertrag abschließt.

  • Ich habe meinem Vermieter am 3. Juni eine Kündigung zukommen lassen. Einzugstermin wäre erst der 1. Juli gewesen.
    Ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist (zum Ablauf des Monats). Der frühstmögliche fristgerechte Kündigungstermin wäre somit der 31. August. Ich habe noch keine Kaution bezahlt oder Schlüssel erhalten.

    Das wäre somit korrekt. Den Schlüssel dürfen Sie natürlich erst am 1.Juli bekommen.
    Vielleicht haben Sie Glück und es wird zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein neuer Mieter gefunden und Sie könnten Miete sparen.
    Fordern Sie also, sofern keine Reaktion des Vermieters erfolgen sollte, am 1. Juli die Schlüssel.
    Kaution müssten Sie auch erst zu Mietbeginn zahlen.

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