Mündliche Absprache mit VORVermieter

  • Hallo Zusammen,

    bevor ich mit meiner neuen Vermieterin auf Konfrontationskurs gehe, wollte ich hier kurz eine Frage stellen.

    Meine Mietwohnung besitzt keinen Keller. Vor meinem Einzug, hat mir meine verstorbene Vermieterin, mündlich zugesichert, einen kleinen Abstellraum benutzen zu dürfen. Den Schlüssel zu dem Abstellraum, hat mir meine Vermietern damals ausgehändigt und seit meinem Einzug, stehen auch einige Sachen, die ich nicht in der Wohnung lagern kann, in diesem Raum. Jetzt nach 2 Jahren ist meine Vermietern leider gestorben und das komplette Haus wurde von den Erben verkauft.
    Die neue Vermietern hatte mich vor einigen Wochen auf diesen Raum angesprochen und ich sagte Ihr, dass mir der Raum von der Vorvermietern zur Verfügung gestellt wurde, da meine Wohnung keinen Keller hat. Ich sagte Ihr aber auch, dass ich gerne etwas Platz mache, falls Sie den Raum auch benutzen möchte.

    Jetzt kam vor ein paar Tagen ein Schreiben von meiner neuen Vermietern, mit der Bitte den Raum auszuräumen, da dieser nicht Bestandteil des Mietvertrags ist.

    Meine Frage wäre jetzt, wie soll ich darauf reagieren? Gilt die mündliche Absprache (ist ja offensichtlich) zwischen mir und meiner Vorvermietern auch für meine neue Vermieterin?

    Danke schon mal.

    Lg
    Kian

  • Zitat

    Meine Frage wäre jetzt, wie soll ich darauf reagieren?

    Keller ausräumen.

    Zitat

    Gilt die mündliche Absprache (ist ja offensichtlich) zwischen mir und meiner Vorvermietern auch für meine neue Vermieterin?

    Nein. Zwischen Dir und der neuen Vermieterin gilt ausschließlich was im Vertrag steht.

    So nebenbei, ist es ein 2FH und die neue Vermieterin wohnt auch dort oder beabsichtigt dort einzuziehen?

  • Hm....das ist jetzt natürlich doof. Aber ok.

    Das Haus war mal ein 1FH. Nachdem die Kinder dann irgendwann ausgezogen sind, wurde aus einem Teil des 1. Stocks zwei zusätzliche Wohnungen gebaut. Also 3 Einheiten insgesamt. Die neue Vermietern möchte die "Hauptwohnung" erstmal befristet vermieten und dann irgendwann einziehen. Meine und die andere Mietwohnung sollen vermietet werden bzw. bleiben.

    Lg

  • Jetzt kam vor ein paar Tagen ein Schreiben von meiner neuen Vermietern, mit der Bitte den Raum auszuräumen, da dieser nicht Bestandteil des Mietvertrags ist.


    Ich würde sie mal fragen, ob dies der einzige bzw. eigentliche Grund ist.

  • Als sie mich vor einigen Wochen auf den Raum angesprochen hat, sagte Sie, der Raum wäre für die Gartengeräte des neuen Mieters gedacht. Ich hatte ihr auch den Vorschlag unterbreitet, den Raum gemeinsam zu nutzen. Da meinte Sie nur, mal sehen.

    Aber ich möchte jetzt auch nicht wegen einem Abstellraum, Diskussionen mit Ihr anfangen. Wie ja gesagt wurde, ist Sie im Recht.

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