Beiträge von Berny

    Peacebringer,

    selbstverfreilich darfst Du jederzeit den Schliesszylinder Deiner Wohnungseingangstür auswechseln. Rücktausch bei Mietende sollte wohl klar sein.
    Gute findest Du bspw. hier: http://www.amazon.de/gp/*******/B004W47AEE?psc=1&redirect=true&ref_=oh_aui_detailpage_o02_s00
    Falls der Link nicht klappt, suchste bei Am..on unter "PROFILZYLINDER E C 550 5SCHL. 30/35KT".

    Und damit das Einbrechen erschwert wird, noch einen Schutzbeschlag: http://www.amazon.de/ABUS-210327-Sc…_bxgy_diy_img_y
    ... haben alle meinen Mietwohnungen.

    Und wenn der Elektriker morgen bei ihm vorbeikommt schickt er ihn eben noch bei mir vorbei :)


    Nicht vorbei, sondern zu Dir hin schicken :rolleyes: . Und Du lässt ihn bitte nicht eher gehen, bis er in Deinem Beisein SÄMTLICHE Steckdosen (incl. Schutzleiter!!) überprüft hat.
    Anschliessend wirst Du uns dann sicherlich informieren.

    das letzte update für heute, super klasse Post bekommen heute vom Vermieter, meine Anwältin hat ihn ja angeschrieben per Post und und per FAX, und was ist das was Passiert ist, er hat uns den Mietvertrag gekündigt zum 31.1.2015
    Sorry zum kotzen.


    Eher zum Bedauern. Welche Begründung?

    ich wollte ja an sich nur sicher gehen, dass wir definitiv im Recht sind und die Zustimmung nicht geben müssen.


    Definiziv im Recht seid Ihr erst, wenn ein Gericht definitiv rechtsgültig entschieden hat.

    Unsere Vermietergesellschaft schickte uns einen Brief bzgl. einer Mietanpassung. Dagegen ist an sich auch nichts zu sagen, aber sie wollen wie von 293 € auf 409,69 € erhöhen. Das entspricht einer Erhöhung um 39,83 %. Das halten sie in dem Schreiben auch fest. Allerdings schreiben sie im Einleitungstext selbst, dass die Kappungsgrenze bei 20 % liegt und dass diese nicht überschritten wird.


    Auf diesen verspäteten Aprilscherz würde ich garnicht reagieren. Ausserdem haben sie Euch lediglich einen Brief geschickt, jedoch kein Mieterhöhungsverlangen(?).

    Hallo Honigsuppe,

    wie bereits meine Vorredner schreiben, besteht für Euch kein Grund zur Sorge - im Gegenteil: ich würde die Auftritte der VM-Gattin protokollieren nach dem 7W-Motto: Wer hat Was Wann gemacht, Wie Wirkte es sich aus, Wer War Zeuge?
    Aufgrund dieses Verhaltens kannst auch Du (schriftlich nachweislich) abmahnen. Ob eine Anzeige was bringt, wage ich zu bezweifeln, Du müsstest es jedoch beweisen können, damit sie den Spiesss nicht umdrehen kann.

    Der Vermieter braucht einen Rechtsgrund oder eine vertragliche Vereinbarung, in der hervorgeht, dass du für das Entfernen der Einbauten zuständig bist.


    Richtig, und da würden Blicke in MV + ÜP hilfreich sein.
    Der VM kann Dir viel "auftragen"...:o

    Hallo freakin,

    "da ich kein neues Thema eröffnen kann, stelle ich mal meine Frage hier:"
    - Aufgrund eines Softwareproblems...

    "Es geht um die Heizkostenabrechnung...."
    - Klar, auch hier müsste zwingend eine Vorabtrennung erfolgen.

    "Derzeit wird ein 40-60 % Schlüssel angewendet, aber ich weiß nicht, ob das so richtig sein kann. Würde ich einen 50-50 Schlüssel anwenden, wäre meine letzte NK um ca 50 € günstiger....."
    - Hier wäre sogar zu Deinem Leidwesen zu überprüfen, ob nicht folgende Regelung der Heizkostenverordnung anzuwenden wäre:
    "§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
    (1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen."

    "Da es unterschiede gibt, was Mischgebäude wie in oben genanntem Fall angeht, ist meine Frage, wie es in so einem Fall aussieht. Kann mir da jemand helfen?"
    - Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte.

    Noch nicht, ich würde halt antworten und fragen was das für Kosten sein sollen. Ich habe die Miete per Lastschrift einziehen lassen und bis zum Schluss gezahlt. ich kann mir nur vorstellen, dass es eine Nebenkostenabrrechnung sein kann, ich habe aber nie eine Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011 bekommen. Wollte mich erstmal schlau machen zur Not mal zum Anwalt gehen und den Fragen. Ich habe ne Rechtsschutz wo ich mich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen kann.


    Tipp: Mache es doch nicht soo kompliziert!
    Ich würde in einem Satz antworten: "Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage und die Höhe Ihrer Forderung mit."

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