Hallo freakin,
"da ich kein neues Thema eröffnen kann, stelle ich mal meine Frage hier:"
- Aufgrund eines Softwareproblems...
"Es geht um die Heizkostenabrechnung...."
- Klar, auch hier müsste zwingend eine Vorabtrennung erfolgen.
"Derzeit wird ein 40-60 % Schlüssel angewendet, aber ich weiß nicht, ob das so richtig sein kann. Würde ich einen 50-50 Schlüssel anwenden, wäre meine letzte NK um ca 50 € günstiger....."
- Hier wäre sogar zu Deinem Leidwesen zu überprüfen, ob nicht folgende Regelung der Heizkostenverordnung anzuwenden wäre:
"§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen."
"Da es unterschiede gibt, was Mischgebäude wie in oben genanntem Fall angeht, ist meine Frage, wie es in so einem Fall aussieht. Kann mir da jemand helfen?"
- Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte.