Abmahnung wegen lauten Räusperns, Schleim hochziehen und Ausspucken

  • Hallo liebes Forum,

    mein Mann und ich unterstützen einen 78-jährigen Nachbarn von uns, der sehr schlecht sieht und sonst keine Hilfe hat (Einkaufen, Begleitung bei Arztbesuchen, etc.). Wir machen dies unentgeltlich.

    Nun hat er eine Abmahnung seines Vermieters erhalten, weil er angeblich "die gesamte Mietgemeinschaft durch starke und eklige Geräuschentwicklungen" (siehe Titel) belästigt. Er wohnt in einer Zweizimmer-Wohnung in einer Reihe von mehreren dieser Wohnungen.
    Es stimmt, dass Herr B. starker Raucher ist und auch oft husten muss, vielleicht auch wohl mal ausspuckt. Aber ist das ein Grund, ihm eine Abmahnung zu schicken und bei weiterem Fehlverhalten mit einer fristlosen Kündigung zu drohen?

    Es würde uns sehr weiterhelfen, wenn von euch jemand etwas hierzu sagen oder uns raten könnte.
    Danke im voraus!

    LG

    Maxiline:mad:

  • Ein Abmahngrund stellt das Verhalten des 78Jährigen sicherlich nicht dar. Aber schön ist das für die Nachbarn sicherlich auch nicht.

    Da man in einem Mehrfamilienhaus gegenseitig Rücksicht nehmen muss und die Nachbarn sich beim Vermieter beschwert haben, ist die Abmahnung unglücklich. Ein höfliches Schreiben mit der Bitte um Rücksichtnahme wäre angebrachter gewesen.

    Jedenfalls dürfte die Abmahnung keine Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Husten gehört sicher zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Was kommt als nächstes? Verbot des Schnarchens oder des Niesens? Vielleicht muss man künftig auch auf die Geräuschkulisse beim Stuhlgang achten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • In China ziehen alle hoch und spucken aus. Eine für mich ekelhafte Sache, und tasächlich könnte man auf andere Mitbewohner Rück-
    sicht nehmen. Wie gesagt, wir sind nicht in China.

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