Mietminderung aufgrund geänderter Angaben im Mietspiegel möglich????

  • Hallo,

    ich zahle derzeit eine Miete von 7,03€/qm. Diesen Wert hatte der Vermieter basierend auf den Mietspiegel 2010 berechnet. Der Mittelwert im damaligen Mietspiegel lag bei 6,69€/qm. Das sind also 34 Cent über Mittelwert, was aufgrund der Lage des Gebäudes usw. akzeptabel war.

    Im aktuellen Mietspiegel von 2014 liegt der Mittelwert nur noch bei 6,20€/qm. Das heißt ich zahle 83 Cent über Mittelwert. Lage und Ausstattung der Wohnung haben sich weder positiv noch negativ verändert.

    Kann ich also aufgrund des geringeren Mittelwerts im Mietspiegel die Miete senken und wieder auf eine Differenz von 34 Cent (wären dann also 6,54€/qm) anpassen????

    Vielen Dank für Hilfe
    Micha

  • Nein, bei Neuverträgen kann die ortsübliche Vergleichsmiete, bzw. der Mietspiegel um maximal 20% überschritten werden (ab dann liegt Wucher vor).
    Das entspräche bei Dir einer Kaltmiete von 7,44 EUR.

    Zitat

    Das heißt ich zahle 83 Cent über Mittelwert.

    Ein Mittelwert bedeutet, dass es Mieten gibt, die über und unter 6,20 € liegen. Deine liegt halt darüber.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kann ich also aufgrund des geringeren Mittelwerts im Mietspiegel die Miete senken


    Du sowieso nicht; kannst bestenfalls versuchen, mit dem VM ein Mietzinssenkungsgespräch zu führen.

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