Auszugsrenovierung rechtens ?

  • Hallo,

    bei einem bevorstehenden Auszug steht auch die Auszugsrenovierung an. Hier stellt sich
    jetzt die Frage ob die vorliegenden Klauseln im Mietvertrag überhaupt gültig sind und ob
    eine Renovierung durchgeführt werden muss. Einzug in die Wohnung war Mai 2010.

    Hier die Klauseln:

    Sind diese rechtlich in Ordnung und wenn ja in welchem Umfang muss der Mieter renovieren.

  • Hallo Svitanok,

    ich halte diese Fristenpläne für eine unzulässige Benachteiligung des Mieters.

    Dem würde ich widersprechen.
    Da steht nämlich geschrieben:

    Soweit die in § 9 genannten Fristen abgelaufen sind und auch ein Bedarf zur Durchführung der Schönheitsreparaturen vorliegt, hat der Mieter die jeweiligen Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen, bzw. durchführen zu lassen.

    Diese starren Fristen sind aufgeweicht und meiner Meinung nach auch wirksam.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • "9 des Mietvertrags besagt:
    “Schönheitsreparaturen sind durchzuführen, wenn und soweit sie erforderlich werden. In der Regel sind die Schönheitsreparaturen, gerechnet vom..."

    Ich halte die Vereinbarung für wirksam. Mit "in der Regel" liegen gerade keine starre Fristen vor. Und die Quotenhaftung müsste so auch wirksam sein.

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