Jetzt vordern seine Anwälte 3 Monatsmieten von mir ein.
Kannst Du diese Passage hier einmal wiedergeben?
Jetzt vordern seine Anwälte 3 Monatsmieten von mir ein.
Kannst Du diese Passage hier einmal wiedergeben?
Hallo Renegy,
"in etwa 220€, betrifft Instandhaltungskosten des Hauses, die auf alle 6 Parteien umgelegt wurden."
- Für die Instandhaltung (§ 535 BGB) ist der Vermieter zuständig. Kosten hierfür sind nicht auf Mieter umlegbar.
"Die Putzfrau fürs Treppenhaus z.B wurde von rund 1000€ auf 1500€ erhöht, ähnlich wie auch Hausmeister."
- Im MV vereinbart? Lass' Dir die Original Tätigkeitsnachweise vorzeigen.
"Aber auch Kleinigkeiten wie Gebäudeversicherung, Kabelgebühr und Gerätekosten für Kaltwasser wurden etwas angezogen."
- Auch hierfür hat der VM die Pflicht, auf Verlangen dem M die Originalbelege vorzuzeigen.
"Die Frage ist nun, ob es Rechtens ist, den Mieter weder mündlich noch schriftlich über (so drastisch) ansteigende Nebenkosten zu informieren."
- M.W. nein; bestenfalls, wenn es sich vorab erkennbare Erhöhungen handelt, wofür angepasste mtl. VZ zu leisten sind.
"Die andere Geschichte ist, dass die Putzfrau nur ca. alle 6 Wochen hier auftaucht und dann auch nur halbherzig putzt, aber dass das nicht normal ist, braucht man ja wohl kaum auszudiskutieren..."
- s.o.
"Würde mich freuen wenn mir jemand sagen kann, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt."
- Ja, immer ... für den Anwalt....:p
Wir haben uns auf einen Monat geeinigt, was ich auch Schwarz auf Weiß habe.
Aber ich könnte mir gut Vorstellen dass es wieder zu Diskussionen kommt und unerwartetes passiert.
Vielleicht warte ich bis zur bevorstehenden Übergabe ab. Falls dann nichts zu Stande kommt, kündige ich ordentlich und Vermiete die drei Monate unter.
Untervermietungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
Hallo dasa,
"Eine vorherige Besichtigung war seitens der Verwaltung nicht möglich. In der Wohnung sind einige Mängel wie zum Beispiel ein stark verdreckter Teppichboden, kaputte Heizung, Wasserfleck an der Decke durch ein Wasserschaden etc."
- Wohl wissend habt Ihr also dies so akzepiert...
"Diese Mängel wurden sofort dem Vermieter mitgeteilt, woraufhin er in die Wohnung kam und sie sich selbst angeschaut hat. Er hat allen Mängeln zugestimmt und beauftragt neue Böden verlegen zu lassen und eine Reinigungsfirma die Wohnung professionell zu reinigen"
- Freut Euch doch!
"Da die Böden neu gemacht werden müssen können wir praktisch gesehen noch nicht in die Wohnung einziehen.
Heute(19.4.) wurde bis auf die kaputte Heizung noch nichts von den Mängeln behoben, sodass wir immer noch nicht eingezogen sind."
- Ich bin kein Sachverständiger oder Richter, welche beurteilen können, ob die Wohnung dadurch unbewohnbar war/ist.
"In diesem Fall haben wir doch sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf Mietminderung, oder?"
- Ist ein sehr umfangreiches Thema. Es soll Leute geben, die prozessieren auf Teufel-komm-heraus.
PS: Ob eine Bodenerneuerung zur energetischen Sanierung gehören könnte, würde wohl auch eher ein Sachverständiger beurteilen können.
Ja aus Fehlern lernt man, ab jetzt gibt es alles nur noch schriftlich und per Einschreiben.
OK, aber per Einwurfeinschreiben.:D
Kann der mich am 31.5 einfach hier aus der Wohnung schmeißen lassen?
Eine Kündigung muss er doch eigentlich nicht schicken , oder?
Telefon 110...:o
Eine Kündigung müsste schriftlich (und vom VM begründet) und fristgerecht erfolgen.
Kiwi:
"Ich habe über Whats App bescheidgegeben ..."
- Kannste klemmen. Whatsapp, sms, Twitter u. dgl. kannste klemmen, die sind nicht relevant.
" dass ich gerne vor der fristgerechten Kündigung ausziehen möchte und gefragt ob ich zu einem bestimmten Termin ausziehen kann."
- Ausziehen kannste jederzeit, bloss die Mietzinszahlungspflicht endet erst nach rechtswirksamer Beendigung des MV zum Monatsende.
"Auf eine schriftliche formgerechte Kündigung haben sie verzichtet. Jedoch haben sie mir mündlich zugesichert dass ..."
- Heutzutage noch jemandem glauben...?![]()
"Ist das Beweis genug (+Whats App Nachrichten) dass ..."
- Wie gesagt, kannste klemmen.
Miete mit Kaution verrechnen (sozusagen Kaution abwohnen) ist NICHT!
ivilinchen,
diese Fragen kann Dir niemand beantworten...
"sollte ich sie anschreiben, ob sie nachgeschaut und sich entschieden haben?"
- Ich würde nicht drängeln.
"Oder warten bis sie sich melden?"
- Ich bin kein guter Taktiker... Du solltest aber
"Ich weiß es nicht mehr, was sie wollen.."
- Sie wahrscheinlich(?) auch nicht.
"Ob das Angebot eigentlich noch steht (430€ zu bezahlen) oder wollen sie ein neuer Mieter und muss ich wegziehen.."
- Sie werden womöglich abwarten und pokern.
"Wieß aber nicht wohin, habe ich kein neues Zimmer gesucht "
- Lass' sie das bloss nicht wissen! Ich würde selbst sehr wohl suchen.
"ein Monat ist ja nicht so viel Zeit."
- Tja...:eek:
- Vielleicht meldet sich noch jemand andere Userin...:)
Der Schimmel wurde im Bad an den Fügen der Dusch-Badewanne und auch in der Küche am Spülbecken nur vermerkt, aber der Vermieter sagt er muss das nicht beheben, da es die Wohnsituation nicht maßgeblich beeinträchtigt. Der Schimmel ist relativ weit verbreitet und tief schwarz, also meiner Meinung nach nicht nur ein bisschen.
Hallo Kim,
der Schimmel ist doch sicherlich nicht erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags aufgetreten...?
Hallo ivilinchen,
tut mir leid, wenn Dir meine Meinung nicht gefallen sollte, aber so ist die Situation meines Erachtens:
"Wir haben einen befristeten Mietvertrag, der Ende Mai endet."
- Soweit wohl klar.
"ich kann ein halbes Jahr verlängern. Ich musste aber 430€ bezahlen"
- Die Bedingungen stellen die Vermieter...
"Können sie mich auch rausschmeissen, wenn unser Mietvertrag abläuft?"
- Ja, falls der Mietvertrag nicht eine für Dich günstige Option beinhaltet.
Hallo Estre,
für die Zeit/en der (eingeschränkten) Nutzbarkeit der Mietsache steht Euch m.E. grundsätzlich Mietminderung zu.
Um das alles beurteilen zu können, müsste ein vor Ort tätiger Rechtsanwalt bzw. Sachverständiger etwas aussagen können.
Euch steht jedenfalls die Mietsache instandgesetzt im vertragsgerechten Zustand zu. Ich sehe hier noch keine Unbenutzbarkeit der Mietsache.
Hatte das Trockengerät ein Instrument zur Eigenstromverbrauchsmessung?
Das ist doch Blockwartmetalität, alles und jeden anschwärzen. Polen ist Mitglied der EU und damit dürfen Polen hier arbeiten.
Danke für die Info.
(Auch) ich sehe da nur sehr geringe Chancen bzgl. MM.
Eher würde ich mir überlegen, ob da bzgl. der Beschäftigung der Ausländer etwas zu machen wäre (Zoll, etc.).
Und wenn da nochmal jemand dreist sein sollte, würde ich 110 wählen.
MMK:
"Einhelliger Tenor scheint ja zu sein, dass man die Kosten des Eigentümers für die Provision die er der Hausverwaltung für einen neuen Mieter gezahlt hat, dem alten Mieter der vorher wegen Einmietungsbetrug fristlos gekündigt wurde NICHT in Rechnung stellen kann?"
- Ich tendiere (auch) dazu.
"Aber besagter Vormieter hat doch mit seinem Einmietungsbetrug und der damit einhergehenden fristlosen Kündigung diese erneuten Provisionskosten für den Eigentümer erst verursacht, oder?"
- Welches zu beweisen wäre. Wer zwang den Eigentümer denn zu der Fristlosen?
Hallo sgssn,
wenn im MV oder Übergabeprotokoll keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, so ist die Mietsache geräumt, ohne Beschädigungen und besenrein zurückzugeben.
Hallo Slevin89,
50m² minus die zulässigen 10% ergeben...?
Du müsstest also bitte haargenau ausmessen unter Beachtung der Wohnflächenverordnung, bspw. auch die Fussleisten entsprechend berücksichtigen, Stichwort "Entfernung zwischen Wänden". https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…verordnung+2017
Darf ein Vermieter sämtliche Nebenkosten pauschal, d.h. ohne Nachweis abrechnen?
Hallo,
das kommt auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.
in meinem Mietvertrag steht Folgendes zur Kaltmiete: „Im Mietpreis von x Euro sind bereits enthaltene Kosten: Für Grundsteuer, Objektversicherungen und Hauswart“.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten und hier sind die Positionen Grundsteuer und Objektversicherung erneut aufgeführt.
Meine Frage: Ist dies rechtens?
Hallo,
hast Du Deinen Vermieter schon mal darüber befragt?
Hallo ich habe in der Selbstauskunft nur angegeben ich hätte "Pferd" ohne eine Zahl. Ich habe aber 3 Pferde und habe das nach Einzug einer anderen Mieterin gesagt,
..., es gibt weitere Probleme.
Gibt es weitere Probleme, dass "Pferd" nicht in die Wohnung passt?
H.Drop,
kommen noch mehr "Infos" von Dir, oder können wir den Thread schliessen?
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